# taz.de -- 100 Tage GEAS-Reform: Eingesperrt am Flughafen
> Seit Juni ist die Reform des EU-Asylsystems GEAS in Kraft. Geflüchtete
> berichten Erschreckendes aus den neu eingeführten Grenzverfahren.
(IMG) Bild: Herzlich willkommen: Mehrbettzimmer in der neuen „Außengrenzeinrichtung“ des Landes Brandenburg am BER-Flughafen
Rund 100 Tage ist es her, dass die Reform des [1][Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS)] in Kraft trat. Am Montag zog Pro Asyl eine erste
Bilanz. Schon jetzt zeigen sich demnach dramatische Auswirkungen der
verschärften Regeln für Geflüchtete.
Die GEAS-Reform umfasst eine Vielzahl von Änderungen, die ganz Europa
betreffen. Pro Asyl legte den Fokus nun auf Deutschland und hier
insbesondere auf die sogenannten Grenzverfahren, die bei Menschen zum
Einsatz kommen, die per Flugzeug einreisen. Sie werden direkt am Flughafen
für bis zu drei Monate inhaftiert, in denen ihr Asylantrag geprüft wird.
Wird ihr Antrag abgelehnt, dürfen sie bis zur Abschiebung weitere drei
Monate eingesperrt werden. Bedingung ist, dass die Betroffenen aus Staaten
mit einer Schutzquote unter 20 Prozent kommen und keine besondere
Vulnerabilität aufweisen.
## Einzelfälle zeigen Missstände
Genau das scheint in der Praxis aber teils unterlaufen zu werden, wie aus
dem [2][Pro Asyl-Report] hervorgeht. Da ist etwa eine trans Frau aus
Usbekistan, die im Juni den Flughafen Berlin-Brandenburg erreichte. Obwohl
sie geschildert habe, eine chronische Erkrankung zu haben und Opfer von
Menschenhandel zu sein, habe sie in der geschlossenen Einrichtung am BER
bleiben müssen.
Die Frau bekam Pro Asyl zufolge während ihrer Unterbringung dort weder eine
angemessene medizinische Versorgung noch ausreichende Betreuung. Die
persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
fand nach zehn Tagen statt, nur mithilfe anwaltlicher Unterstützung durfte
sie schließlich einreisen und wurde später auch als Flüchtling anerkannt.
## Bundespolizei setzt „Fiktion der Nichteinreise“ um
Dann ist da ein georgisches Pärchen mit zwei Kindern im Alter von 11 und 16
Jahren. Sie kamen im Juni 2026 am Flughafen München an. Die Frau wurde
anschließend in stationäre psychiatrische Behandlung genommen, was aber
nicht bedeutete, dass sie aus dem Grenzverfahren juristisch entlassen
wurde.
Solange die Schutzsuchenden im Grenzverfahren und am Flughafen
untergebracht sind, gelten sie als nicht eingereist, obwohl sie faktisch
hier sind. „Fiktion der Nichteinreise“ nennt sich dieses juristische
Konstrukt, das selbst dann gilt, wenn die Betroffenen zwischen
verschiedenen Einrichtungen innerhalb Deutschlands per Auto verlegt werden.
Das BAMF entschied in der Zwischenzeit, den Asylantrag des georgischen
Paars als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wobei die beiden wegen
der Erkrankung der Frau zunächst nicht abgeschoben wurden. Erst zwei Monate
nach der Ankunft in München durfte die Familie nach Deutschland einreisen,
weil das Verwaltungsgericht entschied, dass die Mutter wegen ihrer
psychischen Erkrankung nicht im Grenzverfahren bleiben und die Familie
außerdem nicht getrennt werden darf.
## Nur wenige Fälle am Flughafen registriert
So hart diese Fälle auch sind, zeigen erste Zahlen der Bundesregierung aber
auch, dass bislang nur sehr wenige Menschen das Grenzverfahren am Flughafen
durchlaufen. Insgesamt 36 Betroffene gab es von Juni bis August.
Tatsächlich sind Airlines rechtlich verpflichtet, keine Passagiere ohne
Visum für das Zielland an Bord zu lassen, wodurch Flüchtende kaum eine
Chance haben, überhaupt nach Deutschland einzufliegen.
Stattdessen kommt der allergrößte Teil der Geflüchteten weiterhin über Land
nach Deutschland. Hier greift nicht das Grenzverfahren, sondern das
sogenannte Dublin-Verfahren. In diesem soll festgestellt werden, wo die
Betroffenen zuerst EU-Boden betreten haben, um sie dorthin zurückzubringen.
Inwieweit sich diese Praxis seit der GEAS-Reform verändert hat, ist noch
nicht abzusehen.
Denjenigen, die nicht nach den Dublin-Regeln abgeschoben werden, sondern
bleiben dürfen, droht nach der GEAS-Reform künftig ein Schnellverfahren.
Bedingung ist dafür aber wie beim Grenzverfahren am Flughafen, dass die
Person aus einem Land mit Schutzquote unter 20 Prozent kommt und keine
besondere Vulnerabilität aufweist.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei kommt
das bereits in großem Umfang zur Anwendung. Demnach wurden in den ersten
Monaten mehr als die Hälfte aller Anträge in beschleunigten Asylverfahren
bearbeitet. Dabei sind die Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung zu
wehren, deutlich beschränkt. Außerdem fürchten Kritiker*innen, dass wegen
Zeitdrucks nur oberflächlich geprüft wird.
22 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html
(DIR) [2] https://www.proasyl.de/pressemitteilung/100-tage-geas-abschreckung-druck-und-rechtsverstoesse/
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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