# taz.de -- Auskunftspflicht über Vaterschaft: Maas will weniger „Scheinväter“
       
       > Frauen sollen Auskunft über den leiblichen Vater ihres Kindes geben
       > müssen. Justizminister Heiko Maas plant ein Gesetz zur Klärung von
       > Unterhaltsansprüchen.
       
 (IMG) Bild: Will von Frauen Namen hören: Heiko Maas
       
       Berlin afp | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant gesetzliche
       Auskunftspflichten für Frauen, die noch ungeborene Kinder in neue
       Beziehungen mitbringen. Auf Verlangen sollen die Frauen des gesetzlichen,
       sogenannten Scheinvaters diesem über den leiblichen Vater des Kindes
       Auskunft geben müssen, erklärte Maas am Montag in Berlin. Voraussetzung ist
       unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs
       erforderlich ist. Auch enthält der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen.
       
       Konkret soll sich der Vorlage zufolge die Auskunftspflicht der Mutter auf
       Sexualpartner beziehen, die sie während der Empfängniszeit des Kindes
       hatte. „Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur
       Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht
       haben, diesen zu verschweigen“, erklärte dazu Maas. Dies soll dann gelten,
       wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die
       Erteilung der Auskunft für die Mutter unzumutbar ist.
       
       „Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen“,
       erklärte Maas weiter zu dem Gesetzentwurf, der voraussichtlich am Mittwoch
       vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll der Scheinvater für
       einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung der Unterhaltskosten
       vom leiblichen Vater des Kindes zurück verlangen können. Voraussetzung ist
       eine wirksame Anfechtung der Vaterschaft, für die es bereits gesetzliche
       Regelungen gibt.
       
       Die Begrenzung auf zwei Jahre begründete Maas damit, dass ein Familienleben
       nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle. So habe ein
       Scheinvater „in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht
       hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt“. Über das Vorhaben
       hatte am Montag zuerst die Bild-Zeitung berichtet.
       
       Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
       Februar 2015. Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten
       Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage
       notwendig sei. Wie viele Kinder es gibt, die in solchen Verhältnissen
       leben, ist unklar. Angaben in Studien schwanken zwischen unter vier und bis
       zu zehn Prozent aller Kinder.
       
       Ein weiterer Passus des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Kinder, die bei
       einer Eheschließung eines Elternteils den Namen des Stiefelternteils
       erhalten haben, wieder ihren ursprünglichen Namen annehmen können. Dies
       soll dann gelten, wenn die Ehe wieder aufgelöst wurde, und das Kind die
       Rückbenennung innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit oder
       danach innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der Ehe verlangt.
       
       29 Aug 2016
       
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