# taz.de -- Antirassismus-Ausbildung bei der Polizei: Gefangen im Vorurteil
       
       > In Bremen soll die Polizei Antirassismus lernen. Einige der
       > Vernehmungsratgeber wirken aber wie Katalogbände für Nationalstereotype.
       
 (IMG) Bild: Den Umgang mit Menschen anderer Kulturen soll die Bremer Polizei lernen. Bloß wie?
       
       BREMEN taz | Polizist*innen, die bei rechtsextremen Straftaten vorschnell
       einen politischen Hintergrund ausschließen, rassistische Kontrollen und
       Gewalt: Während sich solche Einzelfälle häufen, werden Stimmen laut, die
       eine bessere Ausbildung für Beamt*innen fordern. Umso interessanter ist
       da, wie wortreich unkonkret die Antwort des Bremer Senats [1][zu Fragen der
       Antirassismus-Ausbildung bleibt].
       
       Eine Auskunft über Unterrichtsmaterialien und genaue Inhalte fehlt.
       Punktuelle Maßnahmen wie die Studienreise der
       Kommissarsanwärter*innen zur Schoah-Gedenkstätte Yad Vashem im Jahr
       2020 werden erwähnt. Sonst viele gute Absichten: Die Ausbildung sei „am
       Leitbild einer bürgerfreundlichen Polizei“ ausgerichtet, teilt Innensenator
       Ulrich Mäurer (SPD) der mitregierenden Bürgerschafts-Linken mit. Deren
       Fraktionsvorsitzende Nelson Janßen freut es, dass Bremen in der Frage
       „schon weiter“ und „sensibilisierter“ als die Polizei in anderen Ländern
       sei.
       
       Tatsächlich hat das Land auf dem Papier einiges anzubieten: Seit 2006 haben
       alle Anwärter*innen an der Bremer Hochschule für öffentliche Verwaltung
       (HFÖV) „eine basale Ausbildung in und Sensibilisierung für Fragen
       interkultureller Herausforderungen und Diversity-Maßnahmen durchlaufen“,
       sagt das Ressort auf Nachfrage der taz. Und in der Senatsantwort wird
       erläutert, dass die Fortbildung für Führungskräfte „in Bezug auf das Thema
       (Anti-)Rassismus“ sogar zuletzt ausgebaut wurde, „von 8 auf 16 Stunden“.
       
       „Symbolpolitik“ nennt Lorena Kowalski von der „Kampagne für Opfer
       rassistischer Polizeigewalt Bremen“ (KOP) das. „Wenn das alles in der
       Ausbildung so verankert ist, dann können wir nur feststellen: Das schlägt
       sich nicht in der Praxis nieder!“
       
       ## „Rassismus mit Todesfolge“
       
       Nicht nur der Polizei sei Rassismus eingeschrieben. Aber in ihrem Handeln
       artikuliere er sich wohl am deutlichsten. So erlebe man Kontrollen, für die
       kein Anlass jenseits der Hautfarbe bestehe. Das KOP-Bündnis fordere, viel
       grundsätzlicher nachzudenken. „Wir müssen uns fragen, ob wir die
       Institution Polizei, dort, wo sie eingesetzt wird, wirklich brauchen.“
       Denn: „Wir sprechen hier von Rassismus mit Todesfolge“, sagt Kowalski.
       
       Man müsse nur daran erinnern, dass ein Bremer Polizist am 18. Juni 2020
       Mohammed Idrissi in Gröpelingen erschossen habe. „Für uns war das Mord.“ Um
       strukturellen Rassismus zu bekämpfen, sei es nötig, von außen auf die
       Polizei einzuwirken.
       
       Nominell ist das in der Ausbildung der Fall: An der HFÖV lehren neben
       Polizist*innen auch Wissenschaftler*innen. Das Konzept des Studiengangs
       steht zwar fest, das Themenfeld Interkulturalität sei im Curriculum „in
       großer Breite und didaktischer Vielfalt fest verankert“, so die Auskunft
       von Mäurers Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler.
       
       Wie das aber mit Inhalten gefüllt werde, bleibe den Dozierenden überlassen
       – Stichwort [2][Wissenschaftsfreiheit]: „Es gibt keine wie auch immer
       geartete Prüf- beziehungsweise Zulassungsinstanz, die Lehrmaterialien
       vorgibt beziehungsweise ausschließt.“
       
       ## Umstrittene Literatur
       
       Klären könnten das die Lehrkräfte. Aber Wissenschaftsfreiheit hin oder her,
       sprechen dürfen sie nur durch den Mund ihres Dienstherrn, so die Auskunft
       der HFÖV. Das ist der Bremer Innensenator. Und auf die Frage nach konkreten
       Lehr- und Unterrichtswerken zu interkultureller Polizeiarbeit gibt Rose
       Gerdts-Schiffler keine konkrete Antwort: „Inwieweit und mit welchem Erfolg
       diese Literatur genutzt wird, wird nicht erhoben“, heißt es in Bezug auf
       Publikationen des Instituts für Rechtspsychologie der Bremer Uni (BRI).
       
       Dabei wäre das interessant, denn eben diese Literatur ist umstritten. Und
       ihre Verwendung läge nicht nur räumlich nahe: In der Zeit, als sie den
       Bremer Polizeistudiengang neu konzeptioniert hat, hat Luise Greuel, die
       heutige Rektorin der HfV, mit BRI-Direktor Dietmar Heubrock zusammen ein
       Buch verfasst.
       
       Der Uni-Prof ist auch Lead-Autor von zwei Bänden „Empfehlungen zur
       interkulturellen Vernehmung“: Der eine heißt, wortwitzig, „Russen
       verstehen, Russen vernehmen“, der andere „Türken und Araber verstehen und
       vernehmen“.
       
       Sie sind 2008 und 2012 im Frankfurter Verlag für Polizeiwissenschaft
       erschienen. Als im Herbst ihr Einsatz in der nordrhein-westfälischen
       Polizeiausbildung bekannt wurde, sorgte [3][das für einen Eklat]. In
       Niedersachsen sind sie auch in Gebrauch.
       
       „In Bremen gebe ich Fortbildungen“, sagt Heubrock, „und da greife ich
       natürlich auf diese Manuale zurück.“ Sie seien in einem multikulturellen
       Team entstanden. Das Anliegen sei genau gewesen, für kulturelle
       Unterschiede zu sensibilisieren. „Aus meiner Zusammenarbeit mit Polizei
       wusste ich, dass damals dort sehr entschiedene Einstellungen vorherrschten,
       dass sich, wer hier herkomme, unseren Verfahrensweisen anzupassen habe“,
       sagt Heubrock.
       
       ## Alles echt nur gut gemeint
       
       Dagegen habe man durch die Vermittlung interkultureller Kompetenz angehen
       wollen. „Zum Beispiel haben wir die Rolle des Vermittlers im türkischen
       Rechtssystem erklärt.“ Wenn Begleitpersonen zu Vernehmungen mitgebracht
       wurden, seien sie im Zweifel einfach vor die Tür gesetzt worden. „Wir
       werben dafür, das nicht zu tun.“
       
       So viel zur Absicht. Nicht nur von der Aufmachung her aber wirken Heubrocks
       Vernehmungsratgeber wie Katalogbände der Nationalstereotype: „Dem an einer
       schnellen und protokollfähigen Klärung des Sachverhaltes orientierten, klar
       und präzise fragenden deutschen Polizeibeamten sitzt eine Person gegenüber,
       die lebhaft gestikulierend, weit ausholend und ausweichend reagiert“, heißt
       es über die Vernehmung von Menschen „aus dem türkisch-arabischen
       Kulturkreis“.
       
       Er empfiehlt daher den deutschen Beamten: „Appellieren Sie an den Ruf oder
       die Ehre der Familie.“ Und: „Untermalen Sie das Tatgeschehen
       körpersprachlich.“ Karikaturen? „Man sieht nur das, was man sehen will“,
       sagt Heubrock dazu. Seine Einsichten stützt er auf „eigene Untersuchungen“.
       
       Auf diese Empirie käme es an. Kulturvergleichende Psychologie ist nicht per
       se rassistisch. Aber sie ist stets in Gefahr, bestehende Vorurteile nur zu
       verfestigen. Deshalb wäre wichtig, zufällige Stichproben zu gewinnen, um
       Einstellungen und Erfahrungen zu erheben, erläutert Klaus Boehnke,
       Professor für sozialwissenschaftliche Methodenlehre an der Jacobs
       University.
       
       Boehnke ist in dieser Frage eine Koryphäe. Bis 2020 war er Präsident der
       internationalen Vereinigung für [4][kulturvergleichende Psychologie]. „Wenn
       Stichproben wirklich per Zufall gezogen werden, dann kann man auch mit
       einer relativ kleinen Zahl schon verlässliche Schlüsse ziehen“, stellt er
       fest.
       
       Doch das ist bei den „193 Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren“,
       wovon 15 einen afrikanischen, 66 einen russischen und 38 einen
       „türkisch/arabischen kulturellen Hintergrund“ aufgewiesen hatten, in der
       Arbeit von Heubrock genau nicht der Fall.
       
       ## Keine wissenschaftlichen Ansprüche
       
       Rekrutiert wurden sie im Bekanntenkreis des Autor*innenteams. Ursprünglich
       habe man auch etwas zum „afrikanischen Kulturkreis“ machen wollen, sagt
       Heubrock. Aber da habe man nur 15 Angehörige befragen können. „Das war uns
       zu wenig.“
       
       Wenn man aber „die Stichprobe nicht per Zufall gezogen hat“, erläutert
       Boehnke, müsse man wenigstens detailliert „darüber berichten, wer die
       Befragten genau sind, und wie sie für die Studie gewonnen wurden“. Davon
       kann in der Untersuchung die Rede nicht sein: Angaben zum Geschlecht
       fehlen, die generationelle Verteilung und die tatsächliche Nationalität
       werden verschwiegen, der Zivilstand und die Religionszugehörigkeit auch.
       
       „Wissenschaftlichen Ansprüchen genügt das natürlich nicht“, räumt Heubrock
       auf Nachfrage ein. Es gehe ja um „Polizeipsychologische Praxis“. [5][So
       heißt die Reihe], in der die Werke erschienen sind. „Für diesen Zweck war
       das genug.“
       
       26 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://fckaf.de/Uts
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
 (DIR) [3] https://fckaf.de/rVd
 (DIR) [4] https://www.iaccp.org/?s=Boehnke
 (DIR) [5] https://www.polizeiwissenschaft.de/schriftenreihen/reihe-polizeipsychologische-praxis
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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