# taz.de -- Klage gegen Gesundheitskarte: Ein Foto ist okay
       
       > Die elektronische Gesundheitskarte verletzt nicht das Grundrecht auf
       > informationelle Selbstbestimmung. Das hat das Bundessozialgericht
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: So alt ist die Idee schon: Karte mit dem Bild der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
       
       FREIBURG taz | Die elektronische Gesundheitskarte verstößt nicht gegen das
       Grundgesetz. Das entschied jetzt in einem Grundsatzurteil das
       Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit ist die Klage eines Rentners
       gescheitert, der das Konzept der Gesundheitskarte generell ablehnte und aus
       Protest seiner Krankenkasse das Foto verweigerte.
       
       Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich die Rolle einer
       elektronischen Kranken- und Rezeptakte einnehmen. Ärzte sollten zum
       Beispiel sehen, welche Medikamente ein Patient bisher verschrieben bekam.
       So sollten Behandlungen optimiert und Nebenwirkungen vermieden werden.
       
       Davon ist die Gesundheitskarte aber noch weit entfernt. Wegen
       datenschutzrechtlicher und technischer Probleme, aber auch aufgrund
       unterschiedlicher Interessen von Krankenkassen und Ärzten, enthält sie
       verpflichtend nur die Grunddaten des Patienten, etwa Adresse und
       Geschlecht. Sie entspricht damit im Wesentlichen der bisherigen
       Versichertenkarte. Seit 2014 wird die Gesundheitskarte allerdings nur noch
       mit Lichtbild ausgegeben, um die Nutzung durch andere Personen zu
       erschweren.
       
       Der klagende Rentner hält ein Foto auf der Gesundheitskarte für
       überflüssig, er könne seine Identität auch mit dem Personalausweis belegen.
       Überhaupt lehne er es ab, seine Gesundheitsdaten auf dieser Karte zu
       speichern. Die Übertragung solcher Daten per Internet sei zudem viel zu
       unsicher.
       
       Die Klage des Rentners war schon in den Vorinstanzen und jetzt auch beim
       Bundessozialgericht gescheitert. Sein Grundrecht auf informationelle
       Selbstbestimmung sei nicht verletzt. Vielmehr sei es gerechtfertigt, von
       den Versicherten ein Foto zu verlangen, um den Schutz vor Missbrauch der
       Karte zu verbessern.
       
       Soweit derzeit ärztliche Daten freiwillig auf der Kartei gespeichert
       werden, verletze auch dies keine Rechte des Klägers. Schließlich liege die
       Entscheidung ja bei ihm selbst, so das BSG. Rechtlich seien die auf der
       Karte gespeicherten Daten ausreichend gegen unbefugte Zugriffe gesichert.
       Ob die Datensicherheit auch „faktisch“ ausreichend ist, ließen die
       BSG-Richter allerdings offen. „Die Telematikinfrastruktur ist noch im
       Teststadium“, hieß es zur Begründung.
       
       Az. B 1 KR 35/13 R
       
       18 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Gesundheit
 (DIR) Versicherung
 (DIR) Krankenkassen
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Google
 (DIR) Gesundheit
 (DIR) Krankenkassen
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Kassenärztliche Bundesvereinigung
 (DIR) Hermann Gröhe
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Panne bei Kassenärztlicher Vereinigung: Patientendaten weitergereicht
       
       Die Kassenärztliche Vereinigung hat unberechtigterweise Versicherten-Daten
       von Patienten der Barmer Ersatzkasse an eine Inkasso-Kanzlei weitergegeben.
       
 (DIR) Maut, Gesundheitskarten, DHL-Drohnen: Dichtes Überwachungsnetz
       
       Es gibt eine Reihe von Technologieprojekten, die nützlich erscheinen. Doch
       mit ihnen entsteht eine Infrastruktur, die leicht zu missbrauchen ist.
       
 (DIR) Aus für alte Krankenversicherungskarte: Elektronisch mit Ausnahmen
       
       Die alte Krankenversichertenkarte verliert 2015 ihre Gültigkeit. Nicht in
       jedem Fall muss dann die neue Gesundheitskarte vorgelegt werden.
       
 (DIR) Kommentar Patientendaten: Was nicht ins Netz gehört
       
       Mit Gesundheitsdaten kann man viel Geld machen. Doch der Vorschlag, sie mit
       Pin und Tan zu verschlüsseln, führt in die falsche Richtung.
       
 (DIR) Fehlende Sicherheit bei Krankenkasse: Datenklau leicht gemacht
       
       Patientendaten von Versicherten sind häufig nur unzureichend geschützt. Mit
       einem kleinen Trick kommen Unbefugte leicht heran.
       
 (DIR) Übermittlung von Patientendaten: Bundesregierung hält an Karte fest
       
       Kassen und Ärzte streiten sich um die Realisierung, die Linke fordert ihren
       Stopp. Die Regierung setzt aber weiter auf die „eGK“. Eine Menge Geld ist
       dafür schon geflossen.
       
 (DIR) Elektronische Gesundheitskarte: Das Milliardengrab
       
       Die elektronische Gesundheitskarte muss 2017 aus Sicherheitsgründen wieder
       ausgetauscht werden. Kassen greifen die Ärzte an. Die sind empört.