# taz.de -- Initiative für Wohnungs-Enteignungen: Was im Grundgesetz steht
       
       > Ein Volksbegehren in Berlin verlangt, Wohnungskonzerne zu
       > vergesellschaften. Ist das erlaubt? Sprechen wir dabei über Enteignung?
       
 (IMG) Bild: Frieden den Hütten, Krieg den Palästen: Häuser in Ost-Berlin
       
       Warum [1][diskutiert Deutschland] derzeit über die Sozialisierung von
       Wohnungen? 
       
       Im Stadtstaat Berlin haben linke Gruppen [2][in diesen Tagen ein
       Volksbegehren gestartet], um Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000
       Wohnungen zu vergesellschaften. So sollen günstige Mieten für rund 200.000
       Berliner Wohnungen garantiert werden. Das Vorhaben hat in Umfragen hohe
       Sympathiewerte, weil die Mieten in Berlin in den vergangenen Jahren massiv
       gestiegen sind.
       
       Was sagt das Grundgesetz? 
       
       Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 15 solche Sozialisierungen: „Grund und
       Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der
       Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung
       regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft
       überführt werden.“
       
       Seit wann gibt es diesen Artikel? 
       
       Er war schon bei der Entstehung des Grundgesetzes 1949 darin enthalten.
       Allerdings war dies kein Novum. Schon in der Weimarer Reichsverfassung von
       1919 gab es einen ähnlichen Artikel.
       
       Warum wurde diese Vorschrift ins Grundgesetz aufgenommen? 
       
       Die Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien war kurz nach dem Ende des
       Zweiten Weltkriegs ein auf breiter Ebene diskutiertes Thema. Sogar die CDU
       Nordrhein-Westfalen forderte in ihrem Ahlener Programm, das
       „kapitalistische Gewinn- und Machtstreben“ durch eine
       „gemeinwirtschaftliche Ordnung“ zu ersetzen. Auch die westlichen alliierten
       Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich standen der deutschen
       Industrie wegen ihrer Verbundenheit mit dem NS-Regime skeptisch
       gegenüber.
       
       Was ist der Unterschied zwischen Sozialisierung (Artikel 15) und Enteignung
       (Artikel 14 III)? 
       
       Artikel 15 ermöglicht nicht nur die Enteignung einzelner Grundstücke und
       Gegenstände, sondern ganzer Wirtschaftsbranchen.
       
       Wie oft wurde von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht? 
       
       Bisher kein einziges Mal. In den 1950er Jahren drehte sich die Stimmung
       schnell, als im kapitalistischen Westdeutschland das „Wirtschaftswunder“
       gelang, während im Staatssozialismus der DDR schlechtere Lebensbedingungen
       herrschten. Um wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen, ist es im
       Allgemeinen effizienter, den Unternehmen per Gesetz Regeln vorzugeben als
       sie mit viel Geld zu verstaatlichen. Artikel 15 enthält keinen Auftrag zur
       Sozialisierung, sondern nur eine Ermächtigung.
       
       Ist bei der Sozialisierung das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten? 
       
       Ja. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist immer zu beachten,
       wenn der Gesetzgeber oder die Behörden in Grundrechte eingreifen. Es
       besagt, dass ein Eingriff geeignet und erforderlich sein muss. Der Nachteil
       darf im Vergleich zum angestrebten Nutzen nicht unproportional sein.
       Zumindest bei Eignung und Erforderlichkeit hat der Staat aber einen weiten
       Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum.
       
       Muss der Staat bei einer Sozialisierung die bisherigen Eigentümer
       entschädigen? 
       
       Ja. Wie bei einer Enteignung ist auch eine Sozialisierung nur gegen
       Entschädigung möglich. Da es hier schnell um Milliardensummen gehen kann,
       wirkt auch die Entschädigungspflicht als Sozialisierungsbremse.
       
       Muss zum Verkehrswert entschädigt werden? 
       
       Nein. Die Höhe der Entschädigung ist laut Grundgesetz „unter gerechter
       Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ zu
       bestimmen. Dies muss nicht immer der Verkehrswert sein. Es kann zum
       Beispiel berücksichtigt werden, dass dem Eigentum alternativ auch
       einschränkende gesetzliche Regeln hätten auferlegt werden können.
       Jedenfalls sind die Hoffnungen auf zukünftigen Wertzuwachs und zukünftige
       Gewinne nicht zu entschädigen.
       
       Ist das Eigentum das wichtigste Grundrecht, das es im Kapitalismus gibt? 
       
       Verfassungsrechtlich ist das deutsche Grundrecht auf Eigentum eines der
       schwächsten Grundrechte. Denn der Inhalt des Eigentums wird durch den
       Gesetzgeber definiert. Wenn der Gesetzgeber Regeln zum Gebrauch des
       Eigentums aufstellt, hat der Eigentümer dies grundsätzlich zu akzeptieren.
       Ein Beispiel ist der Kündigungsschutz im Mietrecht oder im Arbeitsrecht.
       
       8 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Pro-und-Contra-Mieter-Begehren/!5583264
 (DIR) [2] /Berliner-Mietmarkt/!5583189
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Mieten
 (DIR) Wohnen
 (DIR) Deutsche Wohnen & Co enteignen
 (DIR) Schwerpunkt Grundgesetz
 (DIR) Deutsche Wohnen
 (DIR) Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
 (DIR) Maastricht-Kriterien
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
 (DIR) Christian Lindner
 (DIR) Mieten
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) „Deutsche Wohnen enteignen“ in Berlin: Volksentscheid wohl alternativlos
       
       Erst im Juni will sich die rot-rot-grüne Regierung in Berlin mit dem
       Enteignungsvolksbegehren beschäftigen. Eine politische Lösung ist nicht in
       Sicht.
       
 (DIR) Europäische Initiative für Mieterschutz: Maastricht muss weg
       
       Mieterbund und DGB unterstützen eine Petition. Das Ziel: Mehr Steuern von
       Airbnb – und mehr Investitionen in öffentlichen Neubau.
       
 (DIR) Streit um Enteignungen: Venceremos, Markus!
       
       Markus Söder wettert gegen „sozialistische Ideen“ in der Wohnungspolitik.
       Braucht es mehr Gründe, um endlich über Enteignungen nachzudenken?
       
 (DIR) Pro und Contra Mieter-Begehren: Ist mit Enteignung zu drohen sinnvoll?
       
       Zehntausende sind am Samstag gegen zu hohe Mieten auf die Straße
       gegegangen. Würden ihre Forderungen tatsächlich helfen?
       
 (DIR) Streit um Wohnungsbau: Habeck offen für Enteignungen
       
       Grünen-Chef Robert Habeck will Boden notfalls sozialisieren. Beim Thema
       Deutsche Wohnen ist er aber zurückhaltend.
       
 (DIR) Zukunft der Mietenproteste: Routine oder Renitenz
       
       In München trafen sich Mieterinitiativen und Verbände zur bundesweiten
       Konferenz. Auf dem Abschlusspodium bleiben die entscheidenden Fragen aus.