# taz.de -- BGH-Richter über Beihilfe zum Suizid: „Positive Kultur des Sterbens“
       
       > BGH-Richter Thomas Fischer plädiert für eine Legalisierung der Tötung auf
       > Verlangen. Die Sorge vor stark steigenden Suizid-Zahlen hält der Jurist
       > für übertrieben.
       
 (IMG) Bild: Man könne Menschen nicht dazu zwingen, sich bis zur äußersten Grenze der Leidensfähigkeit einem staatlichen Paternalismus zu unterwerfen, findet Fischer.
       
       taz: Herr Fischer, eine Mehrheit im Bundestag will künftig Menschen
       bestrafen, die anderen bei ihrer Selbsttötung helfen. Warum ist das falsch? 
       
       Thomas Fischer: Die Selbsttötung ist straflos in Deutschland. Folglich kann
       eine Beteiligung daran auch nicht strafbar sein. An dieser guten Regelung
       etwas zu ändern, widerspräche eklatant unserer rechtsstaatlichen
       Vorstellung von Selbstbestimmung und individueller Verantwortung.
       
       Jeder soll autonom über sein Lebensende entscheiden dürfen? 
       
       Selbstverständlich. Ich persönlich bin für eine Öffnung der Sterbehilfe bis
       hin zur Legalisierung der sogenannten aktiven Sterbehilfe, also der Tötung
       auf Verlangen. Diese Position ist derzeit in Deutschland noch nicht
       mehrheitsfähig, ich glaube aber, dass sie es wird, ähnlich wie in den
       Beneluxländern.
       
       Sie wollen den Paragrafen 216 im Strafgesetzbuch abschaffen, das Verbot der
       Tötung auf Verlangen? Ein Tabubruch! 
       
       Ich will das Verbot nicht abschaffen, aber einschränken. Selbstverständlich
       kann es nicht sein, dass beliebige Menschen andere Menschen auffordern
       dürfen, sie zu erschießen, nur weil jetzt ihr Fußballverein abgestiegen
       ist. Aber die Tötung auf Verlangen könnte legal sein im Rahmen einer
       Regelung, die eine Begutachtung durch Ärzte beinhaltet.
       
       Aus Belgien und Holland wissen wir, dass die Zahl der assistierten Suizide
       seit der Liberalisierung der Sterbehilfe dort signifikant gestiegen ist.
       Politiker hierzulande fürchten deswegen einen Dammbruch. 
       
       Was heißt schon: signifikant gestiegen? Selbst wenn die assistierten
       Suizide um 300 Prozent gestiegen wären, wären es immer noch sehr wenige.
       Wovor immer gewarnt wird, ist, dass die Menschen in großer Zahl dazu
       gedrängt werden, aus dem Leben zu scheiden, damit sie Angehörigen oder
       Pflegeheimen nicht zur Last fallen. Ich halte das für eine
       interessengeleitete Schwarzmalerei. Was wir brauchen, ist eine positive
       Kultur des Sterbens, also eine Einbeziehung des Sterbens in das Leben,
       umfassende Fürsorge und Beratung.
       
       Palliativmediziner argumentieren, es würde reichen, die medizinische
       Versorgung am Lebensende zu verbessern. Dann verschwände der Wunsch,
       vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, bei den meisten Patienten ganz von
       selbst. Irren diese Ärzte? 
       
       Auch die Wirklichkeit der Palliativmedizin ist leider nicht so, wie viele
       sie schildern. Palliativmedizin kann Sterbehilfe ergänzen, aber nicht
       ersetzen.
       
       Warum? 
       
       Es gibt Bereiche des Leidens, die sich palliativ nicht ausreichend regeln
       lassen. Außerdem kann man Menschen meiner Auffassung nach nicht dazu
       zwingen, sich bis zur äußersten Grenze der Leidensfähigkeit einem
       staatlichen Paternalismus zu unterwerfen. Ein Mensch, der bei vollem
       Verstand ist und eine tödliche Krankheitsdiagnose erhält, muss das Recht
       haben, sich in einer menschenwürdigen Weise das Leben zu nehmen oder nehmen
       zu lassen. Man darf diese Menschen nicht weiterhin darauf verweisen, sich
       vor Züge zu werfen oder von Gebäuden zu springen.
       
       Die Selbstbestimmung am Ende des Lebens ist durch zahlreiche Gesetzgebungen
       – Stichwörter Patientenverfügung und Therapiebegrenzung – gestärkt worden.
       Woher rührt der jetzt drohende Systembruch? 
       
       Die Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende sind hoch ideologisch
       besetzt. Wie bei der Abtreibung gibt es starke Kräfte, die bereit sind,
       ihre christlich beeinflusste Weltanschauung bis aufs Äußerste zu
       verteidigen. Sie warten nur darauf, den politischen Rollback initiieren zu
       können. Durch die Diskussion über den umstrittenen Sterbehilfeverein des
       ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch ist eine solche Hysterie
       entstanden, dass jetzt praktisch alle Politiker davon ausgehen, dass etwas
       geschehen muss. Es gibt aber keine Rechtfertigung dafür, im Schweinsgalopp
       irgendein Gesetz rauszupeitschen, das nicht nur verbietet, was ohnehin
       schon verboten ist, sondern weit darüber hinausgeht.
       
       Eine liberal argumentierende Gruppe im Parlament um den
       SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach und den CDU-Politiker Hintze fordert,
       die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, will aber Ärzte
       ausdrücklich davon ausnehmen. Das finden Sie auch unvernünftig? 
       
       Es ist mitnichten ein liberaler Vorschlag, er ist nur ein bisschen weniger
       illiberal als die anderen im Bundestag bisher diskutierten. Im Rechtsstaat
       ist erlaubt, was nicht verboten ist – nicht umgekehrt. Wir brauchen kein
       Gesetz, in dem steht, was uns erlaubt ist. Die ärztliche Suizidbeihilfe ist
       schon jetzt erlaubt.
       
       Berufsrechtlich ist sie vielerorts verboten. 
       
       Ja, aber deswegen muss man kein Gesetz machen, das es allen anderen
       verbietet. Strafrechtlich riskieren Ärzte auch heute nichts, wenn sie ihren
       Patienten bei der Selbsttötung helfen.
       
       Welche Auswirkungen hätte es auf die Arbeit von Ärzten in Kliniken oder
       Hospizen, wenn die Beihilfe zum Suizid künftig per Strafgesetzbuch verboten
       wird? 
       
       Sterbehilfe würde noch stärker als bisher in eine Tabuzone gedrängt. Die
       Angst vor eigener Bestrafung würde steigen. Aber dass deswegen tatsächlich
       die Anzahl der Sterbehilfefälle zurückgehen würde, wage ich zu bezweifeln.
       Sie würden nur nicht öffentlich.
       
       Sie haben zusammen mit 140 anderen prominenten deutschen Strafrechtlern
       eine Resolution gegen die geplante Strafverschärfung verabschiedet. Glauben
       Sie, dass die Politik sich davon beeindrucken lässt? 
       
       Ich glaube, dass die Resolution der Strafrechtslehrer in Deutschland etwas
       bewirken kann. Die Kenntnisse vieler Bundestagsabgeordneter über die
       Rechtslage und die tatsächlichen Verhältnisse sind bisher sehr gering. 80
       Prozent der Menschen im Land sind laut Umfragen für eine völlige Freigabe
       der Selbsttötung und der Sterbehilfe. Die Politik aber schaut auf die
       angeblich dumme Bevölkerung und meint, diese vor sich selbst schützen zu
       müssen. Das ist unhaltbar.
       
       Angenommen, das Gesetz kommt dennoch. Kippen Sie es dann – notfalls
       juristisch? 
       
       Ich halte nichts davon, im Vorfeld von Gesetzesvorhaben hypothetisch über
       Gerichtsentscheidungen zu räsonnieren. Es kommt jetzt darauf an, eine
       illiberale und verfassungsrechtlich zweifelhafte Rechtsverschärfung zu
       verhindern.
       
       22 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Strafgesetz
 (DIR) Beihilfe zum Suizid
 (DIR) Selbsttötung
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Suizid
 (DIR) Ärztlich assistierter Suizid
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Tabuthema
 (DIR) Kongress
 (DIR) Palliativmedizin
 (DIR) Karl Lauterbach
 (DIR) Leben
 (DIR) Streitfrage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Folgen eines Suizid-Versuchs: In zu kleinen Schuhen stecken
       
       Viktor Staudt springt vor den Zug. Er springt zu früh, stolpert, fällt, die
       Beine auf dem Gleis. Heute sitzt er im Rollstuhl und übt das Überleben.
       
 (DIR) Bundestag debattiert über Gesetz: Vier Streitpunkte bei der Sterbehilfe
       
       Im Herbst soll über ein neues Gesetz abgestimmt werden. Wie ist der Status
       quo und was sind eigentlich die strittigen Punkte?
       
 (DIR) Sterbehilfe-Debatte im Bundestag: „Weg der Mitte“ vorgeschlagen
       
       Politiker aller Fraktionen legen einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor.
       Die geschäftsmäßige Förderung des Suizids soll demnach bestraft werden.
       
 (DIR) Prozess zu Sterbehilfe: Sterben bleibt erlaubt
       
       Der Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass europäische Staaten den
       Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen selbst regeln dürfen.
       
 (DIR) Messe sperrt Sterbehilfe-Verein aus: Worüber geschwiegen werden muss
       
       Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben darf nicht an einer Fachmesse
       Ende der Woche in Bremen teilnehmen. Das hat die Evangelische Kirche
       durchgesetzt.
       
 (DIR) Kongress für Palliativmedizin: Hilfe zum Suizid o.k.
       
       Bei der 9. Bremer Tagung zur Palliativmedizin sprechen 600 Experten über
       Sterbebegleitung und mehr Lebensqualität für unheilbar kranke Menschen.
       
 (DIR) Sterbehilfe von Ärzten: „Sie hängen an einem Rest von Leben“
       
       Soll ein Arzt beim Sterben helfen? Auf keinen Fall, sagt der
       Palliativmediziner Georg Maschmeyer. Ein Gespräch über das Problem mit dem
       letzten Willen.
       
 (DIR) Debatte um Sterbehilfe: Der Tod als Dienstleistung
       
       Die Beihilfe zur Selbsttötung ist derzeit straffrei. Bei aktiver Hilfe
       müssen Ärzte bisher mit Sanktionen rechnen. Das könnte sich in diesem Jahr
       ändern.
       
 (DIR) Diskussion um Sterbehilfe: Hilft halt der Klempner beim Sterben
       
       Was tut jemand, wenn er denkt, seine Mutter will sterben – es gibt aber
       keine Patientenverfügung? Von den Grenzen einer Ethikdiskussion.
       
 (DIR) Die Streitfrage: Ist das Leben unantastbar?
       
       Der Gesundheitsminister möchte kommerzielle Angebote zur Sterbehilfe
       verbieten. Hat die Politik das Recht, über unseren Tod mitzubestimmen?