# taz.de -- Genehmigung von Rüstungsexporten: Bundestag wird eher informiert
       
       > Die Regierung unterrichtet den Bundestag jetzt früher über die Ausfuhr
       > von Rüstungsgütern. Gleichzeitig wurden neue Exportgenehmigungen in
       > Nahost-Staaten gebilligt.
       
 (IMG) Bild: Die nächsten Lieferungen gehen unter anderem nach Ägypten und Saudi-Arabien.
       
       BERLIN afp | Die Bundesregierung informiert den Bundestag ab sofort früher
       über Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Das Kabinett beschloss am
       Mittwoch, dass der zuständige Bundestagsausschuss für Wirtschaft binnen
       zwei Wochen über die Erteilung solcher Genehmigungen unterrichtet werden
       muss. Auf Grundlage dieser Neuregelung informierte das
       Bundeswirtschaftsministerium noch am selben Tag den Ausschuss über
       Exportgenehmigungen in Nahoststaaten, die von der Opposition umgehend
       kritisiert wurden.
       
       Bislang informierte die Bundesregierung nur einmal im Jahr im
       Rüstungsexportbericht über die Ausfuhrgenehmigungen. Diese Praxis war
       zuletzt parteiübergreifend kritisiert worden: Regierung und Opposition
       waren sich einig, dass das Parlament enger und häufiger in die politisch
       sensiblen Exportentscheidungen eingebunden werden soll.
       
       Die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats, der über die
       Rüstungsexporte entscheidet, wurde durch den Kabinettsbeschluss
       entsprechend geändert. Die nun beschlossenen Unterrichtungen betreffen nach
       Angaben aus Regierungskreisen nur die abschließend genehmigten
       Rüstungsausfuhren. Voranfragen für Rüstungsexporte, über die noch nicht
       entschieden ist, unterliegen weiter der Geheimhaltung. Auch über abgelehnte
       Exportanfragen wird der Ausschuss zunächst nicht unterrichtet.
       
       Die neue Regelung sieht vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium den
       Bundestagsausschuss zunächst schriftlich über die Art des Exportguts, die
       Anzahl der genehmigten Güter und das Empfängerland informiert. Die Gründe
       für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung sollen dem Ausschuss anschließend
       mündlich dargelegt werden.
       
       Eine erste schriftliche Unterrichtung über unlängst erteilte
       Ausfuhrgenehmigungen ging noch am Mittwoch beim zuständigen
       Bundestagsausschuss ein. Die Genehmigungen betreffen nach Informationen des
       ARD-Hauptstadtstudios Saudi-Arabien, Ägypten, Libanon und Algerien.
       
       ## Kritik an genehmigten Exporten
       
       Die Grünen-Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger warf der schwarz-roten
       Regierung vor, bei den Genehmigungen die Menschenrechtslage in den
       Empfängerländern ignoriert zu haben: „Auch unter Schwarz-Rot werden
       scheinbar ohne Skrupel Waffen an das autoritäre Regime in Saudi-Arabien und
       Ägypten geliefert, das stark vom Militär kontrolliert wird.“
       
       Der Linken-Außenexperte Jan van Aken kritisierte, dass die neuen Regeln zur
       Parlamentsunterrichtung nicht weit genug gingen: „Echte Transparenz wäre,
       alle Genehmigungen zeitnah online zu stellen, darunter auch die
       Voranfragen, die bislang gar nicht veröffentlicht werden.“
       
       Die gesetzlichen Grundlagen für die deutschen Rüstungsexporte werden durch
       die Neuregelung nicht verändert. Bei der Genehmigung von Waffenausfuhren
       ins Ausland muss die Bundesregierung die Rüstungsexportrichtlinien
       befolgen, welche die damalige rot-grüne Koalition im Jahr 2000 beschlossen
       hat. Das Regelwerk setzt der Regierung Grenzen bei der Genehmigung und hält
       sie an, „ihre Rüstungsexportpolitik restriktiv zu gestalten“.
       
       Die letzte Entscheidung über Exportgenehmigungen fällt der
       Bundessicherheitsrat. Diesem geheim tagenden Kabinettsausschuss gehören die
       Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, der Chef des Bundeskanzleramts sowie die
       Bundesminister für Auswärtiges, Finanzen, Inneres und Justiz an.
       
       4 Jun 2014
       
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