# taz.de -- Lex Edathy im Bundestag: Maas ist schärfer als Bayern
       
       > Am Montag debattieren Experten über Nacktbilder von Kindern.
       > SPD-Justizminister Maas will sie verbieten. Schießt er über das Ziel
       > hinaus?
       
 (IMG) Bild: Sebastian Edathy: Werden wegen seines Falls künftig Strandbilder verboten?
       
       FREIBURG taz | In den letzten Jahrzehnten war es üblich, dass die
       schärfsten Gesetzentwürfe zum Strafrecht fast immer aus Bayern kamen und
       das Bundesjustizministerium diese fast immer als unverhältnismäßig
       ablehnte. Unter Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich die Konstellation
       nun erstaunlicherweise gedreht: Jetzt verschreckt Maas die Anhänger eines
       liberalen Strafrechts, und Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU)
       wirft Maas vor, er „schieße übers Ziel hinaus“.
       
       Es geht um Maas’ Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht, der auf 52 Seiten
       zahlreiche Punkte umfasst, unter anderem die Verlängerung der Verjährung
       von Sexualdelikten. Am umstrittensten ist aber die Verschärfung von
       Paragraf 201a, der Persönlichkeitsrechte schützt. Maas will dort einfügen,
       dass künftig jede unbefugte Nacktaufnahme eines anderen Menschen mit bis zu
       zwei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft wird. Das gleiche soll für Fotos
       gelten, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich
       zu schaden“.
       
       Der Gesetzentwurf war eine Reaktion auf den Fall des SPD-Politikers
       Sebastian Edathy, der sich in Kanada Bilder nackter spielender Jungs
       gekauft hat, deren Kauf in Deutschland bisher wohl nicht strafbar ist.
       Minister Maas reagierte mit einem Gesetzentwurf, der so uferlos ist, dass
       nun sicher niemand die SPD an Schärfe überbieten kann.
       
       Renommierte Strafrechtsprofessoren wie Matthias Jahn aus Frankfurt am Main
       und Jörg Eisele aus Tübingen loben daher ausdrücklich den bayerischen
       Entwurf als präzisere und damit rechtstaatlichere Alternative. So bezieht
       sich Bayern nur auf Nacktbilder von Kindern, nicht auch auf die von
       Erwachsenen. Zweitens verlangt Bayern, dass bei den Bildern Sexualität „zur
       Schau gestellt wird“. Fotos vom heimischen Planschbecken dürften in der
       Regel nicht darunter fallen. Drittens will Bayern das Weitergeben solcher
       Bilder nur unter Strafe stellen, wenn es „gegen Entgelt oder im Rahmen
       eines Tauschsystems“ erfolgt. Maas betont zwar auch: „Niemand darf mit den
       Körpern von Kindern Geschäfte machen“, sein Gesetzentwurf konzentriert sich
       aber gerade nicht darauf. Vor allem aber verzichtet Bayern darauf, jegliche
       die Ehre gefährdenden Fotos zu verbieten. Eine solche Strafvorschrift,
       gegen die Journalistenverbände sofort protestiert haben, will nur Maas
       einführen.
       
       ## „Rechtsstaatlicher Albtraum“
       
       Am Montag befassen sich im Rechtsausschuss des Bundestags Experten mit dem
       Gesetzentwurf. Es ist damit zu rechnen, dass Maas auch hier Gegenwind
       bekommt. So fordert der Deutsche Anwaltverein, dessen Stellungnahme bereits
       vorliegt, auf die Änderung von Paragraf 201a zu verzichten. Es sei
       „unverhältnismäßig“, bereits die Herstellung von Fotos, die dem
       Aufgenommenen peinlich sind, zu bestrafen. Bei den Nacktbildern bestehe die
       Gefahr, dass auch „spontane, situationsgegebene Aufnahmen aller Art“ unter
       Strafe gestellt würden.
       
       Am Freitag befasste sich bereits der Bundestag mit Maas’ Gesetzentwurf.
       Dabei kritisierten alle zu Wort kommenden Justizminister die geplante
       Verschärfung von Paragraf 201a. Sachsens Minister Jürgen Martens (FDP)
       sprach sogar von einem „rechtsstaatlichen Albtraum“. Am Ende empfahl der
       Bundesrat, die Vorschrift „mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot und den
       Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtssicher auszugestalten“.
       
       Da Strafgesetze aber nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, kommt es
       nun vor allem auf die Abgeordneten von Union und SPD an. Johannes Fechner,
       der neue rechtspolitische Sprecher der SPD, sagte bereits, er wolle
       sicherstellen, das Eltern, die ihre Kinder nackt im Garten fotografieren,
       nicht mit Strafe bedroht werden.
       
       13 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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