# taz.de -- Schokoladen-Streit vor Bundesgerichtshof: Milka unterliegt Ritter Sport
       
       > Der Bundesgerichtshof hat eine Löschungsklage von Milka gegen die Marke
       > von Ritter Sport abgelehnt. Nur Letztere darf Quadrat-Schokolade
       > verkaufen.
       
 (IMG) Bild: Milka muss weiter rechteckige Schokolade verkaufen: Nur Ritter Sport darf quadratisch sein
       
       Karlsruhe taz | Grundsätzlich darf nur Ritter Sport-Schokolade in
       quadratischer Form verkauft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte
       jetzt die entsprechende quadratische Form-Marke des Herstellers. Geklagt
       hatte der Konkurrent Milka.
       
       Die Idee stammt von Clara Ritter, der Firmenmitbegründerin. 1932 schlug sie
       vor, quadratische [1][Schokolade] zu produzieren, „die in jede
       Sportjackettasche passt“. Seit den 1960er Jahren stellt die Alfred Ritter
       GmbH aus Waldenbuch (Baden-Württemberg) nur noch quadratische Schokolade
       her. Pralinen und Langtafeln wurden aus dem Sortiment genommen. 1970
       entstand auch der bis heute benutzte Slogan „quadratisch. praktisch. gut.“
       
       In Deutschland ringen Milka und [2][Ritter Sport um die Marktführerschaft]
       bei den 100-Gramm-Tafeln. Beide haben etwa einen Marktanteil von 20
       Prozent. Allerdings gehört Milka zum US-Konzern Mondelez mit einem
       Jahresumsatz von 22 Milliarden Euro. Dagegen ist Ritter mit 480 Millionen
       Euro Umsatz ein Zwerg.
       
       Ritter ließ sich die quadratische Form 1996 als Form-Marke für
       Tafelschokolade schützen. Durch Gutachten wurde belegt, dass 85 Prozent der
       Verbraucher die quadratische Form dem Hersteller Ritter zurechnen. Die
       bereits eingeführte quadratische Kokos-Schokolade „Romy“ durfte allerdings
       ihre Form behalten.
       
       ## Milka unterliegt
       
       Schon 2010 beantragte Milka die Löschung der Quadrat-Marke von Ritter
       Sport. Zunächst hieß es, die quadratische Form könne nicht als Marke
       geschützt werden, weil sie „durch die Art der Ware bedingt“ sei. Dieses
       Argument hat der BGH aber bereits 2017 in einem ersten Urteil abgelehnt.
       Die quadratische Form sei zwar praktisch für den Transport (insbesondere in
       der Jackentasche), aber nicht notwendig. Natürlich könne Schokolade auch in
       anderer Form hergestellt und verpackt werden, so der BGH damals,
       insbesondere als Rechteck.
       
       In einem zweiten Anlauf machte Milka dann einen anderen gesetzlichen
       Ausschlussgrund geltend: die quadratische Form sei markenrechtlich nicht
       schutzwürdig, weil sie der Ware „einen wesentlichen Wert“ verleihe. Das ist
       zum Beispiel für Kleidung relevant. Hier ist der modische Schnitt ein Wert
       an sich und weniger ein Hinweis auf den Hersteller. Der Schutz der
       modischen Form soll daher über das Urheber- und Designrecht erfolgen und
       nicht über das Markenrecht.
       
       Milka argumentierte jetzt, das quadratische Design von Ritter Sport sei
       funktional so gelungen und ästhetisch so ansprechend, dass es nicht als
       Marke geschützt werden könne. Doch der BGH lehnte an diesem Donnerstag die
       Argumentation ab. Es gebe „keine Anhaltspunkte“, dass Verbraucher nur
       deshalb Ritter-Sport-Schokolade kaufen, weil ihnen die quadratische Form so
       gut gefalle, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Damit ist der
       Rechtsstreit nun abgeschlossen.
       
       23 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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