# taz.de -- Folgen der neuen Grundsicherung: Bloß nicht für die Kinder sparen
       
       > Nach der Abwicklung des Bürgergelds bekommt Patrick Schröder für seine
       > Kinder kein Geld mehr vom Amt. Ihn trifft die neue Härte und eine
       > komplexe Regel.
       
 (IMG) Bild: Wenn die Kinder zu reich sind, will das Jobcenter seinen Teil
       
       Seit dem 18. August hat Patrick Schröder (Name geändert) ein Problem. An
       diesem Tag bekam er vom Jobcenter beschieden: Seine Kinder sind zu reich.
       Beide haben rund 6.000 Euro auf ihren Konten. Die Großeltern hätten das
       Geld für sie angespart, sagt der Grundsicherungsempfänger, für den
       Führerschein und Ähnliches. Das hatte bis dahin auch nie jemand
       beanstandet.
       
       Jetzt aber forderte das Amt: Jeweils rund 1.000 Euro aus den Ersparnissen
       sollen die Kinder erst mal für ihren Lebensunterhalt aufwenden. Bis sie die
       Summe aufgebraucht haben, seien sie nicht mehr Teil seiner
       Bedarfsgemeinschaft. Mit dem Bescheid kürzte die Behörde die Leistung, die
       Schröder und seine Kinder monatlich erhalten, um 878 Euro.
       
       Das entspricht den Regelsätzen und dem Wohnkostenanteil der Kinder, die im
       wöchentlichen Wechsel bei ihm und der von ihm getrennten Mutter leben. Der
       Vater selbst erhält zwar weiterhin Grundsicherung, muss aus seinem
       Regelsatz aber auch noch die Mietanteile der Kinder stemmen. Ausgezahlt
       werden der Familie nur noch 193,96 Euro.
       
       So wirkt sich im Fall von Patrick Schröder die Bürgergeldreform der
       schwarz-roten Koalition aus. Verschärfungen bei der Sozialleistung, die nun
       Grundsicherung heißt, [1][traten zum 1. Juli in Kraft.] Ihre Wirkung
       entfalten sie jetzt nach und nach in neuen Leistungsbescheiden.
       
       ## Junge Menschen nicht mehr verschont
       
       Die Gesetzesänderung betrifft unter anderem die Regeln zu Schonvermögen.
       Zuvor galt ein pauschaler Freibetrag: Im Bürgergeld erhielten Personen auch
       dann Leistungen, wenn sie ein Vermögen von bis zu 15.000 Euro besaßen. Die
       Sparkonten von Schröders Kindern waren daher kein Problem.
       
       Jetzt ist die Grenze nach Alter gestaffelt. Wer älter als 50 Jahre ist,
       darf inzwischen sogar 20.000 Euro behalten. Die Koalition begründete das
       mit Respekt vor der Lebensleistung der Älteren. Für die Lebenschancen der
       Jüngeren hatte sie dagegen weniger übrig. Wer unter 30 Jahre alt ist, dem
       bleibt jetzt nur noch ein Freibetrag von 5.000 Euro.
       
       Nicht nur die Schröders, auch etliche andere Familien dürften von dieser
       Verschärfung betroffen sein. Wie viele es genau sind, ist unbekannt. Die
       Grünen im Bundestag erkundigten sich mit einer Kleinen Anfrage an die
       Bundesregierung nach der Zahl. In der Antwort, die der taz vorliegt,
       schreibt das Sozialministerium aber, dass es keine Daten dazu habe und auch
       keine Erhebung beabsichtigte: „Eine Erweiterung der amtlichen Statistik ist
       nicht geplant.“
       
       ## Die Reihenfolge entscheidet
       
       Patrick Schröder erwischte der Jobcenter-Bescheid im August kalt. Von der
       Änderung bei den Freibeträgen hatte er zwar mitbekommen. Er verließ sich
       aber auf eine weitere Regelung im Grundsicherungsgesetz, die die
       Ampel-Regierung 2023 eingeführt hatte und die Schwarz-Rot bei ihrer Reform
       unangetastet ließ. In Paragraf 12 steht, dass Freibeträge, die nicht
       ausgeschöpft sind, innerhalb der Familie übertragen werden können.
       
       Schröder selbst hat neben einer privaten Altersvorsorge, die fürs Jobcenter
       nicht zählt, überhaupt kein Vermögen. Mit dem überschüssigen Geld der
       Kinder ließe sich sein nicht genutzter Freibetrag also locker verrechnen.
       
       An anderer Stelle im Gesetz steht seit etlichen Jahren aber noch ein
       relevanter Satz. In Paragraf 7 heißt es, dass Kinder nur zur
       Bedarfsgemeinschaft gehören und Leistungen bekommen, wenn sie ihren
       Lebensunterhalt „nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen“ bezahlen
       können.
       
       Entscheidend ist nun, in welcher Reihenfolge die Behörden die beiden Sätze
       bei der Prüfung eines Antrags anwenden. Hätte das Jobcenter bei den
       Schröders erst nach Paragraf 12 den Freibetrag des Vaters auf die Kinder
       übertragen, hätte Paragraf 7 keine Rolle mehr gespielt: Ihr Vermögen hätte
       nicht als zu hoch gegolten und sie wären nicht aus der Bedarfsgemeinschaft
       geflogen.
       
       Die Bundesagentur für Arbeit schreibt den Jobcentern in einer Anweisung
       aber eine andere Reihenfolge vor: Das Amt hatte erst nach Paragraf 7 zu
       prüfen, ob die Kinder zu viel Geld besitzen. Da das der Fall war, flogen
       sie aus der Bedarfsgemeinschaft, bevor nach Paragraf 12 die Freibeträge
       übertragen werden konnten. In die andere Richtung gilt diese Regelung
       nicht: Hätten Schröders Kinder gar kein Vermögen, er selbst aber zu viel,
       hätte er ihre Freibeträge problemlos nutzen können.
       
       ## Grüne finden es „zynisch“
       
       Neu ist diese Praxis nicht. Schon vor der schwarz-roten Reform waren die
       Jobcenter angewiesen, das Gesetz auf diese Weise anzuwenden. Durch die
       abgesenkten Freibeträge für junge Menschen dürfte das jetzt aber deutlich
       häufiger eine Rolle spielen als früher.
       
       Kritik an der Regelung kommt vom Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. „Sobald
       ein Kind etwas Erspartes hat, fällt es aus der Grundsicherung. Das ist
       zynisch und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind ein Leben lang in
       Armut bleiben wird“, sagt er. Von einem „Kurzschluss im System“ spricht
       Dzienus, da Kinder die Freibeträge der Eltern nicht nutzen dürfen. „Die
       Bundesregierung macht aus einer gesetzlichen Schutzregel eine Falle.
       Friedrich Merz hat sich mal wieder im Kürzungs-Dschungel verlaufen und
       sollte schleunigst auf den Weg der Menschlichkeit und Vernunft
       zurückkehren.“
       
       Innerhalb der Regierung sieht aber [2][das SPD-geführte Sozialministerium]
       keinen Änderungsbedarf. In seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage begründet
       es die Regelung damit, dass Eltern ja auch für den Lebensunterhalt ihrer
       mittellosen Kinder aufkommen müssen, bevor diese Grundsicherung bekommen –
       aber umgekehrt Kinder nicht für den Lebensunterhalt ihrer mittellosen
       Eltern. „Folglich bleiben Einkommen und Vermögen des Kindes vollständig ihm
       zugeordnet“, heißt es in der Antwort.
       
       ## Ein Fall für drei Gerichte
       
       Politisch wird sich an der Sache also erst mal nichts ändern. Und
       juristisch ist fraglich, ob für Patrick Schröder und seine Kinder etwas zu
       holen ist. Gegen den Jobcenter-Bescheid geht er mittlerweile in zwei
       Instanzen vor Gericht vor. Entscheidungen in der Hauptsache stehen noch
       aus. Das zuständige Landessozialgericht hat aber schon durchblicken lassen,
       dass es die Gesetzesauslegung von Regierung und Behörden grundsätzlich
       teilt.
       
       Man könnte jetzt sagen: Dann muss sich der Mann eben damit abfinden und die
       Kinder eine Weile lang von ihren überschüssigen Ersparnissen leben lassen.
       In wenigen Monaten bekämen dann auch sie wieder die Grundsicherung. Aber da
       gibt es noch ein Problem: Über die Sparkonten der Kinder verfügt Schröder
       als Elternteil nicht allein. Die Mutter, selbst nicht in der
       Grundsicherung, müsste zustimmen, damit er Geld abheben kann. Seinen
       Angaben zufolge verweigert sie das.
       
       Deshalb beschäftigt Schröders Fall inzwischen noch eine staatliche Stelle:
       Nach entsprechenden Forderungen von Jobcenter und Sozialgericht beantragte
       er beim Familiengericht, allein über die Sparkonten entscheiden zu dürfen.
       
       ## Ungewissheit für November
       
       Die Richter dort haben in einem Schreiben ebenfalls schon eine Tendenz
       durchblicken lassen – und es könnte sein, dass am Ende das Familienrecht im
       Widerspruch zum Sozialrecht stehen wird. In dem Schreiben heißt es, in der
       Regel dürften Eltern das Geld ihrer Kinder „nicht vom Konto nehmen, um
       damit alltägliche Ausgaben für das Kind zu bezahlen“. Nur in einer
       „absoluten Notlage“ sei eine Ausnahme möglich. Ob das für den konkreten
       Fall gilt oder nicht, klärt sich am kommenden Freitag: Dann will das
       Familiengericht seine Entscheidung verkünden.
       
       Bis dahin weiß Patrick Schröder nicht, wie seine Kinder und er über den
       Monat kommen. Für den September, sagt er, konnte er sich bei Freunden Geld
       leihen. Für den Oktober bekamen seine Kinder auf Anordnung des
       Landessozialgerichts ein Darlehen vom Jobcenter. Für den November kam am
       Freitag die Überweisung vom Amt. Von seinem Regelsatz zog das Amt diesmal
       nicht nur die Miete ab, sondern auch eine erste Rate zur Rückzahlung der
       Schulden aus dem Vormonat. Für sich und die Kinder hat Schröder jetzt
       165,81 Euro und Gutscheine für die Tafel.
       
       1 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
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