# taz.de -- Expertin über Antiziganismus: „Die Opfer wurden verleumdet, die Täter blieben ungestraft“
       
       > Eine Kommission soll das Unrecht an Sinti*zze und Rom*nja nach 1945
       > aufarbeiten. Dieses wirke bis heute fort, sagt die
       > Erziehungswissenschaftlerin Jane Weiß.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die Verwendung des Begriffs „Zigeunertyp“: Bis in die Achtzigerjahre ging die Diskriminierung weiter
       
       taz: Frau Weiß, Sie sind Teil der Kommission, die ab Dienstag das Unrecht
       an Sinti*zze und Rom*nja nach 1945 aufarbeiten soll. Warum ist das
       nötig? 
       
       Jane Weiß: Die Kommission ist eines der bedeutsamsten Vorhaben dieser
       Bundesregierung. Es geht um die Unrechtsgeschichte und deren Kontinuitäten
       bis heute sowie um die Folgen für die Betroffenen. Was besonders in den
       ersten vier Jahrzehnten nach Ende der Naziherrschaft geschah, wird von der
       Bürger*innenrechtsbewegung der Sinti*zze und Rom*nja mit gutem
       Grund als „Zweite Verfolgung“ bezeichnet – [1][nach der ersten, dem
       Völkermord im Nationalsozialismus].
       
       taz: Nazideutschland verfolgte Sinti*zze und Rom*nja in ganz Europa und
       ermordete nach Schätzungen bis zu einer halben Million von ihnen. Was
       passierte nach Kriegsende? 
       
       Weiß: Dieser Völkermord wurde bis Anfang der 1980er überhaupt nicht
       anerkannt, stattdessen wurde eine klassische Täter-Opfer-Umkehr betrieben.
       Die Verfolgung der Sinti*zze und Rom*nja im Nationalsozialismus galt als
       gerechtfertigt und selbstverschuldet. Und Sinti*zze und Rom*nja wurden
       weiterhin kriminalisiert, behördlich erfasst, ihnen wurde aktiv
       Entschädigung und sogar fundamentale Bürger*innenrechte verweigert,
       etwa die Rückgabe von Staatsangehörigkeit und Eigentum. Vor Gericht wurden
       die [2][Opfer regelmäßig verleumdet, während die Täter*innen ungestraft]
       blieben. Es gab ein Schweige- und Entlastungskartell im Zentrum des
       Staatsapparats.
       
       taz: Was bedeutete das für die Überlebenden? 
       
       Weiß: Die meisten waren schwer traumatisiert, haben aber unermüdlich
       gekämpft und trotz dieser Unrechtsbedingungen ihr Leben wieder aufgebaut.
       In den Wiedergutmachungsverfahren standen sie teils jenen Beamt*innen
       gegenüber, die vorher an ihrer Verfolgung beteiligt gewesen waren.
       
       taz: Welche Rolle spielte die Polizei? 
       
       Weiß: Die Polizei blieb nach 1945 durchsetzt mit NS-Tätern. Sie führten die
       Überwachung der Sinti*zze und Rom*nja nahtlos und ohne jegliches
       Unrechtsbewusstsein fort. Das ging sogar so weit, dass sie ihre Karteien
       mit den eintätowierten KZ-Nummern der Überlebenden als „unveränderliche
       Kennzeichen“ ergänzten.
       
       taz: Sie sind Erziehungswissenschaftlerin. Welche Rolle spielte das
       Bildungssystem für die fortgesetzte Verfolgung nach 1945? 
       
       Weiß: Das ist einer der Bereiche, den die Kommission sicherlich behandeln
       wird, entscheidet Bildung doch maßgeblich über Teilhabechancen. Bisherige
       Untersuchungen weisen darauf hin, dass viele Kinder aus der Community in
       den ersten Jahrzehnten nach 1945 in der Bundesrepublik gar nicht zur Schule
       gegangen sind oder diese ohne Abschlüsse verließen.
       
       taz: Wie kann das sein? 
       
       Weiß: Das ist genau die Frage. Sicherlich gab es rassistische
       Ausschlussmuster in den Behörden. Und wir wissen, dass es noch bis in die
       1990er Jahre hinein die „wissenschaftliche“ Auffassung gab, die Familien
       hätten kein Interesse an der Bildung ihrer Kinder. Auf die Tatsache, dass
       wir es mit einer Community von Überlebenden zu tun hatten, wurde
       pädagogisch nicht eingegangen. [3][Es gab keinerlei Sensibilität für die
       andauernden und weitergegebenen Traumatisierungen].
       
       taz: Was meinen Sie? 
       
       Weiß: Für die Familien war Schule kein sicherer Ort. Wir wissen, dass
       Lehrer*innen im NS teils Kinder an die Behörden meldeten, woraufhin
       diese direkt aus dem Klassenzimmer heraus deportiert wurden. Dieselben
       Denunzianten waren nach 1945 weiterhin im Schuldienst und die Familien sind
       ihnen wieder begegnet. Wie viel Vertrauen hätten Sie in ein solches
       Bildungssystem?
       
       taz: Auch die Universitäten waren tief in den Mordapparat des NS
       verstrickt. 
       
       Weiß: Die deutsche Wissenschaft hat dem Genozid direkt zugearbeitet.
       „Wissenschaftler*innen“ haben Sinti*zze und Rom*nja auf entwürdigende
       Art und Weise untersucht und sogenannte „rassenbiologische“ Gutachten
       erstellt. Diese entschieden über Leben und Tod. Schon ein romani
       Großelternteil setzte die Verfolgung in Gang. Diese „Wissenschaftler*innen“
       konnten nach 1945 ihre Karrieren einfach fortsetzen. Es gab keine
       Verurteilungen, kein Entzug von akademischen Titeln, keinen Bruch mit ihren
       rassistischen und letztlich tödlichen Theorien. Diese Denkmuster halten
       sich bis heute.
       
       taz: Wie meinen Sie das? 
       
       Weiß: Es gibt unter anderem eine lange Tradition, Sinti*zze und Rom*nja
       eine Art andere Intelligenz zuzuschreiben. Sie wurden seit dem ausgehenden
       Mittelalter nie mit Vernunft und Rationalität in Verbindung gebracht. Bei
       den Nazis wurde das Argument einer angeblich „begrenzten“ Intelligenz dann
       zum Argument für Sterilisation, Deportation und Ermordung. Nach 1945
       vollzog sich ein Wandel dahingehend, dass Vertreter*innen der
       Tsiganologie, die sich sogar an Universitäten institutionalisieren konnte,
       mangelnde Literalität als „antikapitalistische Widerstandsform“ rassistisch
       romantisierten. Und vor allem in der Sonderpädagogik kam die These auf, die
       vorgeblich andere Intelligenz erfordere andere Beschulungsformen. Und das
       hat Auswirkungen bis heute, etwa wenn wir betrachten, dass Kinder aus der
       Community nachweislich unbegründet in einer Sonderbeschulung landen.
       
       taz: Gab es bei der Diskriminierung Unterschiede zwischen BRD und DDR? 
       
       Weiß: In der DDR hatten Überlebende des Völkermords seit 1946 die Chance,
       als rassistisch Verfolgte anerkannt zu werden. Allerdings gab es für
       Sinti*zze und Rom*nja Sonderauflagen. Sie mussten einen Arbeitsplatz
       vorweisen können. Auch der Alltagsrassismus war natürlich nicht
       verschwunden und belastete die Familien der Überlebenden. Ein
       Minderheitenstatus, wie etwa bei der sorbischen Community, wurde ihnen auch
       nicht zuerkannt. Aber anders als in der BRD konnte man in der DDR die
       Staatsgewalt einschalten, die die Täter*innen dann durchaus bestrafte.
       Ähnliches sehen wir auch in anderen Staaten des Ostblocks. Weil Rom*nja
       oft als Partisan*innen gegen die Nazis gekämpft oder in der Roten Armee
       gedient hatten, war ihre gesellschaftlich-politische Stellung nach
       Kriegsende teils eine andere als im Westen.
       
       taz: Die Lage von Sinti*zze und Rom*nja hat sich heute zumindest etwas
       verbessert. In Teilen der deutschen Gesellschaft gibt es durchaus ein
       Bewusstsein über NS-Verfolgung und fortgesetzte Diskriminierung. 
       
       Weiß: Die Verbesserungen, die wir etwa ab den 1980er Jahren sehen, wurden
       von der Bürger*innenrechtsbewegung und ihren Verbündeten hart
       erkämpft. Die Bürgerrechtler besetzten unter anderem ehemalige KZs und
       machten durch Hungerstreiks auf ihre Forderungen aufmerksam. Damit gelang
       es, das Unrecht in die Medien zu bringen und sich politisches Gehör zu
       verschaffen. Romani Rose, Otto Rosenberg, Ilona und Reinhold Lagrene, Ceija
       Stojka und viele andere Sinti*zze und Rom*nja haben das selbst in die
       Hand genommen. Auf ihrer Arbeit bauen wir heute auf.
       
       taz: Am Ende soll Ihre Kommission einen Bericht mit Empfehlungen an die
       Politik vorlegen. Kann das etwas bewirken? 
       
       Weiß: Die Kommission muss sich nun erst einmal zusammenfinden und ihre
       Agenda bestimmen. Der politische Auftrag lautet „Aufarbeitung“, wozu es
       auch gehört, Empfehlungen für die Gegenwart und Zukunft auszuarbeiten. Die
       Kommission soll Stimmen und Perspektiven der Betroffenen ins Zentrum
       setzen. Es kann demnach nicht nur um die symbolische Anerkennung und die
       Sichtbarkeit des Unrechts gehen, sondern auch um die Frage, was die
       Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft bedeutet. Am Ende wird sich die
       Bundesregierung und die gesamte Gesellschaft daran messen lassen müssen,
       was sie davon aufnimmt und umsetzt.
       
       taz: Haben Sie das Gefühl, der Bundespolitik ist der Kampf gegen
       Antiziganismus wichtig? 
       
       Weiß: In den letzten Jahren gab es durchaus Fortschritte. Das Amt des
       unabhängigen Beauftragten für den Kampf gegen Antiziganismus hat neue
       Akzente gesetzt und eine andere öffentliche und politische Aufmerksamkeit
       geschaffen. Es gibt seit 2024 eine Ständige Bund-Länder-Kommission gegen
       Antiziganismus. Und es gibt auf Länderebene und kommunal zunehmend Gremien,
       in denen Politiker*innen und Vertreter*innen aus den Communitys
       gemeinsam und gleichberechtigt beraten. Gleichwohl: Rassismus ist für
       Sinti*zze und Rom*nja leider allgegenwärtig.
       
       taz: Haben Sie ein Beispiel? 
       
       Weiß: Wenn wir auf lokale Ereignisse schauen, zeigt sich sehr eindrücklich,
       wo die Schmerzpunkte sind, zum Beispiel zuletzt am Fall des Berliner
       CDU-Politikers Timur Husein, der auch der Antisemitismusbeauftragte seiner
       Fraktion war. Er äußerte sich Ende 2025 [4][öffentlich zutiefst rassistisch
       über Sinti*zze und Rom*nja,] ohne dass er dafür Konsequenzen erfuhr. Das
       sagt einiges darüber aus, wo wir stehen.
       
       3 Nov 2026
       
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