# taz.de -- Kongress für Palliativmedizin: Hilfe zum Suizid o.k.
       
       > Bei der 9. Bremer Tagung zur Palliativmedizin sprechen 600 Experten über
       > Sterbebegleitung und mehr Lebensqualität für unheilbar kranke Menschen.
       
 (IMG) Bild: In guten Händen: "In Bremen ist eine gute Versorgung möglich", sagt der Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin.
       
       BREMEN taz | Orientierung für die Zukunft soll der heute beginnende, neunte
       Bremer Kongress für Palliativmedizin bieten. Zu der zweitägigen Versammlung
       mit dem Titel „Weiß einer, wo es hier lang geht?“ werden mehr als 600
       Experten erwartet.
       
       Die Palliativversorgung soll die Lebensqualität schwerstkranker und
       sterbender Menschen erhalten und ein Sterben in Würde ermöglichen. Dabei
       konzentrieren sich die Fachkräfte auf die Linderung von Symptomen wie
       Atemnot, Angst oder Schmerz. Neben der medizinischen Versorgung geht es
       laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auch um die
       „pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung“ der
       Patienten und ihrer Angehörigen.
       
       Die Palliativersorgung sei in den letzten 25 Jahren bundesweit ausgebaut
       worden, so Karin Dlubis-Mertens von der DGP, es gebe aber, besonders auf
       dem Land, noch Lücken. Dabei existiere seit 2007 ein Rechtsanspruch auf
       ambulante Palliativversorgung.
       
       In Bremen hingegen sei eine gute Versorgung möglich, meint Hans-Joachim
       Willenbrink, Chefarzt der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin
       am Klinikum Links der Weser und Leiter des diesjährigen Kongresses. Es gebe
       auf der Palliativstation des Klinikums zwölf Betten, außerdem kümmerten
       sich zwei ambulante Palliativdienste und zwei Hospize um die Patienten,
       erklärt der Experte.
       
       Auch das Thema Sterbehilfe wird auf dem Bremer Kongress diskutiert. Obwohl
       sie täglich mit unheilbar Kranken zu tun haben, lehnen Vertreter der
       Palliativmedizin eine Tötung auf Verlangen ab. Diese lasse sich nicht mit
       den Ideen der Palliativmedizin vereinbaren, so Dlubis-Mertens. Davon zu
       unterscheiden sei aber die Beihilfe zum Suizid, die in Deutschland erlaubt
       ist. Entscheidend dabei sei, dass der Patient das Mittel selbstständig
       nehme, erklärt Dlubis-Mertens.
       
       Für Ärzte ist die Situation allerdings anders. Nach Standesrecht könne die
       Beihilfe zum Berufsverbot führen, so Willenbrink. Denn die Musterverordnung
       der Bundesärztekammer von 2011, die neben der Bremer von neun weiteren
       Landesärztekammern ohne Änderungen übernommen wurde, verbietet Ärzten die
       Hilfe zur Selbsttötung. Für Willenbrink ist das eine moralische Keule.
       
       „Ich lehne Beihilfe zum Suizid nicht kategorisch ab“, sagt er. Allerdings
       gebe es in Sachen Sterbehilfe auch schwarze Punkte, selbsternannte
       Sterbehelfer, die zum Beispiel Gas bereitstellen. „Das finde ich genauso
       würdelos, wie jemanden in die Schweiz zu begleiten“, sagt Willenbrink. Zum
       Abschluss des Kongresses findet am Samstag eine Diskussionsrunde zum Thema
       Sterbehilfe statt.
       
       19 Mar 2015
       
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