# taz.de -- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Gender-Gleichheit für Pilotenköpfe
       
       > Frisur schlägt Tradition: Flugzeugführer der Lufthansa müssen keine Mütze
       > mehr tragen – weil das von den Kolleginnen auch nicht verlangt wird.
       
 (IMG) Bild: Auch er muss sie nicht mehr tragen: keine Mützenpflicht für Piloten.
       
       ERFURT taz | Wenn Lufthansa-Pilotinnen keine Mütze tragen müssen, dann kann
       dies von Piloten auch nicht verlangt werden. Das entschied jetzt das
       Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das
       Betriebsverfassungsgesetz.
       
       Geklagt hatte ein Pilot der Lufthansa, der nicht gerne Kopfbedeckungen
       trägt. Einmal wurde er sogar von einem Flug von München nach New York
       abgesetzt, weil er seine Mütze nicht dabei hatte, zudem bekam er einen
       Eintrag in die Personalakte. Der Mann fühlte sich diskriminiert, denn
       Pilotinnen ist freigestellt, ob sie die Mütze tragen oder nicht. Rund sechs
       Prozent der 3.600 Lufthansa-PilotInnen sind weiblich.
       
       Beim Arbeitsgericht Köln hatte der Pilot zunächst Erfolg, während beim
       Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen die Lufthansa obsiegte. Wegen
       grundsätzlicher Bedeutung wurde aber die Revision zugelassen, nun musste
       das BAG in Erfurt entscheiden.
       
       Der Pilot, der in der Verhandlung ohne Uniform und Mütze erschien, ließ
       seinen Anwalt erklären: „Die Klage richtet sich nicht gegen
       geschlechtsspezifische Berufskleidung.“ Es gehe nur gegen den einseitigen
       Mützen-Zwang, denn eine Mütze sei neutral. „Es ist eine Diskriminierung,
       wenn nur Männer Ärger bekommen, wenn sie ihre Mütze nicht dabei haben“.
       
       ## Lufthansa will Mützenpflicht für männliche Piloten
       
       Die Lufthansa beharrte dagegen auf der Mützenpflicht, die in einer
       Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist. „Die Öffentlichkeit verbindet
       Lufthansa-Piloten nun mal mit einer Mütze“, sagte der Anwalt der Airline.
       Nur bei Pilotinnen bestehe man nicht darauf, weil die Mütze bei
       Hochsteck-Frisuren und bestimmten Haarspangen Probleme bereiten könne.
       
       Das Bundesarbeitsgericht entschied nun zugunsten des Piloten. Es gebe
       „keinen sachlichen Grund“ für die unterschiedlichen Kleidungssvorgaben für
       Pilotinnen und Piloten. „Traditionspflege und Schutz der Haartracht“ seien
       keine ausreichende Rechtfertigung, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt
       in ihrer knappen Urteilsbegründung.
       
       „Wenn ein Mann frisch gegelte Haare hat, dann hat er doch auch Probleme mit
       der Mütze“, hatte Schmidt zuvor in der Verhandlung erklärt.
       
       Außerdem hatte sie die Lufthansa-Vertreter gefragt, ob das Unternehmen denn
       nicht zu seinen Pilotinnen stehe – wenn nur Piloten verpflichtet werden,
       die für die Öffentlichkeit so wichtige Pilotenmütze zu tragen.
       
       30 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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