# taz.de -- Eurorettung durch die EZB: Legal oder illegal?
       
       > Hat die EZB ihre Kompetenzen überschritten, als sie ankündigte,
       > Staatsanleihen zu kaufen? Das wird vor dem Europäischen Gerichtshof
       > diskutiert.
       
 (IMG) Bild: Keine Zeit für juristische Kleinkriege: 2013 rettete Mario Draghi den Euro in höchster Not. Nun geht es darum, ob er dazu befugt war.
       
       Die Europäische Zentralbank (EZB) hat vor zwei Jahren das
       Auseinanderbrechen des Euro verhindert. Aber hat sie dabei rechtswidrige
       Mittel genutzt? Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar befunden: im
       Prinzip ja – das Verfahren dann aber an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       weitergereicht.
       
       Dieser verhandelte am Dienstag darüber, ob die EZB die Grenzen ihrer
       Befugnisse überschritten hat, als sie ankündigte, Staatsanleihen von
       Krisenländern aufzukaufen.
       
       Stark verschuldete Staaten wie Irland und Griechenland mussten im Sommer
       2012 deutlich höhere Zinsen zahlen, wenn sie neue Schulden aufnehmen
       wollten, als etwa Deutschland. Auf den Finanzmärkten wurde deshalb auf ein
       Ausscheiden dieser Länder aus der Euro-Zone und damit auf ein Scheitern der
       Währungsunion spekuliert.
       
       In dieser Situation erklärte die EZB, sie werde in unbegrenzter Höhe
       Staatsanleihen von gefährdeten Staaten aufkaufen, wenn diese sich zugleich
       zum Sparen verpflichten. Schon die Ankündigung führte dazu, dass die
       Zinszuschläge zurückgingen.
       
       In Deutschland klagten Euro-Skeptiker, von Peter Gauweiler (CSU) bis zur
       Linksfraktion, gegen das EZB-Programm. Das Bundesverfassungsgericht
       erklärte, das Ankaufprogramm sei wohl eine „offensichtliche
       Kompetenzüberschreitung“ der Bank, weil die EZB nicht für
       Wirtschaftspolitik zuständig sei, sondern nur die Geldwertstabilität wahren
       müsse. Da für die Auslegung des EU-Rechts aber der EuGH zuständig ist,
       legte Karlsruhe diesem die Rechtsfrage vor – ein Novum in der Geschichte
       des Verfassungsgerichts.
       
       ## Die EU stützt die EZB
       
       Am Dienstag griff Dietrich Murswiek, der Rechtsvertreter von Gauweiler, die
       EZB frontal an. Der Ankauf von Staatsanleihen sei eine „monströse
       Kompetenzanmaßung“. Eine derartige Umverteilung von Risiken sei zumindest
       sinngemäß in den EU-Verträgen eindeutig verboten. „Die EZB macht aus der
       Währungsunion eine Schuldenunion, ohne die Parlamente der Mitgliedstaaten
       zu fragen“, betonte Murswiek. Linken-Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi ging
       auf den Kompetenzstreit gar nicht ein, sondern kritisierte die Sparpolitik,
       die Ländern wie Griechenland aufgezwungen werde.
       
       EZB-Vertreter Hans-Georg Kamann verteidigte dagegen das Ankaufprogramm. Es
       sei allein geldpolitisch motiviert gewesen. Weil die Märkte von manchen
       Staaten irrationale Zinszuschläge forderten, seien die Zinssenkungen der
       EZB verpufft. Die Preisstabilität sei damals akut gefährdet gewesen.
       
       Die EU-Kommission und das Europäische Parlament unterstützen die EZB,
       ebenso alle neun Staaten, die sich in Luxemburg zu Wort meldeten. Die
       Bundesregierung äußerte sich eher diplomatisch, der EuGH solle der EZB
       Spielraum lassen, aber zugleich ihre Kompetenzen eng auslegen.
       
       Der EuGH muss nun entscheiden, was der eigentliche Zweck des EZB-Programms
       war: Euro-Rettung und Staatsfinanzierung, also unerlaubte
       Wirtschaftspolitik? Oder die Sicherung stabiler Preise, also Geldpolitik?
       Das Urteil soll im Frühjahr nächsten Jahres fallen.
       
       14 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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