# taz.de -- Kommentar Sexualstrafrecht: Maas wieder in der Spur
       
       > Die Reform des Sexualstrafrechts wurde im Bundestag beschlossen.
       > Justizminister Heiko Maas hat dabei gerade noch die Kurve gekriegt.
       
 (IMG) Bild: Da steht er im Dunkeln: Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einer Veranstaltung der GdP.
       
       Der Start von Justizminister Heiko Maas (SPD) als Strafrechtsminister war
       holprig. In zwei wichtigen Fragen lag er daneben und korrigierte sich erst
       nach Monaten. Wo Liberalität gefragt war, zeigte er sich straffreudig.
       Dagegen konnte er offensichtliche Schutzlücken lange nicht erkennen.
       Immerhin hat er in beiden Punkten noch die Kurve gekriegt.
       
       Heute wurde im Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, bei
       der auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte vor unbefugten Nacktbildern
       verbessert werden soll. Daher soll die Reform sich jetzt auf den
       kommerziellen Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen
       konzentrieren.
       
       Maas' ursprünglicher Entwurf ging – als schneidige Reaktion auf den
       Edathy-Skandal – deutlich weiter und bedrohte alle unautorisierten Bilder
       von unbekleideten Personen mit Strafe, bis hin zu Plansch-Fotos vom
       Kindergeburtstag. Bestrafen wollte Maas zudem alle unbefugten Fotos, die
       das Ansehen der Abgebildeten gefährden könnten. Ein Alptraum für
       Pressefotografen. Jetzt enthält die Strafvorschrift wenigstens eine
       brauchbare Ausnahmeklausel für Journalisten.
       
       Während Maas trotz vielfältiger Kritik viel zu lange an seinen
       Strafverschärfungsplänen für Fotos festhielt, ignorierte er lange den
       Änderungsbedarf dort, wo es um sexuelle Selbstbestimmung und körperliche
       Integrität geht: bei der Strafbarkeit von Vergewaltigungen. Bisher gilt in
       Deutschland ein unerwünschter Geschlechtsverkehr ja nur dann als
       Vergewaltigung, wenn er durch Gewalt oder massive Drohungen erzwungen wird
       oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.
       
       Ein Abkommen des Europarats fordert nun aber, das jedes „nicht
       einverständliche“ sexuelle Eindringen in den Körper einer anderen Person
       bestraft werden muss. Endlich würde auch in Deutschland das Prinzip „Nein
       heißt Nein“ gelten, etwa im Fall der Frau, die den ausdrücklich
       unerwünschten Sex über sich ergehen lässt, damit die Kinder im Nebenzimmer
       nicht verstört werden. Lange hielt das Justizministerium die deutsche
       Rechtslage für ausreichend. Erst letzte Woche hat Maas ein Einlenken
       signalisiert und doch noch eine Reform angekündigt, deren Details aber noch
       unbekannt sind.
       
       Das erste Jahr von Justizminister Maas war also nicht gerade von
       überzeugenden (straf)rechtspolitischen Instinkten geprägt. Eigentlich ist
       Maas ja ein erfahrener Poltiker und linker Sozialdemokrat, von dem man
       solche Orientierungsschwierigkeiten nicht erwartet hätte. Immerhin konnte
       Maas nun zwei Mal zeigen, dass er notfalls doch noch umsteuern kann, spät
       zwar, aber nicht zu spät.
       
       14 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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