# taz.de -- Ländersache Beamtenbesoldung: Ein Quantum Frust
       
       > Dass die Beamtenbesoldung als Ländersache wäre nur sinnvoll, wenn die
       > Länder dadurch Gestaltungsspielräume hätten. Haben sie aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Bargeld lacht.
       
       Warum hat man den Ländern überlassen, die Beamtenbesoldung zu regeln?
       Sinnvoll wäre das ja nur, wenn die sich dadurch Spielräume eröffnen
       könnten. Und auch dann bliebe zu klären, ob die so forcierte
       Auseinanderdrift der Staatsdiener-Besoldung zu einer belebenden Konkurrenz
       oder zur grundgesetzwidrigen Ungleichheit der Lebensverhältnisse führt.
       
       Bloß: Nicht mal diese Frage stellt sich. Schon beim ersten Versuch, den
       Spielraum auszutesten, hat den das nordrhein-westfälische
       Landesverfassungsgericht vermauert.
       
       Denn, klar, Bremen ist selbstständig, Haushaltsnotlageland und seine
       Verfassung adoptiert nicht, wie die von NRW, das Grundgesetz – Fakten, mit
       denen man die minimalen Abweichungen vom Tarifergebnis der nun angepassten
       Anpassung vielleicht erfolgreich durchfechten kann. Niemand indes erwartet,
       dass sie den Staatsgerichtshof dazu bringen, das Alimentierungsprinzip ganz
       anders zu deuten als die Richter in Münster.
       
       Damit ist der letzte Rest des Gestaltungsspielraums bei der Besoldung
       futsch: Den vogelwilden Beamtenkrawall aus dem Frühling 2013 zu ertragen,
       verlangte angesichts von 30 Millionen Euro eine gewisse politische
       Hartfelligkeit. Für die marginalen Einsparungen, die man jetzt realisiert -
       gehofft wird auf 8,2 Millionen - lohnt sich kein derartiger Zank. Von der
       gewonnenen Länderkompetenz bleibt auf beiden Seiten nur ein Quantum Frust.
       
       30 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sachsen-Anhalt
 (DIR) Bremen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verfassungsurteil zur Richterbesoldung: Unterbezahlung kann zulässig sein
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern
       festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig niedrig.
       
 (DIR) Nachschlag für BeamtInnen: Mehr Geld ist nicht genug
       
       Bremens Landesbeamte bekommen Nachschlag nach NRW-Modell – aber nicht so
       viel, wie Richterbund, DGB und Einzelgewerkschaften fordern.