# taz.de -- Panne bei Kassenärztlicher Vereinigung: Patientendaten weitergereicht
       
       > Die Kassenärztliche Vereinigung hat unberechtigterweise
       > Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse an eine
       > Inkasso-Kanzlei weitergegeben.
       
 (IMG) Bild: Praxisgebühr: bezahlt oder nicht bezahlt - wer soll das nach vier Jahren noch wissen?
       
       HAMBURG taz | Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat unberechtigterweise
       Versicherten-Daten von Patienten der Barmer Ersatzkasse (BEK) an die
       Stuttgarter Inkasso-Kanzlei „RVR Rechtsanwälte“ weitergegeben, um
       vermeintlich ausstehende Praxisgebühren von je zehn Euro aus dem ersten
       Quartal 2011 eintreiben zu lassen. Das ergaben Recherchen der taz im
       Zusammenhang mit einer aktuellen KV-Mahnaktion.
       
       Denn die BEK hatte sich aus diesem umstrittenen Inkasso-Prozedere
       zurückgezogen. „Wir haben von diesem Verfahren seit langer Zeit Abstand
       genommen“, sagt BEK-Sprecher Daniel Steinmeier der taz. „Die Barmer GEK hat
       die entsprechenden Datensätze von der KV übernommen und sich selbst um ihre
       Versicherten gekümmert.“ Die KV habe die Datensätze hunderter Patienten
       aber nicht gelöscht.
       
       Die KV räumt diese Datenpanne ein. „Das ist ein Versehen unserseits“, sagt
       KV-Sprecher Joachim Kriens. „Die Barmer Versicherten hätten nicht mehr
       angeschrieben werden dürfen.“ Das werde für das nächste Quartal 2011
       korrigiert.
       
       Die RVR-Geldeintreiber sind seit Mitte April wieder aktiv. Im Auftrag der
       KV sind 8.000 „Anhörungen“ an Patienten verschickt worden. In dem
       individualisierten Formblatt wird dem Empfänger mitgeteilt, dass er seine
       Praxisgebühr von zehn Euro im ersten Quartal 2011 nicht bezahlt habe.
       
       „In diesem sogenannten Anhörungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass der
       Empfänger nun die Möglichkeit der Überweisung oder aber der Rückäußerung
       hat“, heißt es auf der KV-Homepage. Die jetzt versandten 8.000 Schreiben
       beträfen zunächst das erste Quartal 2011. Im Klartext: Weitere Mahnwellen
       werden im Laufe des Jahres folgen – obwohl die Praxisgebühr 2013
       abgeschafft wurde.
       
       Viele Patienten haben derzeit einen RVR-Brief bekommen, laut dem sie ihre
       Praxisgebühr von zehn Euro „für ihre ärztliche beziehungsweise
       therapeutische Behandlung am (...) bei (....) nicht bezahlt“ hätten. Häufig
       sind die Patienten ratlos, weil sie einerseits sicher sind, die
       Praxisgebühr entrichtet zu haben und ohne zu zahlen ja gar nicht behandelt
       worden wären, anderseits aber eine Quittung über zehn Euro nicht vier Jahre
       lang aufgehoben haben.
       
       Für die Verbraucherzentrale ist das KV-Vorgehen ein „Unding“, sagt
       Hans-Jürgen Förster. „Es gibt sehr viele unberechtigte Mahnungen.“ Und die
       Inkasso-Anwälte würden sich nicht einmal die Mühe machen, zu prüfen, ob es
       aufgrund von Fehlern in der Arztrechnung zu unberechtigten Forderungen
       komme. Rein rechtlich sei das Vorgehen aber zulässig, sagt Förster. Wer
       sich an einen Arztbesuch nicht erinnern könne, solle im Rahmen der Anhörung
       auf Belege bestehen, rät er. Oft beruhten Forderungen auf einem Fehler in
       der Datenverarbeitung, da häufig die Praxisgebühr bereits bei einem
       anderen, überweisenden Arzt bezahlt worden sei. „Die Kasse ist
       beweispflichtig, nicht der Verbraucher“, so Förster.
       
       Das sieht die KV anders. „Der Patient muss beweisen, dass er die
       Praxisgebühr bezahlt hat“, behauptet KV-Sprecherin Franziska Schott. Wer
       die Eintreiber nicht widerlegen kann, sollte die zehn Euro wohl lieber
       zahlen, denn im folgenden Mahnverfahren fallen hohe Honorare für die
       RVR-Anwälte an.
       
       4 May 2015
       
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 (DIR) Kai von Appen
       
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