# taz.de -- Bundesgerichtshof entscheidet: Scheinväter bekommen mehr Rechte
       
       > Jahrelang hat ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für seine drei
       > vermeintlichen Kinder gezahlt. Der Getäuschte darf jetzt seine
       > Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurückfordern.
       
 (IMG) Bild: Für fremde Kinder muss niemand zahlen: Vermeintliche Väter können jetzt Unterhalt zurückfordern
       
       BERLIN taz Es ist der Alptraum jedes Familienvaters: Nach langen Ehejahren
       erfährt der Ehemann, dass er nicht der leibliche Vater seiner Kinder ist.
       Nach der Scheidung verlangt er von seinem Rivalen, dem vermutlich
       biologischen Vater der Kinder, nun Unterhaltsrückzahlungen für die Kinder.
       Doch die Mutter und ihr Liebhaber verweigern schlankweg einen
       Vaterschaftstest. Nach einem Urteil des Bundesgerichthofes vom Donnerstag
       kann der mutmaßlich biologische Vater nun zu einem Test gezwungen werden.
       
       "Wir begrüßen die Entscheidung, weil sie verdeutlicht, dass die Möglichkeit
       zur Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft wichtig ist", sagt Rüdiger
       Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer des "Väteraufbruch".
       
       Im vorliegenden Fall hatte die Ehe 15 Jahre bestanden. Die drei Kinder
       kamen in der ersten Hälfte der 90er Jahre zur Welt. In einem
       Vaterschaftsanfechtungsverfahren hatte das Familiengericht bereits 2003
       festgestellt, dass der Ehemann und jetzige Kläger nicht der biologische
       Vater der drei Kinder ist. Im darauffolgenden Jahr wurde die Ehe
       geschieden. Die Mutter zog mit ihrem Liebhaber zusammen. Der betrogene
       Ex-Ehemann strengte nun einen sogenannten "Scheinvaterregress" an: er
       beanspruchte geleistete Unterhaltszahlungen für die Kinder von seinem
       Rivalen zurück.
       
       Das Problem: Die Mutter mußte erst einer Vaterschaftsfeststellung
       zustimmen, so dass ihr neuer Lebensgefährte zu einem Test gezwungen werden
       konnte, der seine Vaterschaft eindeutig belegt hätte. Die Mutter lehnte
       diese Vaterschaftsfeststellung jedoch schlankweg ab- wohl auch, um ihren
       neuen Lebensgefährten vor drohenden Regreßzahlungen zu bewahren.
       
       Diese Situation aber würde "den Scheinvater faktisch der Willkür der
       Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen",
       erklärte der Bundesgerichtshof nun und verwies den Fall jetzt zur Klärung
       der Vaterschaft an das Oberlandesgericht Celle zurück.
       
       Die jetzt vom Bundesgerichtshof bemängelte rechtlose Situation für den
       betrogenen Ehemann konnte entstehen, weil durch eine Gesetzesreform von
       1998 der Einfluß der Jugendämter in Sachen Vaterschaftsfeststellung
       beschnitten worden war, um die "Eigenverantwortung" der Mutter zu stärken.
       Dieses Recht auf "Eigenverantwortung" hat der Bundesgerichtshof jetzt
       wieder eingeschränkt.
       
       Die neue Entscheidung "schützt in bestimmten Konstellationen die
       Scheinväter" erklärt Claus Marten, Familienrechtsanwalt beim
       Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Wenn die betrogenen
       Väter mit ihren Rückforderungen erfolgreich sind, kann die Sache teuer
       werden: "Für ein zehnjähriges Kind kann sich der Unterhalt auf 30.000 Euro
       belaufen", so Meyer-Spelbrink. Allerdings gebe es "nur wenige Fälle von
       Regress, soviel wir wissen", meint der Geschäftsführer des
       "Väteraufbruches", einem Verein, der Männer auch in Umgangs- und
       Unterhaltsfragen unterstützt.
       
       Der klassische Fall der "Kuckuckskinder" sei eher der, dass Männer, die
       etwa nach einer Affäre jahrelang Unterhalt zahlen und ihr Kind gar nicht
       richtig kennen, plötzlich einen Vaterschaftstest machen, um herauszufinden,
       ob sie auch wirklich der Erzeuger sind, schildert Marten. Ein kürzlich in
       Kraft getretenen Gesetz hat es für Männer erleichtert, bei Zweifeln einen
       Vaterschaftstest einzufordern.
       
       Wie hoch der Anteil von "Kuckuckskindern" ist, die gar nicht von ihren
       gesetzlichen Vätern abstammen, ohne dass diese davon wissen, ist allerdings
       nach wie vor unklar. Eine Meta-Studie über genetische
       Verwandschaftsverhältnisse in Europa und den USA an der John Moores
       University in Liverpool hatte ergeben, dass weniger als vier Prozent aller
       Kinder nicht von ihren gesetzlichen Vätern abstammten, wobei darunter auch
       Kinder waren, die von den Müttern nach einer Trennung irrtümlicherweise den
       falschen Vätern zugeschrieben wurden.
       
       17 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Vaterschaft
 (DIR) Unterhalt
       
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