# taz.de -- Urteil zur Flüchtlingspolitik: Richter verlangen Trennung
       
       > Abschiebehäftlinge sind anders unterzubringen als Strafgefangene,
       > entscheidet der Europäische Gerichtshof. Dieses Urteil hat Konsequenzen.
       
 (IMG) Bild: Niedersachsen macht es richtig: In der Justizvollzugsanstalt Langenhagen sitzen ausschließlich Abzuschiebende.
       
       HAMBURG taz | Abschiebehäftlinge sind keine Verbrecher. Das hat der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zwar nicht
       geurteilt – aber immerhin, dass Abzuschiebende bis zu ihrer Ausreise nicht
       in einem normalen Gefängnis festgehalten werden dürfen. Sie müssen in
       separaten Einrichtungen untergebracht werden, in denen sie im Prinzip ein
       normales Leben führen – ohne allerdings die Unterbringung verlassen zu
       dürfen.
       
       Geführt hatte das Verfahren unter anderem Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus
       Hannover. Handlungsbedarf besteht nun insbesondere in Hamburg: Bis zu 35
       Abschiebehäftlinge leben in der dortigen Justizvollzugsanstalt Billwerder.
       Die nun von den Richtern ausgesprochenen Vorgaben sind nicht neu. Schon in
       der EU-Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 findet sich ein
       „Trennungsgebot“.
       
       Weil aber der Strafvollzug in Deutschland Ländersache ist, wurde diese
       Trennung zwischen Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen nicht
       flächendeckend umgesetzt. So hat etwa Schleswig-Holstein frühzeitig ein
       reines Abschiebegefängnis in Rendsburg eingerichtet. In Niedersachsen wurde
       am 1. Januar dieses Jahres gerade die JVA Hannover-Langenhagen wieder ihrer
       „ursprünglichen Bestimmung als reine Abschiebeeinrichtung“ zugeführt, wie
       es Wilfried Burkhard vom niedersächsischen Innenministerium formulierte.
       
       ## Als Abschiebestation konzipiert
       
       Langenhagen war 1999 von der damaligen rot-grünen Landesregierung als
       Abschiebestation konzipiert worden. Als deren Auslastung allerdings sank,
       kam später das inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee,
       verstärkt auch Strafgefangene in der Anlage unterzubringen.
       
       Bremen fühlt sich von dem neuen EuGH-Urteil nicht betroffen:
       Abschiebhäftlinge bringe man im Polizeigewahrsam im Präsidium unter, sagt
       Olaf Bull, Sprecher des Bremer Innenressorts. Dort dürften sie höchstens
       zwei Wochen bleiben.
       
       Auch die Hamburger Innenbehörde gibt sich erstmal gelassen: „Das Urteil ist
       ja nicht überraschend“, sagt Sprecher Frank Reschreiter. Es werde schon
       seit geraumer Zeit und im fortgeschrittenen Stadium an einer
       Kooperationslösung mit anderen Bundesländern gearbeitet, so Reschreiter,
       „die dem Urteil gerecht wird“.
       
       Es sei ein „Skandal, dass Menschen sehenden Auges jahrelang rechtswidrig
       inhaftiert wurden“, sagte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von Pro
       Asyl. Das Urteil müsse zum Anlass genommen werden, das Instrument der
       Abschiebungshaft grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. „Ich halte es
       für geboten, die Abschiebehaft in Hamburg gänzlich abzuschaffen“, sagt auch
       die Grünen-Abgeordnete Antje Möller. Christiane Schneider von der
       Linksfraktion ergänzt: „Dieses Wegsperren Schutzsuchender muss nun in
       Hamburg ein Ende haben.“
       
       17 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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