# taz.de -- Bezahlkarte für Flüchtlinge: Bar ist nicht mehr rar
       
       > Nach einer Beanstandung des Flüchtlingsrats wegen Diskriminierung setzt
       > die Verwaltung die Begrenzung von Bargeldabhebungen auf 50 Euro pro Monat
       > aus.
       
 (IMG) Bild: Nach außen hin soll sie wie jede Karte aussehen, aber dennoch kann sie diskriminierend sein, die Bezahlkarte
       
       Es ist ein Erfolg für den Flüchtlingsrat – und für das
       Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), von dem manche Kritiker sagen, es
       bewirke fast nichts: Die Senatsverwaltung für Integration setzt die
       Begrenzung von Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte aus, über die
       Flüchtlinge ihre Leistungen bekommen. Der Grund: Es könne „nicht
       ausgeschlossen werden, dass die Ausgestaltung der Bezahlkarte, insbesondere
       im Hinblick auf die festgelegte Bargeldobergrenze von monatlich 50 EUR für
       die ersten sechs Monate, diskriminierend (…) wirken könnte“, so
       Staatssekretär Aziz Bozkurt am Dienstag in einem Schreiben an den
       Flüchtlingsrat, das der taz vorliegt.
       
       Mit dem Brief reagiert die Integrationsverwaltung auf eine formale
       Beanstandung des Flüchtlingsrats wegen der Bezahlkarte bei der
       LADG-Ombudsstelle. Das LADG verbietet Landesbehörden, Menschen aufgrund
       bestimmter Eigenschaften – etwa Herkunft oder sozialer Status – zu
       diskriminieren; die Ombudsstelle prüft entsprechende Beschwerden.
       
       Auch die Verwaltung sei sich nicht sicher, dass die Bargeldobergrenze einer
       gerichtlichen Überprüfung nach dem LADG standhalte, schreibt Bozkurt
       weiter. Das werde man jetzt umfänglich prüfen. Noch deutlicher wird seine
       Chefin, Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Der taz sagte sie am
       Mittwoch: „Wir setzen die Bargeldobergrenze von monatlich 50 Euro aus, da
       sie tatsächlich einen diskriminierenden Charakter hat und wir mit dem
       Landesantidiskriminierungsgesetz zu Recht eine starke und wichtige
       Gesetzgebung im Land Berlin haben, die vor Diskriminierung schützen soll.“
       
       Die Ombudsstelle selbst, die bei der Integrationsverwaltung angesiedelt,
       aber unabhängig ist, [1][war schon vor Einführung der Karte überzeugt, dass
       kein „hinreichender sachlicher Grund“ für die Bargeldgrenze erkennbar sei].
       Ein solcher Grund ist nach dem LADG erforderlich, um eine Diskriminierung,
       also Ungleichbehandlung, in Ausnahmen zu ermöglichen. Ein von den Grünen
       beauftragtes [2][Gutachten kam im Sommer ebenfalls zu dem Schluss], dass
       die Bargeldobergrenze gegen das LADG verstoße.
       
       Berlin hatte [3][als letztes Bundesland die Bezahlkarte erst im August
       eingeführt]. Dass es so lange dauerte, hatte auch damit zu tun, dass
       Kiziltepe selbst kritisch gegenüber der Karte war – vor allem gegenüber der
       Intention, damit Flüchtlinge abzuschrecken. Nur auf Drängen des bisherigen
       Koalitionspartners CDU setzte die Senatorin schließlich den Beschluss der
       Ministerpräsidentenkonferenz von 2023 um.
       
       Auch ist die [4][Berliner Bezahlkarte] „liberaler“ als andere Karten: Nur
       neu angekommene Flüchtlinge bekommen sie und die Bargeldobergrenze von 50
       Euro im Monat sollte nur für die ersten sechs Monate gelten. Auch können
       die Menschen damit fast alles bezahlen, während es in anderen Bundesländern
       teils umfangreiche Blacklists gibt. In Berlin sei sie nur für Glücksspiele
       gesperrt, so Staatssekretär Bozkurt in seinem Brief.
       
       Jian Omar, migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im
       Abgeordnetenhaus, begrüßte gegenüber der taz die Aussetzung der
       Bargeldobergrenze als „richtigen Schritt“. In den anstehenden
       Koalitionsverhandlungen mit Linken und SPD werde er sich dafür einsetzen,
       die Bezahlkarte in Richtung einer „Social Card“ weiterzuentwickeln. Gemeint
       ist damit eine Karte für bargeldloses Bezahlen, die wie eine Giro- oder
       Debitcard funktioniert, also keinerlei Diskriminierung oder Einschränkung
       aufweist – so funktioniert es schon jetzt in Hannover.
       
       Tatsächlich ist davon auszugehen, dass unter Rot-Grün-Rot, sollte es zur
       Koalition kommen, die 50-Euro-Obergrenze nicht mehr zurückkehrt: Keine der
       drei Parteien will sie.
       
       ## Grüne wollen keine Abschaffung
       
       Aber auch die völlige Abschaffung der Bezahlkarte ist unrealistisch. Die
       Grünen seien dagegen, erklärte Omar. Für neu ankommende Flüchtlinge sei sie
       praktisch, weil die Menschen damit unbürokratisch an ihr
       Asylbewerberleistungsgeld kämen. Auch für die Verwaltung sei diese Form der
       Auszahlung einfacher als die monatliche Bargeldausgabe. Ähnlich sieht es
       wohl die SPD: Auch Aziz Bozkurt argumentiert in seinem Brief in diesem
       Sinne. Dazu kommt: „Flüchtlinge, die neu im Land sind, haben kein Anrecht
       auf ein Bankkonto“, so Omar.
       
       Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat sieht das anders. Ziel des Vereins
       bleibe die Abschaffung der Bezahlkarte sowie des
       Asylbewerberleistungsgesetzes insgesamt. Der taz sagte sie: „Wir fordern
       die komplette soziale und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in
       Berlin und Deutschland. Dazu gehört die Abschaffung der diskriminierenden
       und Steuergelder verschwendenden sogenannten Bezahlkarte, die Abschaffung
       des Asylbewerberleistungsgesetzes und vieles mehr.“
       
       4 Nov 2026
       
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