# taz.de -- Gerichtsurteil zu NGO-Klage: Frontex darf weiter schweigen
       
       > Die EU-Grenzschutzagentur muss keine Details über den Einsatz von
       > Schiffen offenlegen. Die NGO „Frag den Staat“ hatte auf mehr Transparenz
       > geklagt.
       
 (IMG) Bild: War im Sommer 2017 auch auf dem Mittelmeer unterwegs: libysche Küstenwache
       
       BERLIN taz | Die EU-Grenzschutzagentur Frontex muss nicht offenlegen,
       welche Schiffe sie im Mittelmeer einsetzt. Das entschied das Gericht der
       Europäischen Union (EuG) am Mittwoch. Die NGO „Frag den Staat“ und die
       Juristin Luisa Izuzquiza von der lobbykritischen NGO „Corporate Europe“
       hatten auf Auskunft geklagt. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung dafür,
       wie transparent [1][die wachsende EU-Behörde] künftig sein muss.
       
       Konkret ging es in dem Verfahren darum, dass „Frag den Staat“ wissen
       wollte, wie die Schiffe hießen, die Frontex zwischen dem 1. Juni und dem
       30. August 2017 im Rahmen der Operation Triton im zentralen Mittelmeer
       eingesetzt hatte, um welche Schiffstypen es sich dabei handelte und unter
       welcher Flagge sie fuhren.
       
       Das ist unter anderem deshalb von Bedeutung, weil strittig ist, inwieweit
       Frontex überhaupt ernsthaft geplant hatte, in dem Seegebiet
       Rettungseinsätze zu unternehmen, und dafür ausgerüstete Schiffe geschickt
       hatte. Die NGOs beriefen sich bei ihrer Klage auf die „Verordnung über den
       Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU“, eine Art europäisches
       Informationsfreiheitsgesetz.
       
       Frontex lehnte die Anfrage noch am selben Tag ab und berief sich auf
       Ausnahmetatbestände, die in der Verordnung festgelegt sind. Frontex
       argumentierte, die angefragten Informationen würden es kriminellen
       Netzwerken und Schleppern ermöglichen, sich über die aktuelle Position
       ihrer patrouillierenden Schiffe zu informieren, indem sie mit öffentlichen
       Schiff-Tracking-Portalen abgeglichen werden.
       
       ## Spiel mit verdeckten Karten
       
       Schlepper könnten so „ihre Funktionsweise entsprechend anpassen, um die
       Grenzüberwachung zu umgehen“. Das würde die „öffentliche Sicherheit
       untergraben“.
       
       „Frag den Staat“ verwies in seiner Klage unter anderem darauf, dass der
       fragliche Zeitraum bereits verstrichen sei – und Frontex die Informationen
       teils später selbst auf Twitter veröffentlicht hatte. Der EuG gab Frontex
       trotzdem Recht. Die angefragten Informationen würden Rückschlüsse auf
       laufende, spätere Operationen zulassen und seien „nützlich“, um
       Grenzschutzmaßnahmen zu umgehen.
       
       „Die EU-Agentur hat nicht nachvollziehbar begründet, warum die Infos geheim
       bleiben sollen, das Gericht ist ihr trotzdem gefolgt“, sagt Arne Semsrott
       von „Frag den Staat“. Frontex habe eine „besondere menschenrechtliche
       Verantwortung, daraus müssen auch Transparenzpflichten erwachsen.“ Hätte
       das Urteil Bestand, müsste Frontex nicht einmal geringe
       Transparenzstandards befolgen, sagt Semsrott. Die Kläger erwägen Berufung.
       
       Erst am Dienstag hatte Frontex eine Vereinbarung für ein
       „Grundrechte-Monitoring“ mit der EU-Grundrechteagentur FRA unterzeichnet.
       
       ## Geschwärzt oder gleich gelöscht
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass Frontex sich nicht in die Karten schauen
       lassen will. Schon 2016 hatte das Europäische Zentrum für Grund- und
       Verfassungsrechte (ECCHR) versucht herauszufinden, ob Frontex ab 2006 im
       „Hera“-Einsatz vor den Kanarischen Inseln womöglich Tausende Afrikaner
       rechtswidrig nach Mauretanien gebracht hatte, ohne dass diesen Gelegenheit
       zur Asylantragstellung gegeben worden wäre.
       
       Erst als das ECCHR rechtliche Schritte androhte, gab Frontex die fraglichen
       Dokumente „heftig zensiert“ frei, so das ECCHR. Das „Handbuch für den
       Operativen Plan“ etwa war auf 48 von 99 Seiten geschwärzt, der
       Evaluationsbericht für den „Hera“-Einsatz auf 21 von 26 Seiten. Die [2][von
       Frontex selbst angelegte „Liste potenzieller Menschenrechtsverletzungen“]
       war gleich komplett aus den Akten entfernt worden. Frontex begründete die
       Schwärzungen gegenüber dem ECCHR genau wie heute mit einer „Gefahr für die
       öffentliche Sicherheit“.
       
       27 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Jakob
       
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