# taz.de -- Ex-SPD-Abgeordneter Sebastian Edathy: Landgericht lässt Anklage zu
       
       > Nun muss sich der Ex-Politiker doch wegen des Besitzes von
       > Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Der erste Verhandlungstermin
       > ist am 23. Februar.
       
 (IMG) Bild: Hat den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden: Sebastian Edathy
       
       VERDEN dpa | Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss
       wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht
       Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste
       Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.
       
       Edathy habe sich zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in
       sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild-
       und Videodateien heruntergeladen, begründete das Gericht seine
       Entscheidung. Es folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft
       Hannover. Die zuständige Strafkammer hatten den Beschluss nach eigenen
       Angaben bereits am vergangenen Freitag getroffen und daraufhin Edathy
       übermittelt.
       
       In der Entscheidung hieß es zudem weiter: „Es bestehe der hinreichende
       Verdacht, dass der Angeklagte hinsichtlich der in seinen Büroräumen in
       Rehburg-Loccum aufgefundenen CD ‘Movie‘ und des Bildbandes ‘Boys in ihrer
       Freizeit‘ den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften
       verwirklicht hat."
       
       Der 45-jährige Edathy hatte im Zuge der Ermittlungen zwar den Besitz von
       Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine
       strafbaren Kinderpornos befänden.
       
       ## Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten
       
       Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von
       bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies
       das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß
       „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise
       wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.
       
       Von Edathys Anwalt Christian Noll war zunächst keine Stellungnahme zu
       erhalten. Er sei in Gerichtsverhandlungen und könne sich deshalb am
       Dienstag nicht äußern, sagte eine Mitarbeiterin auf Anfrage.
       
       Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen
       SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathys
       Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll im Ausland sein.
       
       Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der
       Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches
       Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug politisch große Wellen.
       Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war zurückgetreten, weil er
       in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte
       Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben
       hatte. Er hatte in den damals laufenden schwarz-roten
       Koalitionsverhandlungen einer möglichen Amtsvergabe an Edathy vorbeugen
       wollen, um eine spätere Affäre von vornherein zu vermeiden.
       
       18 Nov 2014
       
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