# taz.de -- Kommentar Sexualstrafrecht: Maas wieder in der Spur
> Die Reform des Sexualstrafrechts wurde im Bundestag beschlossen.
> Justizminister Heiko Maas hat dabei gerade noch die Kurve gekriegt.
(IMG) Bild: Da steht er im Dunkeln: Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einer Veranstaltung der GdP.
Der Start von Justizminister Heiko Maas (SPD) als Strafrechtsminister war
holprig. In zwei wichtigen Fragen lag er daneben und korrigierte sich erst
nach Monaten. Wo Liberalität gefragt war, zeigte er sich straffreudig.
Dagegen konnte er offensichtliche Schutzlücken lange nicht erkennen.
Immerhin hat er in beiden Punkten noch die Kurve gekriegt.
Heute wurde im Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, bei
der auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte vor unbefugten Nacktbildern
verbessert werden soll. Daher soll die Reform sich jetzt auf den
kommerziellen Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen
konzentrieren.
Maas' ursprünglicher Entwurf ging – als schneidige Reaktion auf den
Edathy-Skandal – deutlich weiter und bedrohte alle unautorisierten Bilder
von unbekleideten Personen mit Strafe, bis hin zu Plansch-Fotos vom
Kindergeburtstag. Bestrafen wollte Maas zudem alle unbefugten Fotos, die
das Ansehen der Abgebildeten gefährden könnten. Ein Alptraum für
Pressefotografen. Jetzt enthält die Strafvorschrift wenigstens eine
brauchbare Ausnahmeklausel für Journalisten.
Während Maas trotz vielfältiger Kritik viel zu lange an seinen
Strafverschärfungsplänen für Fotos festhielt, ignorierte er lange den
Änderungsbedarf dort, wo es um sexuelle Selbstbestimmung und körperliche
Integrität geht: bei der Strafbarkeit von Vergewaltigungen. Bisher gilt in
Deutschland ein unerwünschter Geschlechtsverkehr ja nur dann als
Vergewaltigung, wenn er durch Gewalt oder massive Drohungen erzwungen wird
oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.
Ein Abkommen des Europarats fordert nun aber, das jedes „nicht
einverständliche“ sexuelle Eindringen in den Körper einer anderen Person
bestraft werden muss. Endlich würde auch in Deutschland das Prinzip „Nein
heißt Nein“ gelten, etwa im Fall der Frau, die den ausdrücklich
unerwünschten Sex über sich ergehen lässt, damit die Kinder im Nebenzimmer
nicht verstört werden. Lange hielt das Justizministerium die deutsche
Rechtslage für ausreichend. Erst letzte Woche hat Maas ein Einlenken
signalisiert und doch noch eine Reform angekündigt, deren Details aber noch
unbekannt sind.
Das erste Jahr von Justizminister Maas war also nicht gerade von
überzeugenden (straf)rechtspolitischen Instinkten geprägt. Eigentlich ist
Maas ja ein erfahrener Poltiker und linker Sozialdemokrat, von dem man
solche Orientierungsschwierigkeiten nicht erwartet hätte. Immerhin konnte
Maas nun zwei Mal zeigen, dass er notfalls doch noch umsteuern kann, spät
zwar, aber nicht zu spät.
14 Nov 2014
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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