# taz.de -- Debatte um neues Bürgergeld: Villenbesitzer auf Hartz IV
       
       > Hinter dem Streit um den Anspruch auf das neue Bürgergeld für Vermögende
       > verbergen sich Probleme des Wohnungsmarktes. Und des Renteneintritts.
       
 (IMG) Bild: Wohnkosten-Übernahme in den ersten zwei Jahren Hartz IV kann für die Betroffenen wichtig sein
       
       Das neueste Gespenst in der Sozialstaatsdebatte sieht etwas anders aus als
       frühere Bilder von sogenannten Sozialschmarotzern. Diesmal geht es um das
       „Bürgergeld“, das die bisherigen Leistungen im Sozialgesetzbuch II (Hartz
       IV) abwandeln und erweitern soll. Stein des Anstoßes ist das Konstrukt
       einer vierköpfigen Familie, die kein Einkommen hat, aber ein Vermögen von
       150.000 Euro besitzt, in einem geräumigen Einfamilienhaus wohnt und
       trotzdem die ersten zwei Jahre lang Anspruch auf das „Bürgergeld“ hat,
       inklusive der Erstattung von Wohn- und Heizkosten.
       
       Einen solchen Fall erlaubt der [1][Gesetzentwurf zum „Bürgergeld“] aus dem
       Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der am kommenden Donnerstag
       im Bundestag verabschiedet werden soll. Das sei „zutiefst unsozial“,
       wetterte CDU-Generalsekretär Mario Czaja. Denn andere junge Familien etwa
       arbeiteten hart und zahlten Steuern, „um das Bürgergeld zu finanzieren“.
       Die Union fordert unter anderem Kappungen beim Schonvermögen und droht mit
       Einspruch gegen das Gesetz im Bundesrat.
       
       Dass die Union jetzt gewissermaßen in die Arbeitslosigkeit gefallene
       Mittelschichts-Eltern gegen arbeitende und steuerzahlende
       Mittelschichts-Paare ausspielt, zeigt, dass es nicht mehr so simpel ist mit
       den Polarisierungen. Und mit der Frage, wer denn nun als BedürftigeR gelten
       darf und wer nicht.
       
       Der Heil’sche Gesetzentwurf sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des
       Bürgergeldbezugs ein Schonvermögen von 60.000 Euro für einen
       Alleinstehenden plus 30.000 Euro für jedes weitere Familienmitglied beim
       Bezug der Sozialleistung nicht angerechnet werden. Selbstgenutztes
       Wohneigentum wird bei diesem Schonvermögen außen vor gelassen. Mit dem
       Bürgergeld werden die tatsächlichen Wohnkosten für zwei Jahre in voller
       Höhe übernommen, allerdings bei Eigenheimen in der Regel ohne die
       Tilgungsraten für Bankkredite.
       
       ## Streit um Karenzzeiten berührt reale Ängste
       
       Diese Karenzzeit von zwei Jahren galt schon seit dem
       Corona-Sozialschutzpaket, dies hat aber nicht zu einem Boom bei
       Hartz-IV-Anträgen geführt. Davon abgesehen, besitzt die Hälfte der Menschen
       hierzulande laut dem [2][sechsten Armuts- und Reichtumsbericht] noch nicht
       einmal ein Vermögen von 22.000 Euro. Das Bild der vermögenden vierköpfigen
       Familie auf Bürgergeld ist also unrealistisch.
       
       Ist der Streit um die Karenzzeiten für Vermögen und Wohnkosten also ein
       Popanz, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat? Nein, denn der Konflikt
       berührt Ängste und Ressentiments in den Mittelschichtmilieus, die man ernst
       nehmen muss. So kann die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in den
       ersten beiden Jahren des Hartz-IV-Bezuges einen großen Unterschied machen
       für die Betroffenen. Bei [3][jedeR sechsten Hartz-IV-Empfänger:in] werden
       die Wohnkosten vom Jobcenter nicht in voller Höhe finanziert, sondern
       müssen teilweise vom Regelsatz bezahlt werden. Denn die Jobcenter setzen
       die „Angemessenheitsgrenzen“ für Wohnkosten zu niedrig an für die harsche
       Realität des Wohnungsmarktes.
       
       Das „Bürgergeld“ würde hier Erleichterung schaffen. Allerdings beziehen
       zwei Drittel der Hartz-IV-Empfänger:innen die Sozialleistung schon seit
       zwei Jahren und länger. Sie fallen also aus der Karenzzeit heraus und
       müssen die übersteigenden Wohnkosten ohnehin aus dem Regelsatz bezahlen,
       was ein Skandal ist.
       
       Die Kritik an angeblich zu hohen Schonvermögen muss man differenziert
       betrachten. Dann nämlich, wenn das „Bürgergeld“, unter Betroffenen auch
       „Bürgerhartz“ genannt, als eine Art Übergangslösung zur Rente fungiert.
       Dies passiert, wenn Ältere ihren Job verlieren und, oft gesundheitlich
       angeschlagen, auch keinen neuen mehr finden. Bis zur Rente mit 66 oder 67
       Jahren kann es dann aber noch einige Jahre dauern.
       
       Ältere haben Anspruch auf bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld I, danach
       kommt dann nur noch das „Bürgergeld“ als Grundsicherung bis zum
       Rentenbeginn in Frage. Sind höhere Schonvermögen und höhere Wohnkosten
       zumindest in den ersten zwei Jahren gestattet, ist ein Bezug des
       Bürgergeldes möglich, ohne dass das vorher Ersparte weitgehend aufgebraucht
       werden muss. Insgesamt ließen sich so mit dem Arbeitslosengeld I plus
       Bürgergeld vier Jahre bis Rentenbeginn überbrücken.
       
       Das Bürgergeld löst damit Probleme, die eigentlich den Rentengesetzen und
       der Alterung entspringen. Selbstständige, die nicht gesetzlich
       rentenversichert sind, haben übrigens laut Bürgergeld-Gesetzentwurf sogar
       Anspruch auf dauerhaft höhere Schonvermögen, weil diese ja der
       Altersvorsorge dienen sollen. Nach dem [4][neuesten Altersübergangsreport
       der Universität Duisburg-Essen] beziehen etwa 9 Prozent der Älteren vor dem
       Übergang in die Rente noch eine Zeit lang Hartz-IV-Leistungen.
       
       Das Ersparte nicht aufbrauchen zu müssen, nur weil man jenseits der 60 vor
       der Rente ein paar Jahre in ein „Arbeitslosigkeitsloch“ fällt, ist eine
       Beruhigung für viele Angehörige gerade der unteren Mittelschichtmilieus.
       Bei der Einführung der Hartz-Gesetze vor rund 20 Jahren wurden die
       Absturzängste dieser Mittelschichtmilieus von der SPD eben nicht ernst
       genommen.
       
       Es gibt weitere Bedenken von rechts: Die Unionsparteien und die
       Arbeitgeber rügen, dass der Abstand zwischen Bürgergeld und den
       Arbeitslöhnen zu gering sei. Dabei wird leider viel Desinformation
       verbreitet. Erwerbstätige haben wegen der Freibeträge immer mehr Einkommen
       als Hartz-IV-Empfänger:innen, der Anspruch auf Kindergeld, womöglich auch
       auf Wohngeld kommt obendrauf. Außerdem gilt ab 1. Oktober ein Mindestlohn
       von 12 Euro, ein Lohnabstand ist also gewahrt. Das Bürgergeld mit einem
       monatlichen Regelsatz von 502 Euro indirekt als zu üppig zu diffamieren ist
       schlichtweg schändlich.
       
       4 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Debatte-ums-Buergergeld-und-Schonvermoegen/!5891536
 (DIR) [2] https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/Der-sechste-Bericht/Der-Bericht/der-bericht.html;jsessionid=2FDC8794DE6DC008065A15C93FC2FEC4
 (DIR) [3] https://www.katja-kipping.de/de/article/1965.miete-frisst-existenzminimum.html
 (DIR) [4] https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00077050
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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