# taz.de -- GEG endlich verabschiedet: Das Heizungsgesetz ist installiert
       
       > Der Bundestag hat nach zähem Ringen das „Gebäudeenergiegesetz“
       > verabschiedet. Die Union kündigt an, es wieder abzuschaffen, wenn sie
       > regiert.
       
 (IMG) Bild: Hört sich erneut die Kritik der Opposition im Bundestag an: Wirtschaftsminister Robert Habeck
       
       Berlin taz | Kein Gesetz hat das politische Berlin in den vergangenen
       Monaten so auf Trab gehalten wie dieses: Ein Entwurf wurde durchgestochen,
       der Staatssekretär Patrick Graichen stürzte, das Bundesverfassungsgericht
       intervenierte. [1][Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Bundestag
       die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.]
       
       Zuvor griff die Opposition die Pläne noch einmal an. Alexander Dobrindt
       (CSU) warnte lautstark vor den sozialen Folgen: „Die meisten Menschen in
       Deutschland, sie wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, aber sie
       wollen von Ihnen nicht finanziell überfordert werden.“ Jens Spahn (CDU)
       kündigte an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen, sollte seine Partei
       wieder die Regierung stellen. [2][Am Dienstag war die Union im Bundestag
       noch mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung über das Heizungsgesetz
       zu verschieben.]
       
       Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte, die
       Regierungsfraktionen hätten im Gesetzgebungsverfahren die Rechte der
       Opposition missachtet. „Das ist Arroganz gegenüber dem Parlament und
       Arroganz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Bartsch, und bekam
       dafür auch aus den Reihen der Unions- und der AfD-Fraktionen Applaus.
       
       ## Alternativen für Klimakiller
       
       Mit ihrem Heizgesetz will die Ampelkoalition Öl- und Gasheizungen
       schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzen. In Zukunft
       dürfen nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Dauer mit mindestens 65
       Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können – [3][wie etwa
       Wärmepumpen]. Spätestens 2045 soll keine Heizung mehr mit fossiler Energie
       laufen.
       
       Gasheizungen, die noch funktionieren, müssen nicht ausgetauscht werden, und
       auch eine Reparatur bleibt erlaubt. Für Heizungen, die irreparabel
       kaputtgehen, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, während der
       weiterhin herkömmliche Heizungen eingebaut werden dürfen.
       
       In vielen Beratungsrunden haben die Regierungsparteien das Gesetz in den
       letzten Monaten immer wieder überarbeitet. Besonders die FDP, aber auch
       Teile der SPD hatten Wirtschaftsminister Robert Habecks Fokus auf die
       Wärmepumpe als zentrales Instrument kritisiert und mehr Offenheit für
       andere Technologien gefordert.
       
       Habecks ursprünglicher Entwurf, den die Bild-Zeitung im Februar als Leak
       veröffentlicht hatte, sah vor, den Einbau klimaschädlicher Heizungen
       bereits ab kommendem Jahr zu verbieten. In der nun verabschiedeten Fassung
       gilt diese Pflicht nur noch für ausgewiesene Neubaugebiete. [4][Dort werden
       aber bereits heute überwiegend klimafreundlichere Wärmepumpen verbaut.]
       
       ## Übergangsfristen für Hausbesitzer
       
       Stattdessen gewährt die Bundesregierung Hausbesitzern nun eine
       Übergangsfrist. In Bestandsgebäuden dürfen auch ab dem 1. Januar 2024
       weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Wer eine solche Heizung
       wünscht, soll zuvor jedoch eine verpflichtende Beratung erhalten: Sie soll
       Kund*innen etwa auf die steigenden Kosten für fossile Heizungen durch den
       steigenden CO2-Preis hinweisen.
       
       Die Übergangsfrist für individuelle Hausbesitzer*innen ist eng
       gekoppelt an die kommunalen Wärmeplanungen – ein weiterer neuer Fokus des
       Gesetzes, den die Bundesregierung in ihrer ursprünglichen Planung im März
       2022 vernachlässigt hatte. Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen
       sollen bis 2026 überprüfen, ob es sich lohnt, ein Nah- oder Fernwärmenetz
       aufzubauen.
       
       Bis 2028 müssen dann auch kleinere Kommunen nachziehen. Diese Planung soll
       für die Menschen vor Ort Klarheit schaffen, ob sie an ein zentrales
       Wärmenetz angeschlossen werden können oder sich eigens um eine ökologische
       Heizung bemühen müssen. Etwa 14 Prozent der Wohngebäude werden heute schon
       mit Fernwärme beheizt – sie stammt aber oft aus Kraftwerken, die fossile
       Brennstoffe, Biomasse oder Müll verfeuern.
       
       Der Bund stellt für den Heizungstausch Fördermittel bereit: Bis zu 70
       Prozent der Kosten können so erstattet werden. Für ein Einfamilienhaus
       liegt die Förderhöchstsumme bei 30.000 Euro. Der Bundesverband der
       Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert diese Obergrenze. Müssen etwa
       zusätzlich eine Solarthermieanlage installiert, alte Heizkörper
       ausgetauscht oder Erdwärme als Wärmequelle erschlossen werden, erhöhten
       sich die Investitionen regelmäßig auf deutlich über 30.000 Euro.
       
       8 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundestag-beschliesst-Heizungsgesetz/!5958943
 (DIR) [2] /Heizungsgesetz-im-Bundestag/!5955010
 (DIR) [3] /Probleme-bei-der-Waermewende/!5949274
 (DIR) [4] /Nachfrage-fuer-Waermepumpen/!5949303
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leon Holly
       
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