# taz.de -- Diskussion um Sterbehilfe: Hilft halt der Klempner beim Sterben
       
       > Was tut jemand, wenn er denkt, seine Mutter will sterben – es gibt aber
       > keine Patientenverfügung? Von den Grenzen einer Ethikdiskussion.
       
 (IMG) Bild: Brittany Maynard nahm sich das Leben, weil sie an Krebs litt. Wochen vorher nahm sie ein Abschiedsvideo auf.
       
       Die chilenische Regierung konnte Valentina Maureira nicht helfen. So sehr
       die 14 Jahre alte Chilenin auch darum gebeten hatte. Ein Regierungssprecher
       sagte, es sei schwer gewesen, „bei der Bitte des Mädchens nicht von
       Emotionen überwältigt zu werden“. Aber die Gesetzeslage in Chile ist klar:
       aktive Sterbehilfe ist verboten. Auch die mehr als 20 Briefe, die Maureiras
       Vater an die Staatschefin geschickt hatte, änderten nichts an der
       Entscheidung.
       
       Valentina Maureira leidet an der unheilbaren Erbkrankheit Mukoviszidose.
       Behandelt wird sie zurzeit in einer katholischen Universitätsklinik. In
       einem Youtube-Video hatte sie die Präsidentin darum gebeten, „ewig schlafen
       zu dürfen“.
       
       In Reims liegt der Franzose Vincent Lambert seit sieben Jahren im Wachkoma.
       Seine Frau würde die Ernährung gern einstellen lassen. Ein Gericht
       allerdings hat das verboten. Und auch Lamberts Eltern sind dagegen. Die
       Sache liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
       
       Aufsehen erregte im November vergangenen Jahres auch der Fall der schwer
       krebskranken US-Amerikanerin Brittany Maynards, die sich mit einem
       Schmerzmittel das Leben nahm.
       
       Im Herbst dieses Jahres [1][wird sich der Bundestag in Berlin] mit
       Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe befassen. Erst in dieser Woche hatte der
       Deutsche Ethikrat sich mit der Frage beschäftigt, ab wann ein Mensch als
       tot gilt. Hirntod sei ein ausreichendes Kriterium für eine Organentnahme
       beschloss das Gremium.
       
       Der Frage, wie wir sterben wollen oder sollten, widmen sich Gerichte,
       Parlamente und Staatschefs. Gerade das Jahr 2015 gilt vielen Befürwortern
       der Sterbehilfe in Deutschland als ein entscheidendes. Schließlich soll der
       Bundestag wieder einmal entscheiden.
       
       ## „Dann brauchen sie fachliche Hilfe“
       
       Blassblauer Himmel. Photoshopgrüne Wiese. Ein älteres Paar, Rücken an
       Rücken. Über der Website der Organisation Exit prangt eine Idylle wie man
       sie sonst aus der Versicherungswerbung kennt. Für 45 Franken pro Jahr
       garantiert Exit Schweizer Bürgern einen schmerzlosen, selbstbestimmten Tod.
       Auch eine Art Versicherung. „Menschen leben manchmal länger, als sie das
       wollen. Patienten leiden manchmal mehr, als sie das ertragen. Dann brauchen
       sie fachliche Hilfe,“ beschreibt der Geschäftsführer Bernhard Sutter seine
       Motivation gegenüber der taz.am wochenende.
       
       Seit Jahresanfang führt er die Geschäfte des größten Vereins für
       assistierten Suizid im deutschsprachigen Raum und ist somit zentraler
       Akteur im anhaltenden Streit um die Sterbehilfe. 80.000 Mitglieder sammeln
       sich in seiner „Vereinigung für humanes Sterben“.
       
       Jedes Jahr stellen 2500 von ihnen einen Antrag auf begleiteten Freitod:
       unheilbar Kranke, Alte, Schwerstleidende ohne Aussicht auf Besserung –
       allesamt entschlossen zu sterben. Man versteht sich selbst als
       Organisation, die Suizide auch verhindert. 80 Prozent springen noch während
       der persönlichen Beratungsphase ab. Sie entscheiden sich für ein Leben mit
       der Krankheit. Auf den Rest wartet eine Überdosis des Beruhigungsmittels
       Natrium-Pentobarbital, das selbstständig eingenommen werden muss. „Heute
       will niemand mehr den Doktor, den Pfarrer, den Richter oder gar den
       Politiker fragen, wann und wie er sterben darf“, schreibt Sutter in einem
       Statement für die taz.am wochenende.
       
       ## Der Suizid werde seiner Ausnahmestellung beraubt
       
       Rechtliche Ungenauigkeiten liefern die Grundlage. In der Schweiz wie auch
       in Deutschland ist die uneigennützige Beihilfe zum Suizid prinzipiell
       straffrei. Ärzte müssen hierzulande jedoch mit Klagen wegen unterlassener
       Hilfeleistung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
       Zusätzlich legte im Dezember 2014 der deutsche Ethikrat Einspruch gegen die
       organisierte Beihilfe zum Selbstmord ein. Der Suizid werde seiner
       Ausnahmestellung beraubt und bekomme „den Anschein der Normalität“, heißt
       es in dem 111-seitigen Dokument.
       
       Hinter dem Gesetzesentwurf, der im Herbst in den Bundestag kommt, stehen
       Personen wie die CDU-Bundestagsabgeordnete und Claudia Lücking-Michel. Ende
       des Jahres wird sie für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe stimmen.
       In der [2][taz.am wochenende vom 28. Februar/1. März] rechtfertigt sie den
       Vorstoß. Sie sieht eine Gefahr für lebensbedrohlich erkrankte Menschen und
       einen ökonomischem und psychologischen Druck. Mit der Enttabuisierung würde
       man „diese Menschen über Schwelle drängen, die sie selbst gar nicht
       überschreiten wollen. Das wäre das glatte Gegenteil von Selbstbestimmung
       bis zum Tode.“
       
       Auch beim sozialdemokratischen Regierungspartner ist man skeptisch
       gegenüber den Sterbevereinen. SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese
       beschwört gegenüber der taz.am wochenende: „Die Ausweitung der Sterbehilfe
       ist keine Antwort auf die Sorgen und Nöte von schwerkranken Menschen und
       ihren Angehörigen.“ Eine verbesserte Versorgung mit Hospizen und
       Palliativplätzen sei die Lösung. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende
       Eva Högl attestiert die Bewährtheit bestehender Regelungen. Man müsse sich
       davor hüten, „durch gesetzliche Erleichterungen Einfalltore für die
       Legalisierung von aktiver Sterbehilfe zu schaffen,“ schreibt sie der taz.am
       wochenende.
       
       ## Am Ende erstickte der Sohn sie mit einem Handtuch
       
       Wie kompliziert manche Fälle sein können, zeigt das Beispiel von Jan.
       Sieben Jahre lag seine Mutter im Wachkoma. Unheilbar. Austherapiert. Jan
       glaubte, sie erlösen zu müssen. Allerdings hatte seine Mutter keine
       Patientenverfügung hinterlassen. Am Ende erstickte der Sohn sie mit einem
       Handtuch, weil er keine Alternative sah. Danach ging er ins Gefängnis.
       
       Martina Rosenberg, Autorin von „Mutter, wann stirbst du endlich?“, hat
       einen Buch über den Fall geschrieben. In der Titelgeschichte „Ist das noch
       ein Leben?“ der taz.am wochenende vom 28. Februar/1. März 2015 erzählt sie
       seine Geschichte, von der monatelangen Suche nach einem Ausweg, den letzten
       Minuten am Krankenbett.
       
       34 Prozent der Ärzte in Deutschland wurden schon um Hilfe beim Suizid
       gebeten, zum Teil von Patienten, zum Teil auch von deren Angehörigen. 78
       Prozent der Ärzte lehnen aktive Sterbehilfe, etwa durch Injektion eines
       tödlichen Medikaments, ab. In derselben Umfrage des Instituts für
       Demoskopie in Allensbach gaben 61 Prozent an, auch Beihilfe zum Suizid käme
       für sie auf keinen Fall infrage.
       
       Martina Rosenberg kritisiert deshalb die Bundesärztekammer. Deren Präsident
       Frank Ulrich Montgomery äußerte sich im Dezember zur ärztlichen Beihilfe
       beim Suizid. „Von mir aus soll es der Klempner oder wer auch immer machen,
       aber von den Ärzten gibt es keine klinisch saubere Suizidassistenz,“ sagte
       er damals auf der Pressekonferenz.
       
       „Jeder sollte das Recht haben, den Zeitpunkt seines Todes selbst zu
       bestimmen. Und haben wir als Gesellschaft nicht die Pflicht, diese Menschen
       dabei in Würde zu begleiten und ihre Wünsche zu akzeptieren?“, schreibt
       Rosenberg.
       
       Verantwortungsbewusstsein müsse das Fundament für unseren Umgang mit dem
       Tod sein, kommentiert der ehemalige Ratsvorsitzende der evangelischen
       Kirche Nikolaus Schneider die Debatte zur Streitfrage in der taz.am
       wochenende: „Hier brauchen wir auch Strukturen, die das Eingehen auf die
       Bedürfnisse Sterbender erleichtern.“
       
       Die Titelgeschichte „Ist das noch ein Leben?“ und die Streitfrage „Soll
       Sterbehilfe erleichtert werden?“ lesen Sie [3][in der taz.am wochenende vom
       28. Februar/1. März 2015]. Darin diskutieren außerdem: Peter Hintze,
       Vizepräsident des Deutschen Bundestages, die Leserin Jana Beck und die
       Autorin Inge Jens.
       
       27 Feb 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw46_de_sterbebegleitung/339436
 (DIR) [2] /taw
 (DIR) [3] /Ausgabe-vom-28-Februar-2015/!155433/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Lücker
       
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