# taz.de -- Kommentar Datenschützer Thilo Weichert: Die Qual der Wahl
       
       > Die Angst vor einer zu langen Amtszeit bei der Wahl des Beauftragten für
       > Datenschutz ist lächerlich. Nötiger wäre eine öffentliche Ausschreibung.
       
 (IMG) Bild: So freundlich wie er guckt, kann er doch gar nicht gefährlich sein.
       
       Der bekannteste Datenschützer Deutschlands, Thilo Weichert, [1][wurde
       vorige Woche im Landtag von Schleswig-Holstein nicht als Landesbeauftragter
       wiedergewählt]. Ihm fehlte eine Stimme aus der Koalition von SPD, Grünen
       und der dänischen Minderheitspartei SSW. Die Opposition von CDU, FDP und
       Piraten stimmte gegen ihn. „Es ist der Vorgang, nicht die Person“,
       erklärten die Piraten ihre Ablehnung.
       
       Umstritten war die Wiederwahl vor allem, weil im Sommer gezielt das
       Landesdatenschutzgesetz geändert worden war, das bis dahin maximal zwei
       Amtszeiten für den Landesdatenschutz-Beauftragten vorsah. Die Opposition
       sah durch die „Lex Weichert“ die Unabhängigkeit der Position gefährdet.
       Vielleicht war auch die anonyme Gegenstimme aus der Regierungskoalition so
       motiviert.
       
       Da Weichert nach der Sommerpause noch einmal versuchen will, eine Mehrheit
       zu bekommen, sollte bis dahin der Zwist über das Wahlverfahren ausgeräumt
       werden. Dabei macht eine Beschränkung der Wiederwahl bei
       Datenschutzbeauftragten wenig Sinn.
       
       Was für den US-Präsidenten gut ist, wirkt bei Datenschützern lächerlich. Es
       besteht wirklich keine Gefahr, dass ein Datenschutzbeauftragter zu mächtig
       wird. Schließlich kann er die Politik nur ermahnen, aber nicht dirigieren.
       Beschränkt würde hier allenfalls die Nutzung von Kompetenz und Erfahrung.
       
       Sinnvoller ist dagegen der Vorschlag der Piraten, das Amt öffentlich
       auszuschreiben, damit nicht nur die Fraktionen Kandidaten vorschlagen
       können. Das wäre ein Symbol, dass es um die Qualität der Amtsinhaber geht
       und nicht um Ämterpatronage. Hier sollte die Kieler Koalition ein
       Zugeständnis machen. Damit die Opposition dann guten Gewissens Weichert
       wählen kann – ganz im Sinne der von ihr geforderten „Bestenauslese“.
       
       13 Jul 2014
       
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