# taz.de -- Fluggastdaten in der EU: Europa sucht nach Sicherheit
       
       > Fluggastdaten sollen fünf Jahre lang festgehalten werden. Innenminister
       > de Maizière ist dafür, Justizminister Maas skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Das Speichern von Internetdaten ist tabu, aber Fluggastdaten sind nicht sicher
       
       KARLSRUHE taz | Die Europäische Union plant eine Vorratsdatenspeicherung
       von Fluggastdaten. Die entsprechenden Informationen – wer flog wann mit wem
       wohin und was aß er dabei – sollen fünf Jahre lang gespeichert werden, auch
       für innereuropäische Flüge. So sollen unter anderem die Reisewege von
       Tätern nachvollzogen werden.
       
       Das bekräftigten die EU-Innenminister am Wochenende. Der deutsche
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Vorhaben schon vor den
       Anschlägen von Paris unterstützt, hält aber eine fünfjährige Speicherung
       für zu lang. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich noch nicht deutlich
       positioniert, aber Skepsis angedeutet.
       
       Das Europäische Parlament hatte die Fluggastdatenspeicherung 2013
       abgelehnt. Das Projekt dürfte auch rechtswidrig sein. Denn inzwischen hat
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung
       für Telefon- und Internetdaten als unverhältnismäßig kassiert. Die
       Grundsätze dieses Urteils gelten auch für eine Flugdatenvorratsspeicherung.
       
       Im November 2014 hat das Europäische Parlament ein Abkommen der EU mit
       Kanada über die Lieferung von Fluggastdaten gestoppt und dem EuGH
       vorgelegt. Auf dessen Urteil wollen die Abgeordneten warten, bevor sie dem
       Drängen der Innenminister nachgeben – das war jedenfalls die Position des
       Parlaments vor den Anschlägen.
       
       ## Entwurf für Antiterrorgesetz
       
       Bundesjustizminister Heiko Maaß wird in diesem Monat noch den
       Referentenentwurf für ein neues Antiterrorgesetz vorlegen. Dabei sollen
       Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen „foreign
       fighters“ (ausländische Kämpfer) umgesetzt werden.
       
       Künftig soll in Deutschland nicht nur die Ausbildung in einem Terrorlager
       strafbar sein, sondern schon der Versuch, dorthin oder in ein Kampfgebiet
       zu reisen. Außerdem soll die Finanzierung von Terrorstrukturen auch dann
       strafbar sein, wenn nur geringe Mittel gesammelt oder gespendet wurden.
       Bisher enthielt Paragraf 89a des Strafgesetzbuches die Schwelle, dass es um
       „nicht unerhebliche“ Mittel gehen muss.
       
       Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat
       unterdessen die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA für “unverzichtbar“
       erklärt, auch wenn man über die NSA-Methoden durchaus „kritisch sprechen“
       könne.
       
       12 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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