# taz.de -- „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann: Angela Erdoğan ermittelt
       
       > Die „Schmähkritik“ des TV-Moderators am türkischen Präsidenten hat ein
       > juristisches Nachspiel. Das ist auch das einzig Normale an der Affäre.
       
 (IMG) Bild: Haben sich gegenseitig auf dem Kieker: Böhmermann (l.) und Erdoğan
       
       Köln/Mainz | Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen einen 35-Jährigen
       aus dem Raum Köln. Dem Mann wird vorgeworfen, den türkischen Präsidenten
       beleidigt zu haben. 20 Anzeigen sollen bis Mittwoch erstattet worden sein.
       Würden sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Beschuldigten bis zu drei
       Jahre Gefängnis. Wird ihm „verleumderische Absicht“ nachgewiesen, könnte er
       zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. (taz)
       
       Um weiteren Anzeigenschreibern mehr Freizeit zu verschaffen: Ja, Jan
       Böhmermann hat den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt.
       Das weiß die Staatsanwaltschaft, das weiß der Moderator; hat er schließlich
       selbst gesagt, als er sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ am
       vergangenen Donnerstag im „Neo Magazin Royale“ vorlas. „Das darf man nicht
       machen“, warnte er, während er über die Genitalien des Präsidenten reimte.
       „Das kann bestraft werden und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber
       erst hinterher.“
       
       Dort sind wir mittlerweile angekommen: Das ZDF hat den Beitrag am Tag nach
       der Ausstrahlung gelöscht, die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt,
       inzwischen auch gegen ZDF-Verantwortliche. „Das Ermittlungsverfahren wird
       wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von
       Organen oder Vertretern ausländischer Staaten) geführt“, teilte die Behörde
       mit. Zur Sicherung der Beweise wurde ein Mitschnitt der Sendung
       angefordert.
       
       Was für Folgen das haben könnte? Das liegt in erster Linie an der
       türkischen Regierung, denn für eine Verfolgung muss laut Paragraf 104 a des
       Strafgesetzbuchs „ein Strafverlangen der ausländischen Regierung“
       vorliegen. Das müsste von der Regierung oder der türkischen Botschaft in
       Deutschland kommen, liegt aber wohl (noch) nicht vor. Und die
       Bundesregierung müsste „die Ermächtigung zur Strafverfolgung“ erteilen. Die
       müsste das Auswärtige Amt aussprechen.
       
       ## Schmähkritik ist strafbar
       
       Das geht in einer internen juristischen Prüfung davon aus, dass Böhmermanns
       Schmähkritik-Gedicht tatsächlich strafbar sei. So meldete es der
       Tagesspiegel.Und auch die Bundeskanzlerin hat sich eingeschaltet. Angela
       Merkel und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu hatten
       telefoniert und „stimmten darin überein, dass es sich dabei um einen
       bewusst verletzenden Text handle“, sagte Regierungssprecher Steffen
       Seibert. „Die Bundeskanzlerin verwies auf die Konsequenzen, die der
       ausstrahlende Sender bereits gezogen hat.“
       
       Die Kanzlerin lässt durch ihren Sprecher öffentlich werden, dass sie in
       diesem Fall ganz bei der türkischen Regierung sei. Es scheint ihr also ein
       Anliegen zu sein, das deutlich zu machen (was Böhmermann schon selbst in
       seiner Sendung erkannt und gesagt und weswegen er das ganze Gedicht
       überhaupt verfasst hat, s. o.).
       
       Liegen der Kanzlerin Fragen der Medienethik und Pressefreiheit am Herzen?
       Eher nicht. Als der Spiegel-Online-Korrespondent Hasnain Kazim vor wenigen
       Wochen die Türkei verlassen musste, weil ihn auch deutsche
       Behördenvertreter gewarnt haben sollen, dass die Situation sonst
       „eskalieren“ könnte (so zitiert Kazim den Behördenmitarbeiter), und aus
       Sorge sogar ein deutscher Diplomat den Reporter und dessen Familie zum
       Flughafen begleitete, hielt sich die Bundesregierung mit Statements zurück.
       Hinter verschlossenen Türen soll aber verhandelt worden sein. Kazim selbst
       glaubt, dass die Bundesregierung getan habe, was sie tun konnte. Nach außen
       getragen wurde nichts.
       
       Das ist diesmal anders. Ja, die Staatsanwaltschaft muss auf Strafanzeigen
       reagieren. Und ja, dass das Gedicht Ärger geben könnte, wusste Böhmermann.
       Aber dass die Regierung ausgerechnet in diesem Fall die Klappe aufreißt,
       bestätigt das erschreckend devote Verhalten gegenüber der türkischen
       Regierung, seit diese zum wichtigsten Partner bei der Abschottung vor
       Flüchtlingen geworden ist.
       
       7 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürn Kruse
 (DIR) Tobias Schulze
       
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