# taz.de -- Geas-Reform am Flughafen: Gericht entlässt Familie aus Grenzverfahren
> Eine algerische Familie wurde während ihres beschleunigten Asylverfahrens
> am BER inhaftiert. Das VG Cottbus entschied nun, dass sie einreisen
> dürfen.
(IMG) Bild: Raum zur Registrierung von Personen am Flughafen BER: Algerische Familie saß tagelang in der „Außengrenzeinrichtung“ fest
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einer fünfköpfigen algerischen Familie
und einem alleinreisenden Algerier gestattet, eine geschlossene Einrichtung
für Asylsuchende am Berliner Flughafen BER zu verlassen.
Demnach hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet, dass
sich die drei Erwachsenen und die Kinder im Alter von 10, 12 und 17 Jahren
in der Außenstelle Schönefeld der Zentralen Ausländerbehörde des Landes
Brandenburg aufhalten müssen, sagte Gerichtssprecher Matthias Vogt der taz.
Dort waren sie über zehn Tage festgehalten worden, bis nun die
Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts ergingen. Die Menschen können jetzt
einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen.
Angaben von Pro Asyl zufolge hatte die Mutter der Familie ihrem
Rechtsanwalt berichtet, dass ihr Sohn durch die Bedingungen im
Grenzverfahren an „schweren psychischen Belastungen“ leide und kaum
schlafen und essen könne. Die Tochter habe keine adäquate ärztliche
Behandlung bekommen. Der alleinreisende Antragsteller leide an diversen
körperlichen und seelischen Beschwerden. Die Anforderung von ärztlicher
Unterstützung sei nach einem Aktenvermerk der Bundespolizei nicht
weiterverfolgt worden.
Das reformierte EU-Asylsystem Geas ist im Juni in Kraft getreten. Unter
anderem gibt es seither [1][beschleunigte sogenannte Grenzverfahren] für
Menschen, die an einer EU-Außengrenze aufgegriffen oder registriert werden.
In Deutschland betrifft das nur die Flughäfen und Seehäfen.
## „Fiktion der Nichteinreise“
Wer über diese einreist und aus Herkunftsstaaten stammt, bei denen im
EU-Schnitt höchstens 20 Prozent aller Asylanträge anerkannt werden, über
seine Identität getäuscht hat oder als Gefahr eingestuft wird, kommt für
die Dauer des Asylverfahrens in neue sogenannte Außengrenzeinrichtungen –
etwa jene am BER.
Diese dürfen sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der
Ausreise verlassen. Die Insassen werden rechtlich so behandelt, als seien
sie nicht im Inland – es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise.
Das Gericht wertete das mehr als zehntägige Festhalten der Algerier Angaben
von Pro Asyl zufolge als „erheblichen grundrechtsrelevanten Eingriff in die
Bewegungsfreiheit“. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Unterbringung die
Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie hinsichtlich des Kindeswohls und der
medizinischen Versorgung kranker Personen gewährleisten.
## Bereits 34 Asylgrenzverfahren
Laut einer Vorgabe der EU-Kommission muss Deutschland 374 [2][Plätze für
das Grenzverfahren] bereitstellen. Derzeit gibt es bundesweit 282 Plätze.
200 davon sind in Frankfurt am Main, 27 in München, [3][40 Plätze am BER]
sowie 15 Plätze in Pforzheim für Ankommende am Flughafen Stuttgart. Den
jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge gab es von Mitte Juni bis Ende August
34 Fälle solcher Asylgrenzverfahren.
„Die Grenzverfahren sind bundesweit einzustellen, solange das Bamf nicht in
eigener Verantwortung sicherstellen kann, dass schutzbedürftigen Personen
in den Grenzverfahrenseinrichtungen die nötige Unterstützung geboten wird“,
sagte der Anwalt der Algerier, Christoph Tometten. „Die Beschleunigung von
Asylverfahren darf nicht auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und
auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden.“
Von einem „System der Verantwortungslosigkeit“, sprach Helen Rezene,
Geschäftsführerin von Pro Asyl. „Tempo und Abschreckung zählen in den neuen
Grenzverfahren mehr als Menschenrechte.“
16 Oct 2026
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## AUTOREN
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