# taz.de -- EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik: Kein Knast für Abschiebehäftlinge
       
       > Ausländer, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, gehören nicht
       > ins Gefängnis, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hat Folgen.
       
 (IMG) Bild: Abschiebeknast in Nordrheinwestfalen: JVA Büren.
       
       LUXEMBURG dpa | Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus
       Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern
       nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden.
       
       Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten
       die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die
       Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit
       gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das
       gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt.
       
       Konkret ging es um drei in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen anhängige
       Fälle (Rechtssachen C-473/13, C-514/13, C-474/13). Der Bundesgerichtshof
       und das Landgericht München I ersuchten den EuGH um Prüfung. Der betonte
       nun, das Gebot der Trennung „illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“
       von gewöhnlichen Strafgefangenen gelte [1][ohne Ausnahme und garantiere die
       Wahrung der Rechte der Ausländer].
       
       Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl, der Jesuiten- Flüchtlingsdienst
       und die Diakonie begrüßten das Urteil und forderten einen sofortigen Stopp
       der Flüchtlingsunterbringung in Strafhaft sowie eine umgehende Freilassung
       aller Betroffenen. Zudem müsse das Instrument der Abschiebehaft grundlegend
       auf den Prüfstand.
       
       ## Abschiebehaft ist Ländersache
       
       In Deutschland ist der Vollzug der Abschiebehaft Ländersache. Nach
       [2][Angaben von Pro Asyl] gibt es in acht Bundesländern spezielle
       Einrichtungen für die Unterbringung. In Baden-Württemberg, Hessen,
       Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und
       Thüringen würden Abschiebehäftlinge hingegen in normalen
       Justizvollzugsanstalten untergebracht, Sachsen bringe Betroffene in andere
       Länder. Bayern verfügt demnach inzwischen über eigene Einrichtungen.
       
       In Abschiebehaft kommen Menschen, die etwa nach illegaler Einreise oder
       abgelehnten Asylanträgen zur Ausreise verpflichtet sind. Ihre Zahl war
       zuletzt rückläufig. Nach Angaben der Bundesregierung waren es 2008 rund
       8.800, 2010 etwa 7.500 und 2011 gut 6.400 Ausländer. Aktuellere bundesweite
       Zahlen gibt es laut Pro Asyl nicht.
       
       17 Jul 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140105de.pdf
 (DIR) [2] http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Abschiebungshaft_Bericht_Juli_2013_Webversion.pdf
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Abschiebehaft
 (DIR) EuGH
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Pro Asyl
 (DIR) Abschiebe-Gefängnis
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Flüchtlingspolitik
 (DIR) Abschiebe-Gefängnis
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Thomas de Maizière
 (DIR) Asyl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nach BGH-Urteil zu Abschiebegefängnissen: Flüchtlinge verlassen Zellen
       
       30 Abschiebehäftlinge durften aus den Knästen raus. Eine Grünen-Ministerin
       fordert das Ende der Abschiebehaft, die CSU pocht weiter darauf.
       
 (DIR) BGH-Entscheidung zur Abschiebehaft: „Fluchtgefahr“ muss konkret sein
       
       Der BGH hat einen Großteil der Inhaftierungen von Flüchtlingen für
       unzulässig erklärt. Das könnte das Ende der Abschiebehaft bedeuten.
       
 (DIR) Debatte Flüchtlingspolitik: Stellt sie gleich!
       
       Die Regierung will die Bezüge für Asylbewerber neu regeln. Warum diese
       nicht einfach Hartz IV bekommen können, erklärt sie nicht.
       
 (DIR) Urteil zur Flüchtlingspolitik: Richter verlangen Trennung
       
       Abschiebehäftlinge sind anders unterzubringen als Strafgefangene,
       entscheidet der Europäische Gerichtshof. Dieses Urteil hat Konsequenzen.
       
 (DIR) Kommentar EuGH-Urteil Abschiebehaft: Es geht nicht um Strafe
       
       Flüchtlinge, die vor der Abschiebung stehen, gehören nicht in normale
       Gefängnisse. Doch die Humanisierung der Abschiebehaft ist nur ein
       Nebenschauplatz.
       
 (DIR) Deutschland nimmt Flüchtlinge auf: Das Nadelöhr weitet sich etwas
       
       Die Länderinnenminister beschließen, weitere 10.000 syrische Flüchtlinge
       aufzunehmen. Gerangel gibt es noch um die Asylrechtsreform.
       
 (DIR) Kommentar Deutsche Flüchtlingspolitik: Asylpolitischer Rollback
       
       Bundesinnenminister de Maizière geht das Asylrecht an. Wie schon 1993 geht
       es dabei nur darum, brachial gegen die Flüchtlinge vorzugehen.
       
 (DIR) Flüchtlinge in Berlin: Blitzregistrierung verblüfft Bezirk
       
       Beim Umgang mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz und der besetzten Schule
       hält der Senat viele Zusagen nicht ein.
       
 (DIR) Kommentar Asylrechtsreform: Migration ist kein Verbrechen
       
       Die Bundesregierung will die Abschiebehaft ausweiten. Doch die Grundrechte
       von Flüchtlingen dürfen nicht immer stärker beschnitten werden.