# taz.de -- Verfassungsurteil zur Richterbesoldung: Unterbezahlung kann zulässig sein
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern
       > festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig
       > niedrig.
       
 (IMG) Bild: Bargeld lacht.
       
       KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen
       für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen
       Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in
       dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum
       ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine
       geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann.
       
       Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für
       Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und
       Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern
       hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der
       allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei.
       
       Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen
       Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je
       nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter
       bundesweit um bis zu 20 Prozent.
       
       Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der
       Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter
       fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist.
       Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die
       Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
       
       5 May 2015
       
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