# taz.de -- Kommentar Urteil zu Waffenexporten: Eine Niederlage für die Demokratie
       
       > Die Regierung darf Rüstungsdeals geheim halten. Der Bundestag kann nur
       > noch hinterhermeckern. Welch ein restriktives Demokratieverständnis.
       
 (IMG) Bild: Müssen die Parlamentarier früher als bisher von Rüstungsexporten erfahren? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: nein.
       
       Es ist eine klare Niederlage für Demokratie und Öffentlichkeit. Zwar hat
       das Bundesverfassungsgericht [1][in seinem Urteil vom Dienstag] die
       Auskunftsansprüche über Rüstungsexporte erweitert, die grünen Kläger haben
       aber nur dort gewonnen, wo die Bundesregierung schon von selbst nachgegeben
       hatte – weil sie offensichtlich auf aussichtslosem Posten stand.
       
       Beim entscheidenden Punkt hat Karlsruhe sich ganz auf die Seite der
       Bundesregierung geschlagen. Im Vorfeld einer Exportgenehmigung muss sie
       keinerlei Auskunft geben. Es spielte für die Richter auch keine Rolle, dass
       der Bundessicherheitsrat schon Jahre vor der endgültigen Genehmigung grünes
       Licht gibt und davon auch wohl noch nie abgerückt ist. Selbst anrüchigste
       Geschäfte können damit weiter geheim gehalten werden, bis alles zu spät
       ist.
       
       Karlsruhe offenbart damit ein äußerst restriktives Demokratieverständnis.
       Abgeordnete sollen auf keinen Fall die Öffentlichkeit aufrütteln, solange
       dies noch etwas bewirken könnte. Denn dann würden sie „mitregieren“ und das
       verstoße gegen die Gewaltenteilung.
       
       Die Parlamentarier dürfen also lediglich den getroffenen Entscheidungen
       hinterhermeckern. Der Bundestag könnte sich nicht einmal per Gesetz ein
       Mitbestimmungsrecht über Rüstungsexporte sichern, so die traurige
       Konsequenz des Urteils.
       
       Dass das Grundgesetz die Entscheidung über Rüstungsexporte ausdrücklich der
       Bundesregierung zuweist, ist kein guter Grund für dieses Ergebnis. Denn
       damit sollte offensichtlich sichergestellt werden, dass nicht irgendeine
       Behörde entscheidet, sondern die parlamentarisch kontrollierte
       Bundesregierung. Daraus ein Recht der Regierung auf Geheimhaltung und
       Intransparenz abzuleiten, stellt den Kontrollgedanken völlig auf den Kopf.
       
       21 Oct 2014
       
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