# taz.de -- Bundestag beschließt Heizungsgesetz: Ende der hitzigen Schlacht
       
       > Der Bundestag hat das Heizungsgesetz beschlossen. In einigen Punkten
       > unterscheidet es sich wesentlich vom Entwurf aus Habecks Ministerium.
       
 (IMG) Bild: Wie teuer wird's im Winter? Das hängt auch von der Art der Heizung ab
       
       Berlin taz | Die Schlacht im Heizungskeller ist vorbei – vorläufig. An
       diesem Freitag hat der Bundestag das neue [1][Heizungsgesetz] der
       Ampel-Regierung beschlossen, über das diese sich, wie das halbe Land,
       zwischen Februar und Juli heftig gestritten hatte. Die Union konnte sich
       mit ihrem Antrag auf [2][abermalige Verschiebung nicht durchsetzen]. Was
       steht jetzt drin im Text?
       
       Die grundsätzliche Ansage lautet: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65
       Prozent mit erneuerbarer Energie laufen, beispielsweise [3][Strom aus
       Solar- und Windkraftwerken]. Fossile Treibstoffe wie Erdöl oder Erdgas
       dürfen nur noch das restliche Drittel der Energie beisteuern. Und ab 2045 –
       in 22 Jahren – soll gar keine fossile Energie mehr in irgendwelchen
       Gebäudeheizungen verbrannt werden. Doch das ist nur der Grundsatz: Er wird
       durch viele Ausnahmen und Übergangsfristen aufgeweicht – mit dem Ergebnis,
       dass noch jahrelang auch neue Brennkessel eingebaut werden können, die
       ausschließlich Erdgas verfeuern.
       
       Wohlgemerkt: Das alles gilt immer nur für neue Heizungen, wenn eine alte
       Anlage so kaputt ist, dass sie ausrangiert werden muss. Alte Heizungen
       dagegen, die sich reparieren lassen, kann man maximal 30 Jahre betreiben.
       
       Ein Kessel, der 2010 eingebaut wurde, könnte also bis 2040 arbeiten. Dann
       erst werden die Schornsteinfeger:innen darauf drängen, die Heizung
       durch eine neue zu ersetzen. Und gibt ein alter Kessel plötzlich den Geist
       auf, startet eine fünfjährige Übergangsfrist, bis die 65-Prozent-Regel
       greift. Für Eigentümer:innen, die ihre Häuser ganz oder teilweise selbst
       nutzen, gelten noch längere Fristen.
       
       ## Wasserstoff und Biomethan
       
       Zunächst tritt die 65-Prozent-Regel ab 2024 nur in Kraft für neue Gebäude
       in Neubaugebieten, die von den Städten und Gemeinden als solche ausgewiesen
       sind. Wird dagegen irgendwo eine Baulücke geschlossen, ohne dass es sich um
       ein definiertes Neubaugebiet handelt, greift das Öko-Kriterium erst später.
       
       Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, ermöglicht das Gesetz viele Varianten:
       beispielsweise Anschluss an ein Fernwärmenetz, Solaranlage auf dem Dach,
       Stromdirektheizung, Geothermie, Wärmepumpe, Hybridsysteme aus Wärmepumpe
       und Gas- oder Ölbrenner, sowie Gasheizungen, die später auch Wasserstoff
       oder Biomethan vertragen. Neue, reine Ölheizungen sind wegen des hohen
       Kohlendioxidausstoßes aber ausgeschlossen.
       
       Für alle bestehenden Häuser greift die 65-Prozent-Regel spätestens ab 2026
       in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen und spätestens ab 2028
       in kleineren Kommunen bis zu 100.000 Leuten. So lange kann man in
       bestehenden Gebäuden auch neue Erdgasheizungen einbauen, wenn diese künftig
       mit Wasserstoff oder Biomethan zu betreiben sind. Die müssen ab 2029 jedoch
       auch wirklich nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt
       werden.
       
       Haben die Eigentümer:innen dann keine Möglichkeit dazu, weil in ihrer
       Gemeinde beispielsweise kein Wasserstoffnetz existiert, müssen sie die
       65-Prozent-Regel anderweitig erfüllen. Weil diese Gasheizungen deshalb
       möglicherweise zum Problem werden, sollen sich die Eigentümer vor dem
       Einbau verpflichtend beraten lassen.
       
       Bis spätestens 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte) müssen alle
       Kommunen auch eine Wärmeplanung ausarbeiten. Damit erfahren die
       Immobilienbesitzer:innen, ob es bei ihnen ein Fernwärmenetz geben wird, an
       das sie sich anschließen können. Auch die mögliche Versorgung mit
       Wasserstoff dürfte sich dann abzeichnen. Werden solche öffentlichen Netze
       aber nicht errichtet, müssen die Eigentümer:innen selbst für die
       Einhaltung der 65-Prozent-Regel sorgen.
       
       In der verpflichtenden Wärmeplanung der Kommunen liegt ein wesentlicher
       Unterschied zum ursprünglichen Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium des
       Grünen Robert Habeck. Der andere Unterschied: Habeck wollte neue
       Erdgasheizungen nur noch in Kombination mit Ökotechnologie zulassen. Nun
       können jahrelang Gasbrenner eingebaut werden, die zunächst ausschließlich
       fossiles Erdgas verbrennen.
       
       Damit die Hausbesitzer:innen an diesem Gesetz nicht bankrottgehen,
       [4][lobt die Koalition neue Zuschüsse aus]. Bis zu 70 Prozent der
       Investitionskosten können vom Staat als Unterstützung fließen.
       
       8 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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