# taz.de -- Geändertes Verbraucherinformationsgesetz: Behörde muss Maden melden
       
       > Verbraucher bekommen künftig mehr Informationen von den Behörden, müssen
       > dafür aber auch mehr zahlen. Streit gibt es über das
       > Hygienekontrollsystem von Gaststätten.
       
 (IMG) Bild: Sind da Maden im Salat? Wenn ja, dann werden Sie informiert.
       
       BERLIN taz | Dioxin in Eiern oder Maden in der Großbäckerei: Wenn
       Unternehmen sich Verstöße leisten, dann müssen die Behörden künftig die
       Verbraucher informieren - zumindest wenn das zu erwartende Bußgeld bei
       mindestens 350 Euro liegt.
       
       Das sieht die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vor, die am
       1. September in Kraft tritt. „Das ist schon eine Verbesserung“, sagt Jutta
       Gurkmann vom V[1][erbraucherzentrale Bundesverband] (vzbv). „Es ist für den
       Verbraucher immer einfacher, wenn er informiert wird, als wenn er extra
       einen Antrag stellen muss.“
       
       Es ist gar nicht so lange her, dass schon das Antragstellen als Revolution
       gefeiert wurde: 2008 trat die erste Version des Gesetzes in Kraft. Sie
       legte fest, dass der Verbraucher überhaupt einen Anspruch darauf hat, zu
       erfahren, welche Weichmacher beispielsweise ein Kinderspielzeug enthält.
       Doch in der Praxis bewährte sich die Regelung nicht: Die Behörden ließen
       sich Zeit mit dem Beantworten der Anträge, und wenn mal eine Antwort kam,
       hieß es häufig: Geschäftsgeheimnis, das Unternehmen will nichts sagen.
       
       Auch das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern: „Unternehmen können nicht
       mehr so einfach mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis Informationen
       verweigern“, sagt Gurkmann. Außerdem müssten die Beamten das Interesse des
       Verbrauchers auf Informationen stärker einbeziehen.
       
       ## Antworten auf alle Fragen
       
       Dazu kommt: Auch zu Themen, bei denen der Bürger bei den Ämtern bislang auf
       Granit biss, soll es künftig Auskünfte geben. Denn während die Verbraucher
       bisher nur Anspruch auf Antworten zu Fragen zu Lebensmitteln, Spielzeug und
       Kosmetika hatten, geht es künftig um alle Produkte. „Das betrifft zum
       Beispiel Möbel und Elektrogeräte", sagt Gurkmann.
       
       Als großen Wurf sehen die Verbraucherschützer die neuen Regelungen dennoch
       nicht. Zum einen, weil immer noch Bereiche außen vor bleiben, etwa
       Finanzdienstleistungen. Zum anderen, weil die Anfragen für die Verbraucher
       teurer werden dürften, und zwar deutlich. „Bislang dürfen Anfragen zum
       Beispiel bei Bundesbehörden höchstens 250 Euro kosten“, sagt die auf
       Verbraucherrecht spezialisierte Anwältin Michèle John.
       
       In Zukunft gebe es keine Obergrenze mehr. Ist eine Anfrage für die Behörde
       teurer als 1.000 Euro, muss der Verbraucher zuzahlen. Außerdem gibt die
       neue Regelung den Behörden eine neue Möglichkeit, sehr aufwendige Anträge
       abzulehnen. „Beides verleitet die Antragsteller natürlich, zu überlegen,
       wie sie die Regelungen umgehen können“, sagt John. Etwa indem Anfragen in
       viele kleine Anträge geteilt werden.
       
       ## Vergammelte Lebensmittel
       
       Streit gibt es darüber, ob die Behörden weiterhin informieren dürfen, wenn
       sich Gaststätten nicht an die Hygienevorschriften halten, wenn also
       Lebensmittel vergammelt oder Arbeitsbereiche dreckig sind. Nein, meinte
       Berlin. Die zuständige Verwaltung kündigte zunächst an, das derzeitige
       System, das die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auf einer
       Internetseite veröffentlicht, zum 1. September einzustellen. Erst nach
       Kritik ruderte die Behörde zurück.
       
       „Nicht nachvollziehbar“ wäre die Entscheidung gegen die Veröffentlichung
       gewesen, sagte auch Frank Seidlitz, Sprecher des nordrhein-westfälischen
       Verbraucherministeriums. Die Behörde will ab 1. September alle Verstöße mit
       einem Bußgeld von über 350 Euro im Internet veröffentlichen. „Der fehlende
       Handtuchhalter im Restaurant fällt natürlich nicht drunter“, sagt er.
       Anders ist es mit Maden im Kühlschrank oder Kolibakterien in Lebensmitteln.
       
       Dafür, saubere und dreckige Gaststätten künftig schon von außen
       unterscheidbar zu machen - etwa mit unterschiedlichen Smileys, wie in
       Dänemark -, soll es noch im September einen neuen Vorstoß geben. Auf der
       Verbraucherministerkonferenz in Hamburg wollen die Länder zum wiederholten
       Mal über eine gemeinsame Lösung verhandeln. Sonst, so kündigt Seidlitz an,
       werde man eben selbst Modellprojekte starten.
       
       10 Aug 2012
       
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