# taz.de -- Referentenentwurf der Regierung: Upgrade für die Datenschützerin
       
       > Thomas de Maizière will der Datenschutzbeauftragten „völlige
       > Unabhängigkeit“ verschaffen. Sie soll zur eigenständigen Bundesbehörde
       > aufsteigen.
       
 (IMG) Bild: Demnächst noch unabhängiger: Datenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff.
       
       FREIBURG taz | Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff,
       soll künftig nicht mehr dem Innenministerium unterstellt werden. Das sieht
       ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung derzeit vorbereitet. So soll
       die Unabhängigkeit der Datenschützer gestärkt werden.
       
       Eigentlich hat die Datenschutzbeauftragte heute schon eine starke Stellung.
       Sie ist „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“, heißt es im
       Bundesdatenschutzgesetz. Der Bundesinnenminister, zu dessen Ressort sie
       gehört, kann ihr keine Weisungen erteilen. Allerdings übt er eine Rechts-
       und Dienstaufsicht aus. Er könnte also Maßnahmen beanstanden, die er für
       rechtswidrig hält, und Datenschützer disziplinarisch maßregeln. Faktisch
       ist das bisher aber wohl noch nie vorgekommen.
       
       Problematisch ist eher, dass das Personal der Datenschutzbeauftragten zum
       Innenministerium gehört und im Interesse der eigenen Karriere vielleicht zu
       viel Rücksicht nimmt. Bekannt ist das Beispiel von Reinhard Riegel, der
       1986 Referatsleiter für die Kontrolle der Geheimdienste war und dabei
       Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU) verärgerte. Er wurde erst zum
       Ministerialrat befördert, als er schriftlich versprach, sich demnächst vom
       Datenschutz wegversetzen zu lassen.
       
       Nun soll die Datenschutzbeauftragte zu einer selbständigen „obersten
       Bundesbehörde“ werden, wie etwa der Bundesrechnungshof oder die Bundesbank.
       Die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff fordert das schon seit ihrem Amtsantritt
       im Januar. So werde schon der „Anschein eines Verdachts der politischen
       Einflussnahme“ vermieden, sagte sie jüngst in einem [1][Interview].
       
       ## Europa hat es gefordert
       
       Eigentlicher Grund ist aber die Rechtsprechung des Europäischen
       Gerichtshofs (EuGH). Unter Berufung auf die EU-Datenschutzrichtlinie von
       1995, die eine „völlige Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten
       fordert, beanstandete er schon 2010 die Praxis in den deutschen
       Bundesländern und 2012 die Verhältnisse in Österreich.
       
       Auf ein neues Urteil zur deutschen Bundesbeauftragten will die
       Bundesregierung offensichtlich nicht warten. Ein Referentenentwurf für die
       Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ist derzeit in der
       Ressortabstimmung, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf
       Nachfrage der taz. Kabinett und Bundestag müssen noch zustimmen. Die Reform
       wird also frühestens im nächsten Jahr greifen.
       
       Bei den Datenschützern hofft man dann auch auf mehr Personal. Derzeit
       unterstehen Andrea Voßhoff nur 85 Mitarbeiter. Sie sind immerhin zuständig
       für 14 Ministerien mit nachgeordneten Behörden (inklusive Bundeskriminalamt
       und Bundesamt für Verfassungsschutz), rund 300 Sozialversicherungsträger,
       307 Jobcenter, rund 3.000 Telekommunikationsunternehmen und rund 1.500
       Postdienstleister.
       
       Außerdem verlangt Voßhoff mehr Befugnisse. Gegenüber den Privatunternehmen
       der Telekom- und Postbranche kann sie bisher keine Bußgelder verhängen. Sie
       ist damit institutionell schwächer als die Landesbeauftragten, die die
       sonstige Privatwirtschaft kontrollieren.
       
       Vorgesehen ist für Voßhoff zumindest ein Gehaltssprung. Nach Informationen
       der taz soll ihr Amt von Besoldungsstufe B 9 auf B 11 angehoben werden. Das
       entspräche dann dem Gehalt eines Staatssekretärs. „Das war keine Forderung
       von Frau Voßhoff“, erklärt ihre Sprecherin, „sondern ist die logische Folge
       der Umwandlung zu einer obersten Bundesbehörde.“
       
       15 Jul 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/479336/mein-amt-muss-unabhangig-sein
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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