# taz.de -- Fraktionsausschluss vor Gericht: Rauswurf als Präzedenzfall
> Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt wurde von der AfD-Fraktion im
> Bundestag ausgeschlossen. Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht den
> Fall.
(IMG) Bild: Jan Wenzel Schmidt möchte sich in die gesichert rechtsextreme sachsen-anhaltinische AfD einklagen
Jan Wenzel Schmidt war eine große Nummer im AfD-Landesverband. Er war
Landtagsabgeordneter, Generalsekretär des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt
und ist seit 2021 Bundestagsabgeordneter. Doch dann gab es Gegenwind.
Parteifreunde warfen ihm vor, er habe seine politischen Aufgaben und
geschäftlichen Interessen, etwa an chinesischen Diamanten, zu sehr
verquickt. Jan Wenzel Schmidt revanchierte sich und prangerte unsaubere
Reiseabrechnungen und [1][Vetternwirtschaft] bei seinen Gegenspielern an.
Im Dezember 2025 leitete der AfD-Landesverband ein
Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt ein.
Doch die Schlammschlacht ging weiter. Im Februar gab Schmidt dem rechten
Portal Nius ein langes Interview über die AfD als „Beutegemeinschaft“ und
den angeblichen „Vernichtungsfeldzug“ gegen ihn. Daraufhin warf ihm auch
die AfD-Fraktion im Bundestag Rufschädigung durch die Veröffentlichung von
Interna vor. Am 3. März schloss die Fraktion Schmidt aus. Von 122
anwesenden Abgeordneten stimmten 98 dafür, 14 dagegen und 10 enthielten
sich.
## Premiere in Karlsruhe
Schmidt ließ sich auch dies nicht gefallen und erhob Organklage gegen den
Fraktionsausschluss, weil dieser seine Abgeordnetenrechte verletze. An
diesem Mittwoch verhandelte das [2][Bundesverfassungsgericht] über die
Klage. Weil Karlsruhe noch nie über einen Fraktionsausschluss habe
entscheiden müssen, werde das Gericht nun Maßstäbe dafür entwickeln,
kündigte Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold an.
Schmidt war zwar in Karlsruhe anwesend, ließ aber seinen Anwalt Roland
Ulbrich sprechen. Ulbrich argumentierte, dass ein Abgeordneter „nur aus
wichtigem Grund“ aus der Fraktion ausgeschlossen werden dürfe. Schmidt habe
jedoch in keiner Weise gegen Regeln der Fraktion verstoßen. Hier werde
vielmehr die Machtstellung einer Fraktion „für innerparteiliche Zwecke
missbraucht“.
Die Fraktion habe auch Verfahrensrechte Schmidts verletzt, monierte sein
Anwalt. Für die geheime Abstimmung seien elektronische Abstimmungsgeräte
benutzt worden, die nicht auf Manipulationssicherheit geprüft worden seien.
Konkrete Hinweise auf Manipulationen nannte der Anwalt aber nicht.
## „Kaum berührt“
Die AfD-Fraktion wurde von Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau vertreten. Er sah
durch den Fraktionsausschluss den Abgeordnetenstatus Schmidts „kaum
berührt“, schließlich habe der Fraktionslose weiter Stimm- und Rederecht im
Bundestag und dürfe auch in einem Ausschuss mitarbeiten.
Verfassungsrechtlicher Maßstab für den Fraktionsausschluss sei deshalb das
Rechtsstaatsprinzip, das nur „offensichtlich willkürliche“ Ausschlüsse
verbiete. Die gerichtliche Kontrolle müsse eng begrenzt bleiben, weil es
hier um politische Fragen gehe.
Jan Wenzel Schmidt sei im Übrigen nicht ausgeschlossen worden, weil er
Kritik an der AfD geübt habe, sondern weil er Fraktionskollegen „bedroht“
habe – und zwar mit weiteren Enthüllungen, betonte Vosgerau. „Die
AfD-Abgeordneten wollen nicht die Fraktionsgemeinschaft mit einer Person
teilen, die nicht auf Argumente setzt, sondern auf Drohungen“, sagte
Vosgerau. Die Abstimmungsgeräte seien schon seit 2021 in Gebrauch,
Beschwerden habe es nie gegeben.
Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Bis dahin bleibt Schmidt
fraktionsloser Abgeordneter.
## Parteiausschluss steht noch aus
Formal ist Schmidt noch AfD-Mitglied. Seine Mitgliedsrechte wurden vom
AfD-Landesschiedsgericht aber schon im Januar suspendiert. Im Dezember
verhandelt das Landesschiedsgericht über den Parteiausschluss.
Das Karlsruher Verfahren dürfte auch die Berliner Linksfraktion
interessieren, in der derzeit über einen Ausschluss der wegen ihrer
Israel-Äußerungen umstrittenen Abgeordneten Vanessa Emde diskutiert wird.
Ein Urteil zu den Maßstäben für Fraktionsausschlüsse im Bundestag wäre zwar
für die Berliner Landespolitik nicht bindend, aber doch eine wichtige
Orientierung.
5 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://correctiv.org/aktuelles/kandidierenden-check/2026/03/05/afd-vetternwirtschaft-tracker-uebersicht-grafik-aktuell/
(DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-059.html?nn=68112
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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