# taz.de -- Hausordnung des Bundestags: Abgeordnete müssen Regenbogenfahne aus ihren Büros entfernen
       
       > Pride-Flaggen im Büro von Bundestagsabgeordneten? Das ist laut
       > Hausordnung verboten – auch wenn es nicht nur um Regenbogenfarben geht.
       
 (IMG) Bild: Die Regenbogenflagge soll nur noch am Internationalen Tag gegen Homophobie (17. Mai) gehisst werden
       
       Berlin dpa | Die Bundestagsverwaltung hat eine Aufforderung an mehrere
       Abgeordnete, an ihren Büros angebrachte [1][Regenbogenfahnen] zu entfernen,
       mit der Hausordnung des Parlaments begründet. Demnach sei das Anbringen von
       Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht
       gestattet“, sagte ein Sprecher des Bundestags. „Es geht nicht konkret um
       die Kontrolle von Regenbogenfahnen.“ Zuvor hatte der Tagesspiegel
       berichtet.
       
       Die Aufforderung an die Abgeordneten war Anfang der Woche ergangen. Der
       Sprecher betonte, das sei ein Routinevorgang. Ähnliche Fälle gebe es immer
       wieder. Es bestehe ein generelles Verbot, das etwa auch Deutschland- oder
       Europafahnen sowie auch andere Fahnen und Aushänge betreffe.
       
       Die Bundestagsverwaltung war nach Angaben des Sprechers kürzlich von
       Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren
       Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen – ein Symbol der
       queeren Community – angebracht waren.
       
       ## Bundestagspolizei gerufen
       
       Eine der Abgeordneten, die mit einer Pride-Flagge ihr Büro schmückte, ist
       Stella Merendino (Linke). „Wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro im
       Bundestag wurde die Bundestagspolizei gerufen“, schrieb sie auf Instagram.
       
       Das ist nach Angaben des Bundestags-Sprechers ein gängiges Vorgehen. Habe
       die Bundestagsverwaltung den Sachverhalt geprüft, „wird dies im Regelfall
       durch die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten
       umgesetzt“. Die Hausordnung sei allen Abgeordneten bekannt.
       
       In Paragraf 4 heißt es dort: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von
       Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern
       in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an
       Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist
       ausnahmslos nicht gestattet.“
       
       ## Regenbogenfahnen-Debatte
       
       [2][Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU)] hatte angeordnet, die
       Regenbogenfahne aus Neutralitätsgründen nur noch zum Internationalen Tag
       gegen Homophobie (17. Mai) auf dem Reichstagsgebäude hissen zu lassen – und
       nicht mehr beim Berliner Christopher Street Day am 26. Juli. Das löste
       breite Kritik aus.
       
       Eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befeuerte die Debatte
       weiter. Auf die Frage, wie er es finde, dass Klöckner die Regenbogenfahne
       zum CSD nicht auf dem Bundestag hissen will, sagte er in der ARD: [3][„Der
       Bundestag ist ja nun kein Zirkuszelt“], auf das man beliebig Fahnen hisse.
       Es gebe einen Tag im Jahr, das sei der 17. Mai, an dem die Regenbogenflagge
       gehisst werde.
       
       10 Jul 2025
       
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