# taz.de -- Gericht über Migranten-Rückführung: Straßburger Richter fordern Garantie
       
       > Flüchtlinge dürfen nur noch dann nach Italien zurückgeschickt werden,
       > wenn zugesichert wird, dass Familien gemeinsam untergebracht werden.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlinge in einer italienischen Sporthalle
       
       STRASSBURG afp | EU-Mitgliedsstaaten dürfen Flüchtlinge nur noch dann nach
       Italien zurückschicken, wenn den Migranten persönlich ihre Rechte etwa zur
       gemeinsamen Unterbringung einer Familie garantiert werden. Das entschied
       der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Er
       gab damit der Klage einer afghanischen Familie mit sechs minderjährigen
       Kindern statt, die gegen ihre Rückführung aus der Schweiz nach Italien
       geklagt hatte.
       
       Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs stellte mehrheitlich fest,
       dass eine Rückführung der Familie ohne individuelle Garantien gegen Artikel
       3 zum Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
       der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen würde.
       
       Auf diesen Artikel unter anderem hatte sich die afghanische Familie berufen
       und geltend gemacht, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in
       Italien mangelhaft seien und sie nach einer Abschiebung dorthin ohne
       individuelle Garantien hinsichtlich ihrer Betreuung einer erniedrigenden
       Behandlung ausgesetzt wären.
       
       Der Menschenrechtsgerichtshof urteilte nun, dass der Familie in Italien
       garantiert werden müsse, dass sie eine dem Alter der Kinder angemessene
       Betreuung erhalten und als Familie gemeinsam untergebracht werde.
       
       Die Familie war im Juli 2011 über Italien in die EU eingereist; sie stellte
       in Österreich einen Asylantrag, der abgelehnt wurde, und reiste schließlich
       in die Schweiz weiter, wo sie im November 2011 erneut Asyl beantragte. Die
       Schweizer Behörden lehnten es ab, den Antrag zu bearbeiten, da laut der
       Dublin-Verordnung der EU Italien dafür zuständig sei.
       
       Die Grünen im Europäischen Parlament (EP) erklärten, der
       Menschenrechtsgerichtshof verbiete mit seinem Urteil de facto Abschiebungen
       nach Italien, weil die Zustände insbesondere für Flüchtlingskinder in
       Italien untragbar seien. Das Gericht stelle damit generell in Frage, ob
       Italien in der Lage sei, Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern zurückzunehmen,
       erklärte die Vize-Fraktionschefin und migrationspolitische Sprecherin der
       Grünen im EP, Ska Keller.
       
       „Dieses Urteil zeigt, dass die Dublin-Regelung vorne und hinten nicht mehr
       funktioniert“, hob Keller hervor. Nötig sei ein „echtes, gemeinsames
       Asylsystem in der EU“, denn die südlichen EU-Staaten seien offensichtlich
       überfordert.
       
       4 Nov 2014
       
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