# taz.de -- Gefährdergesetz im bayerischen Landtag: Unbefristete Haft für „Gefährder“
       
       > Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, könnte künftig beliebig
       > lange weggesperrt werden. Experten hatten Bedenken geäußert.
       
 (IMG) Bild: „Wir dürfen nicht zuschauen, bis etwas passiert“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
       
       München taz | Werden in Bayern künftig die Bürgerrechte beschnitten? Um
       diese Frage ging es am Mittwoch bei der zweiten Lesung des sogenannten
       Gefährdergesetzes im bayerischen Landtag. Besonders bedeutsam kommt die
       Diskussion im Parlament freilich nicht daher. Zweiter Tagesordnungspunkt
       nach der Mittagspause, zwischen TU-Campus und Glücksspielstaatsvertrag. Der
       Plenarsaal ist spärlich besetzt, die Kabinettsbank fast leer.
       
       Immerhin der Innenminister ist da. Meldet sich auch zu Wort. „Wir dürfen
       nicht zuschauen, bis tatsächlich etwas passiert“, sagt Joachim Herrmann.
       „Die Bürgerrechte werden von Extremisten und Chaoten bedroht, nicht vom
       Staat.“ Das nämlich hat Katharina Schulze zuvor anders bewertet: „Immer
       wenn ein furchtbarer Anschlag geschieht“, sagte die Fraktionsvorsitzende
       der Grünen, „wird ein weiteres Stück Bürgerrechte geopfert.“
       
       Kern des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist eine Ausweitung der
       Präventivhaft. Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, kann künftig
       mit einer elektronischen Fußfessel überwacht oder gar in de facto
       unbefristete Vorbeugehaft genommen werden. Bisher galt eine Frist von 14
       Tagen, jetzt sind es drei Monate – mit Option auf Verlängerung. Mehr als
       eine richterliche Anordnung ist nicht nötig. Und dafür genügt die Annahme
       einer „drohenden Gefahr“.
       
       Bei einer Expertenanhörung im Landtag haben sich Richter und Rechtsanwälte
       bereits im Mai kritisch zu dem Gesetz geäußert. Während ihm mehrere
       Professoren verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigten, meldeten
       die Praktiker Bedenken an. „Wir befinden uns damit in einem Graubereich des
       Rechtsstaats, in den hineinzugeraten man niemandem wünschen kann“, monierte
       etwa Hartmut Wächtler von der Rechtsanwaltskammer München.
       
       In der Tat gehen die Maßnahmen, die das Gesetz ermöglicht, über das Ziel
       der Terrorbekämpfung hinaus. So sollen polizeiliche Maßnahmen auch dann
       greifen, wenn „bedeutenden Rechtsgütern“ wie etwa „erheblichen
       Eigentumspositionen“ oder der „sexuellen Selbstbestimmung“ eine Gefahr
       drohen könnte. Damit, so Wächtler, sei auch der „Alltagsstörer“ im Fokus
       des Gesetzes.
       
       Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von
       uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch
       enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter
       Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss
       kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die
       Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.
       
       Vor allem an dem ungenauen Begriff der „drohenden Gefahr“ störten sich
       Oppositionspolitiker wie auch Experten. Der Münchner Richter Markus
       Löffelmann machte dagegen in der Expertenanhörung Einwände „in
       sprachlicher, gesetzestechnischer, dogmatischer und verfassungsrechtlicher
       Hinsicht“ geltend. Er sprach von einer „Vernachrichtendienstlichung der
       Polizei“. Dabei sei die geltende Rechtslage für die Aufklärung von
       Gefahrenlagen völlig ausreichend.
       
       20 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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