# taz.de -- Kommentar Rechte von Scheinvätern: Kein Name, kein Geld
       
       > Ein Kuckucksvater will vom leiblichen Väter den Unterhalt zurück, den er
       > für das Kind gezahlt hat. Zu Recht? Das ist keine rein juristische Frage.
       
 (IMG) Bild: Ist das auch tatsächlich sein Kind? Mann kann es nicht immer wissen.
       
       Ein Kind, zwei Väter. Das allein ist schon kompliziert genug. Will der eine
       vom anderen auch noch den Unterhalt zurück, den er für das Kind gezahlt
       hat, kann es schmutzig werden. Leicht kann sich daraus ein unerfreulicher
       Mix aus Liebe, Sorge und Geld ergeben.
       
       Klar ist: Niemand soll für jemanden zahlen, für den er nicht zahlen muss
       und nicht zahlen will. Kein Mann für ein Kind, das nicht seins ist. Und
       später kein Kind für ein Elternteil, der sich seinen Elternpflichten früher
       komplett entzogen hat. Wird nun ein Scheinvater bestraft, der sich den zu
       Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater nicht zurückholen kann,
       weil die Kindsmutter nicht mit dessen Namen rausrückt?
       
       Finanziell betrachtet schon. Kein Name, kein Geld. Auch wenn der
       Scheinvater fortan seine Zahlung einstellen darf. Ist er auch moralisch auf
       der besseren Seite? Die hauptgeschädigte Person ist das Kind. Das bekommt
       nicht nur keinen Unterhalt mehr, sondern verliert möglicherweise eine
       wichtige Bezugsperson. Viele Kuckucksväter wenden sich vom Kind ab, sobald
       sie erfahren, dass es nicht ihr leibliches ist. Mitunter so heftig, wie sie
       vorher für das Kind da waren.
       
       Nicht wenige Scheinväter ahnen von Anfang an etwas vom Kuckuckskind, von
       der Lüge der Mutter. Aber solange die Beziehung zur Frau in Ordnung ist,
       fragen die Männer nicht weiter nach. Erst wenn die Liebe zerbricht, wollen
       sie alles wissen, dann soll die Lügnerin auspacken. Bis ins Detail sagen,
       was passiert ist.
       
       Ungeachtet des Elternstreits hat jedes Kind ein Recht darauf zu erfahren,
       wer seine leiblichen Eltern sind. Eine Mutter ist gut beraten, ihrem Kind
       den Namen des biologischen Vaters zu nennen. Tut sie es nicht, greift sie
       in den Identitätsbildungsprozess ihres Kindes ein. Und riskiert darüber
       hinaus einen Bruch mit dem Kind.
       
       18 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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