# taz.de -- Die Streitfrage: Ist das Leben unantastbar?
       
       > Der Gesundheitsminister möchte kommerzielle Angebote zur Sterbehilfe
       > verbieten. Hat die Politik das Recht, über unseren Tod mitzubestimmen?
       
 (IMG) Bild: Der ehemalige Hamburger Justizminister Roger Kusch zeigt 2008 eine Videoaufzeichnung eines begleiteten Freitods.
       
       Ein selbstbestimmtes Leben ist das Ziel eines jeden Menschen. Was aber,
       wenn er sich für den Tod entscheidet? Und was, wenn er zum Sterben Hilfe
       braucht?
       
       Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen vier Formen der Sterbehilfe.
       Passive Sterbehilfe beschreibt das Sterbenlassen durch Unterlassung. Einem
       Komapatienten werden beispielsweise die lebenserhaltenden Geräte
       abgeschaltet. Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland seit 2010 erlaubt,
       wenn der Patient in einer Verfügung vorab erklärt hat, dass die
       Unterlassung seinem Willen entspricht.
       
       Die indirekte Sterbehilfe meint das Verabreichen von schmerzlindernden
       Medikamenten, die aufgrund ihrer Wirkung auf geschwächte Organe auch das
       Leben verkürzen können. Ist ein Krebspatient im Endstadium damit
       einverstanden, dass er früher stirbt weil er Morphium bekommt, ist das in
       Deutschland erlaubt.
       
       Wer Beihilfe zur Selbsttötung leistet, besorgt einem Patienten zum Beispiel
       Gift, damit dieser sich selbst umbringen kann. Dieser Vorgang ist in der
       Regel nicht strafbar. Der Helfer kann allerdings wegen unterlassener
       Hilfeleistung bestraft werden, wenn er bei der Selbsttötung anwesend ist
       und es unterlässt, den bewusstlosen Sterbenden zu retten.
       
       Die aktive Sterbehilfe bezeichnet das Töten auf Verlangen und ist in
       Deutschland verboten. Wenn jemand einem Patienten Gift verabreicht, weil
       dieser den Wunsch äußert zu sterben, wird das mit bis zu fünf Jahren Haft
       bestraft. Wenn unklar ist, ob der Patient überhaupt sterben wollte droht
       eine Verurteilung wegen Totschlags.
       
       ## Ärzte wollen keine Profis für das Sterben sein
       
       Die Sterbehilfe ist in Deutschland also relativ klar geregelt. Trotzdem
       sollen die Gesetze zur Sterbehilfe in diesem Jahr reformiert werden. Vorab
       versuchten die Bundestagsabgeordneten im November vergangenen Jahres in
       einer Orientierungsdebatte erste Positionen zum Thema zu finden.
       
       Aktuell werden die neuen Gesetzentwürfe erarbeitet, im Herbst diesen Jahres
       wird der Bundestag schließlich über die dann vorliegenden Gesetzentwürfe
       abstimmen. Ein erster Versuch, Sterbehilfe umfassend gesetzlich zu regeln,
       war 2012 gescheitert.
       
       Grund dafür ist unter anderem die unklare Rolle von Ärzten. So wird die
       Sterbehilfe durch Ärzte in den Ärztekammern einzelner Länder
       unterschiedlich geregelt. Je nach Landeskammer „darf“ oder „soll“ ein Arzt
       keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Der Präsident der
       Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery hatte sich im vergangenen Jahr
       deutlich gegen eine Erlaubnis der ärztlichen Beihilfe zum Suizid
       ausgesprochen: „Wir möchten nicht die Profis für den Tod sein. Wir sind die
       Profis für das Leben“, hatte Montgomery gesagt. Es gelte Hilfe zum Leben zu
       geben, nicht Hilfe zum Sterben.
       
       Ein weiterer Punkt ist die organisierte oder kommerzielle Sterbehilfe.
       Diese ist bisher erlaubt, aber umstritten. So wurde der Vorsitzende des
       Vereins Sterbehilfe Deutschland, Roger Kusch, Mitte vergangenen Jahres
       gemeinsam mit einem Mediziner wegen Totschlags angeklagt. Laut
       Staatsanwaltschaft sollen zwei Seniorinnen nicht ausreichend auf
       Beratungsmöglichkeiten hingewiesen worden sein, ehe man ihnen bei der
       Selbsttötung half. Der Verein hat nach eigenen Angaben bislang in mehr als
       hundert Fällen Sterbehilfe geleistet.
       
       Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sprach sich deutlich gegen
       organisierte und kommerzielle Angebote der Sterbehilfe aus: „Ich wehre mich
       gegen eine Verklärung der Selbsttötung.“ Gröhe betonte jedoch auch: „An der
       Straffreiheit der individuellen Selbsttötung und der Beihilfe dazu will ich
       selbstverständlich festhalten.“
       
       ## Abgeordnete stimmen nach Gewissen ab
       
       Doch mit der angekündigten Reform melden sich auch Menschen zu Wort, denen
       der gesetzliche Rahmen zu weit geht. So sprach sich der Paderborner
       Erzbischhof Hans-Josef Becker in seinem Fastenbrief gegen Sterbehilfe aus.
       Aus christlicher Sicht verbiete sich eine direkte und aktive Beendigung des
       Lebens, heißt es in seinem Schreiben.
       
       Auch die Abgeordneten im Bundestag sind sich der Tragweite der Debatte
       bewusst. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von dem
       vielleicht anspruchsvollsten Gesetzgebungsprozess in der laufenden
       Legislaturperiode. Wenn es zur Abstimmung kommt, werden die Abgeordneten
       nicht an die die Position von Partei oder Fraktion gebunden sein. Es
       entscheidet nur das Gewissen.
       
       Doch was sagt uns das Gewissen? Sollte Sterbehilfe für Mediziner und
       Vereine erleichtert werden oder ist das Leben eines Menschen unantastbar?
       
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       der Autorin oder des Autors versehen sein. Schicken Sie uns bis Mittwoch
       Abend eine Mail an: streit@taz.de
       
       24 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Sahay
       
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