# taz.de -- Einführung des Bürgergelds: Weiter ein Almosen
       
       > Hartz IV wird bald Geschichte sein, verspricht die Ampelkoalition. Doch
       > trotz deutlicher Verbesserungen ist das neue Bürgergeld kein
       > Systemwechsel.
       
 (IMG) Bild: Der Warenkorb bleibt auch künftig klein (Demo vor dem Landtag in Hannover Ende September)
       
       So zufrieden mit sich selbst erlebt man die Ampelkoalition in diesen Tagen
       selten. Als am vergangenen Donnerstag der Bundestag in erster Lesung über
       das von der Bundesregierung eingebrachte „Bürgergeld-Gesetz“ beraten hat,
       klopften sich vor allem die Abgeordneten der SPD und der Grünen kräftig
       selbst auf die Schultern. Das ist verständlich. Schließlich [1][soll zum 1.
       Januar 2023 Hartz IV, jene Chiffre für Armut und Ausgrenzung, die
       insbesondere den Sozialdemokrat:innen so viele Scherereien bereitet
       hat, Geschichte sein]. Für sie ist das ohne Zweifel ein Grund zum Jubeln.
       Aber auch für die Betroffenen?
       
       Zumindest die Abgeordneten der Ampel scheinen davon überzeugt zu sein. Von
       einem „echten Kulturwandel“ war im Bundestag die Rede, von einer
       „grundlegenden Reform unseres sozialen Sicherheitssystems“, die für „mehr
       Respekt, mehr Chancen, mehr Sicherheit“ sorgen werde. „Es ist gut, dass wir
       Hartz IV endlich überwinden“, freute sich die grüne Rednerin. Und ihr
       SPD-Kollege sekundierte: „Deswegen ist es ein guter Tag, weil die Menschen
       wieder Vertrauen in den Sozialstaat fassen können.“
       
       Schon im Vorfeld hatte SPD-Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil von
       nicht weniger als der „größten Sozialstaatsreform seit 20 Jahren“
       geschwärmt. Wird jetzt also alles wieder gut?
       
       Die Ummodelung des übel beleumundeten Arbeitslosengeldes II zum
       wohlklingenderen „Bürgergeld“ ist eines der zentralen Vorhaben, auf das
       sich SPD, Grüne und FDP nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr haben
       verständigen können. Das zentrale Versprechen: Das neue Bürgergeld soll
       „die Würde des und der Einzelnen achten“ und „zur gesellschaftlichen
       Teilhabe befähigen“. Ein hehrer Anspruch.
       
       Der sich eng am Koalitionsvertrag entlanghangelnde Gesetzentwurf aus dem
       Heil-Ministerium enthält nun tatsächlich etliche Verbesserungen für
       erwerbslose Menschen im Leistungsbezug. Offensichtlich ist das Bemühen,
       dass sie nicht mehr ganz so sehr drangsaliert werden sollen. Es geht also
       schon um mehr als eine bloße Umetikettierung. Gleichwohl ist es ziemlich
       übertrieben, wenn SPD und Grüne nun behaupten, dass das Hartz-IV-System
       damit überwunden werde.
       
       Was war das „Revolutionäre“ an Hartz IV? Das war die Transformation der
       alten Arbeitslosenhilfe von einer Versicherungsleistung zu einem
       staatlichen Almosen, und zwar finanziell auf das deutlich niedrigere
       Sozialhilfeniveau. Die gesellschaftlichen Verwerfungen, die dieses von der
       damaligen rot-grünen Regierung Gerhard Schröders durchgesetzte neue
       Arbeitslosengeld II ausgelöst hat, waren weniger in dem elendig niedrigen
       Regelsatz begründet, mit dem schon zuvor
       Sozialhilfeempfänger:innen auskommen mussten, ohne dass dies zu
       Massenprotesten geführt hätte.
       
       Die tiefe Erschütterung speziell in der klassischen
       Wähler:innenklientel der SPD lag vielmehr in der beängstigenden
       Vorstellung, dass mit dem Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform auch einem
       gutverdienenden Facharbeiter im Fall der Erwerbslosigkeit drohte, nach nur
       einem Jahr Bezug von Arbeitslosengeld I alles zu verlieren, was er für
       sich, seine Familie und seine Nachkommen über Jahrzehnte erarbeitet hat.
       Denn das Arbeitslosengeld II bekommt nur, wer vorher fast vollständig seine
       finanziellen Reserven aufgebraucht hat.
       
       Anders als vor Hartz IV gibt es also für stolze Malocher:innen keinen
       dauerhaften Schutz mehr vor dem Sturz in die Armut. Entsprechend waren und
       sind nicht nur die praktischen Auswirkungen von Hartz IV fatal, sondern
       auch die psychologischen.
       
       ## Modifiziertes Sanktionsregime
       
       Dieses Grundproblem wird mit dem jetzt vorgestellten Bürgergeld nicht
       beseitigt, aber wenigstens abgemildert. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld I
       soll es künftig weitere zwei Jahre geben, in denen das Vermögen des oder
       der Leistungsempfangenden und die „Angemessenheit“ seiner oder ihrer
       Wohnung nicht überprüft werden. Anschließend ist ein etwas höheres
       Schonvermögen als bisher vorgesehen. Auch Rücklagen für die Altersvorsorge
       sollen besser geschützt werden. Das ist sicherlich ein Fortschritt. Aber
       wird das schon reichen, um das neue Bürgergeld als nicht mehr so bedrohlich
       erscheinen zu lassen?
       
       Nicht abgeschafft, sondern nur modifiziert werden soll auch das
       Sanktionsregime, mit dem die Jobcenter unbotmäßige Erwerbslose schikanieren
       können. Zwar soll für die ersten sechs Monate im Bürgergeldbezug eine
       „Vertrauenszeit“ gelten, in der keine Leistungsminderungen mehr stattfinden
       können. Anschließend werden aber weiterhin Sanktionen bei sogenannten
       Pflichtverletzungen möglich sein, wobei der vom Bundesverfassungsgericht
       vorgegebene Rahmen, der Kürzungen von höchstens 30 Prozent des Regelsatzes
       erlaubt, voll ausgeschöpft werden kann.
       
       Und dann ist da noch ebendieser Regelsatz. Der Grundbetrag für einen
       alleinstehenden Menschen soll zum Jahreswechsel von derzeit 449 Euro auf
       502 Euro steigen. Doch auch wenn eine prozentuale Steigerung um 11,8
       Prozent nach viel klingt: 53 Euro mehr sind weit weniger, als es nicht nur
       die Linkspartei, sondern auch die Sozialverbände aus gutem Grund fordern.
       
       ## Der Geist Schröders ist noch da
       
       Berechnungen der Forschungsstelle des Deutschen Paritätischen
       Wohlfahrtsverbands [2][zufolge müsste der Regelsatz bereits derzeit
       mindestens 678 Euro pro Monat betragen], um – wie vom
       Bundesverfassungsgericht in mittlerweile ständiger Rechtsprechung gefordert
       – das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Aber dazu hat sich die
       Ampelkoalition nicht durchringen wollen.
       
       Damit jedoch bleibt auch das neue Bürgergeld im Kern ein [3][staatliches
       Almosen], das zwar auf der Basis von Armut und Verzicht einigermaßen das
       Überleben sichert, [4][aber eben keine ausreichende gesellschaftliche
       Teilhabe ermöglicht]. Es gehe, so verkündet Heil, um einen „Sozialstaat auf
       der Höhe der Zeit“. Dafür müsste der jedoch wenigstens an die Zeiten Helmut
       Kohls heranreichen. Der Geist Gerhard Schröders ist auch sozialpolitisch
       noch nicht vollends vertrieben.
       
       17 Oct 2022
       
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