# taz.de -- Urteil zu Diskriminierung im Beruf: Übergewicht kann Behinderung sein
       
       > Wer sehr viel wiegt, kann im Job eingeschränkt sein. Ein Urteil des
       > Europäischen Gerichtshofs spricht Betroffenen nun besonderen Schutz zu.
       
 (IMG) Bild: Es greift der Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.
       
       LUXEMBURG dpa | Starkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre
       der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig
       oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt
       mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Dann greife auch der im EU-Recht
       verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am
       Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-354/13). Dies gilt unabhängig davon,
       ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen
       hat.
       
       Im konkreten Fall geht es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus
       Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt worden war. Während
       dieser Zeit wog er nie weniger als 160 Kilogramm. Er beteiligte sich an
       Abnehm- und Fitnessprogrammen der Gemeinde Billund, nahm aber dennoch immer
       wieder zu. Die Leitung des Betreuungsdienstes besuchte ihn mehrmals und
       erkundigte sich nach seinen Abnehm-Versuchen.
       
       Als die Gemeinde dem Mann 2010 kündigte, hieß es zur Begründung, der Bedarf
       an Kinderbetreuung gehe zurück. Bei einem anschließenden Gespräch kam sein
       Übergewicht zwar zur Sprache. Die Gemeinde erklärte aber, dies sei nicht
       der Grund für die Kündigung gewesen. Der Tagesvater sah sich aber
       diskriminiert und zog vor Gericht. Über diesen Fall muss ein dänisches
       Gericht endgültig entscheiden. Die Richter dort baten allerdings den EuGH
       um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
       
       Die europäischen Richter stellten klar, dass hohes Übergewicht zwar laut
       EU-Recht kein Diskriminierungsgrund ist. Allerdings kann Übergewicht unter
       bestimmten Umständen eine Behinderung sein – und behinderte Menschen haben
       in Europa ein Recht darauf, vor Diskriminierung geschützt zu werden.
       Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen, um Behinderten die Teilnahme am
       Berufsleben zu ermöglichen – es sei denn, dies würde zu einer
       unverhältnismäßigen Belastung des Arbeitgebers führen.
       
       18 Dec 2014
       
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