# taz.de -- EU-Grenzpolitik: Keine Rechte für Flüchtlinge
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigt Pushbacks von
       > afrikanischen Flüchtlingen. Damit nimmt es ihnen viele Rechte.
       
 (IMG) Bild: Das Überwinden von Zäunen in Melilla verschafft Geflüchteten keinen Zugang mehr zu Asylverfahren
       
       Flüchtlinge, die in großer Zahl am falschen Ort und mit Gewalt versuchen,
       auf spanisches Gebiet zu gelangen, können ohne Prüfung möglicher
       Fluchtgründe sofort wieder abgeschoben werden. Spanien verletzt bei diesen
       sogenannten Pushbacks nicht das Verbot der ungeprüften Kollektivausweisung.
       
       Das entschied jetzt einstimmig die 17-köpfige Große Kammer des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie korrigierte damit das ebenfalls
       einstimmige Urteil der siebenköpfigen Kammer des Gerichtshofs, die 2017 zum
       gegenteiligen Schluss gekommen war.
       
       Im August 2014 versuchten rund 500 überwiegend afrikanische Flüchtlinge die
       Zäune der spanischen Enklave Melilla in Nordafrika zu stürmen. Rund 75 von
       ihnen gelangten schließlich bis zum innersten von drei bis zu 6 Meter hohen
       Zäunen. Sie wurden von der Polizei von diesen Zäunen heruntergeholt und
       ohne Prüfung der Identität oder einer näheren Anhörung sofort zurück nach
       Marokko eskortiert.
       
       Zwei der Betroffenen – einer aus Mali, der andere aus der Elfenbeinküste –
       klagten daraufhin gegen die sofortige, prüfungslose Abschiebung. Sie wurden
       bei dieser strategischen Klage vom European Center for Constitutional and
       Human Rights (ECCHR) in Berlin unterstützt.
       
       ## Keine Garantie von Rechtsmitteln
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun, dass sich
       Ausländer, die kollektiv und mit Gewalt versuchen, sich Zugang nach Europa
       zu verschaffen, weder auf das Verbot der Kollektivausweisung berufen können
       noch auf die Garantie von Rechtsmitteln.
       
       Spanien habe genügend legale Zugänge zu einem Asylverfahren angeboten. So
       hätten die Männer an einem Grenzpunkt ebenso einen Antrag stellen können
       wie etwa in einem 13 Kilometer entfernten Konsulat. Außerdem hätten sie
       Arbeitsvisa beantragen können, hieß es weiter. Die Männer hätten dem
       Gerichtshof zufolge nicht nachgewiesen, dass sie dies versucht hätten. In
       der Verhandlung hatten die Anwälte der Männer dann argumentiert, dass die
       marokkanische Polizei dunkelhäutige Männer gar nicht zum Grenzposten
       durchlasse. Der Gerichtshof betonte in diesem Verfahren, dass das Verhalten
       der marokkanischen Polizei nicht Spanien zuzurechnen sei.
       
       Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and
       Human Rights, hält das Urteil für eine „ganz schlimme Entscheidung“. Kaleck
       zufolge, ignoriere das Urteil die Realität an Europas Grenzen, vor allem
       die Situation für subsaharische Flüchtlinge an der Grenze von Marokko und
       Spanien.
       
       Organisierte Anstürme auf Zäune von Flüchtlingen – wie sie in Melilla
       mehrfach im Jahr stattfanden – werden mit dieser Entscheidung tatsächlich
       sinnlos, da sie keinen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa mehr
       verschaffen. Allerdings muss Spanien nun beweisen, dass es tatsächlich
       legale Zugänge für Schutzbedürftige gibt und diese auch genutzt werden
       können.
       
       13 Feb 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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