# taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil Abschiebehaft: Es geht nicht um Strafe
       
       > Flüchtlinge, die vor der Abschiebung stehen, gehören nicht in normale
       > Gefängnisse. Doch die Humanisierung der Abschiebehaft ist nur ein
       > Nebenschauplatz.
       
 (IMG) Bild: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige im rheinland-pfälzischen Ingelheim (Behördendeutsch).
       
       Das [1][Urteil] kommt nicht überraschend. Alle Bundesländer sind
       verpflichtet, Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen und nicht in
       normalen Gefängnissen unterzubringen. Es genügt nicht, separate Trakte in
       normalen Gefängnissen einzurichten. Flüchtlingshelfer vertreten das schon
       lange.
       
       Zwar haben „Abschiebeknäste“ keinen guten Ruf, sie sind aber immer noch
       besser als normale Haftanstalten – oder sollten es zumindest sein.
       Schließlich haben Abschiebehäftlinge keine Straftaten begangen. Sie haben
       nur kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Haft ist deshalb keine
       Strafe, sondern soll lediglich die Abschiebung sicherstellen.
       
       In speziellen Einrichtungen sind daher größere Zimmer und bessere
       Freizeiteinrichtungen möglich. Zugang zu Telefon und Internet kann
       großzügig gewährt werden. Es macht auch Sinn, dass mehrere Bundesländer
       zusammenarbeiten, damit Betroffene auch Leute finden, die die gleiche
       Sprache sprechen.
       
       Nach Möglichkeit sollte Abschiebehaft vermieden werden. Oft genügen
       Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Dass Betroffene vor der
       Abschiebung untertauchen, wird man nie völlig verhindern können. Die
       Abschiebehaft muss sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken.
       
       Und natürlich ist Abschiebehaft dann unangebracht, wenn schon die
       Abschiebung unvertretbar ist – etwa wenn Flüchtlinge in Länder
       zurückgebracht werden, in denen es kein funktionierendes Asylsystem gibt.
       Ein Großteil der Abschiebehaft beschäftigt sich mit Verschiebungen im
       Rahmen des Dublin-Systems, wonach jeder Flüchtling dort sein Asylverfahren
       bekommt, wo er zuerst den EU-Boden betrat. Die Reform des Dublin-Systems
       ist deshalb das eigentliche Problem, die Humanisierung der Abschiebehaft
       nur ein Nebenschauplatz.
       
       17 Jul 2014
       
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