# taz.de -- Sterbehilfe-Debatte im Bundestag: „Weg der Mitte“ vorgeschlagen
       
       > Politiker aller Fraktionen legen einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor.
       > Die geschäftsmäßige Förderung des Suizids soll demnach bestraft werden.
       
 (IMG) Bild: Auch Bundesgesundheitsminister Gröhe trägt den Antrag mit.
       
       Berlin afp | Eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen tritt für eine
       Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Sterbehilfe ein. Mit dem am
       Dienstag in Berlin vorgelegten Gesetzentwurf werde ein „Weg der Mitte“
       zwischen der völligen Strafbarkeit und der kompletten Freigabe der
       Suizidbeihilfe beschritten, sagte die Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion,
       Kerstin Griese, in Berlin. Der Entwurf soll mit konkurrierenden Vorlagen
       Anfang Juli erstmals im Bundestag beraten werden.
       
       Mit der Neuregelung soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter
       erlaubt bleiben, aber dann geahndet werden können, wenn sie – etwa von
       einem Verein – geschäftsmäßig betrieben wird. In Deutschland nähmen Fälle
       zu, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe
       zum Suizid regelmäßig anbieten, heißt es in dem Antrag, der auch von
       Michael Brand (CDU), Michael Frieser (CSU), Eva Högl (SPD), Harald Terpe
       (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke) mitgetragen wird. „Dadurch droht eine
       gesellschaftliche Normalisierung, ein Gewöhnungseffekt an solche
       geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten.“
       
       Nach Angaben der Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg kommt es in
       Deutschland jährlich nur zu 200 bis 500 Fällen von assistiertem Suizid. In
       Belgien etwa, wo inzwischen sogar die aktive Sterbehilfe erlaubt ist, sei
       die Zahl stark gestiegen, argumentieren die Initiatoren des Entwurfs
       zugunsten gesetzlicher Einschränkungen.
       
       In dem Gesetzentwurf der Gruppe heißt es, wer in der Absicht, die
       Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die
       Gelegenheit verschaffe, werde mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren
       bestraft.
       
       Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Gruppenantrag. Das
       Strafrecht allein ersetze aber nicht die dringend notwendige Debatte über
       die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden, erklärte Vorstand Eugen
       Brysch.
       
       ## Im Widerspruch zum ärztlichen Standesrecht
       
       Der vorgelegte Entwurf, der nach Angaben Brands auch von
       Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Unionsfraktionschef Volker
       Kauder (beide CDU) mitgetragen wird, ist einer von voraussichtlich vier
       Gruppenanträgen, über die Anfang Juli beraten werden soll.
       
       Ein strenges Verbot der Sterbehilfe sieht ein Entwurf der beiden
       CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vor. Ein weiterer
       Vorstoß von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und
       SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sieht eine Regelung im Bürgerlichen
       Gesetzbuch vor, mit der die Sterbehilfe in Deutschland Ärzten unter
       bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich ermöglicht werden soll.
       
       Die Suizidbeihilfe ist zwar in Deutschland für niemanden strafbar, in
       Teilen der Bundesrepublik steht sie aber im Widerspruch zum ärztlichen
       Standesrecht. „Wir möchten keine Lex Ärzte“, kritisierte Frieser die
       Vorlage von Hintze und Reimann.
       
       Eine weitere Vorlage von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke)
       sieht eine weitgehende Straffreiheit der Sterbehilfe vor – sofern sie an
       einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender
       Beratung geleistet wird, wie die Tageszeitung „Welt“ (Mittwochsausgabe)
       berichtete. Demnach soll die Suizidbeihilfe künftig eine ärztliche Aufgabe
       sein können und den Ärzten nicht untersagt werden dürfen.
       
       Eine Entscheidung über die künftige gesetzliche Regelung will das Parlament
       im November fällen. Das Thema wird seit längerem quer durch alle Fraktionen
       kontrovers diskutiert.
       
       9 Jun 2015
       
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