# taz.de -- 100 Tage GEAS-Reform: Eingesperrt am Flughafen
       
       > Seit Juni ist die Reform des EU-Asylsystems GEAS in Kraft. Geflüchtete
       > berichten Erschreckendes aus den neu eingeführten Grenzverfahren.
       
 (IMG) Bild: Herzlich willkommen: Mehrbettzimmer in der neuen „Außengrenzeinrichtung“ des Landes Brandenburg am BER-Flughafen
       
       Rund 100 Tage ist es her, dass die Reform des [1][Gemeinsamen Europäischen
       Asylsystems (GEAS)] in Kraft trat. Am Montag zog Pro Asyl eine erste
       Bilanz. Schon jetzt zeigen sich demnach dramatische Auswirkungen der
       verschärften Regeln für Geflüchtete.
       
       Die GEAS-Reform umfasst eine Vielzahl von Änderungen, die ganz Europa
       betreffen. Pro Asyl legte den Fokus nun auf Deutschland und hier
       insbesondere auf die sogenannten Grenzverfahren, die bei Menschen zum
       Einsatz kommen, die per Flugzeug einreisen. Sie werden direkt am Flughafen
       für bis zu drei Monate inhaftiert, in denen ihr Asylantrag geprüft wird.
       Wird ihr Antrag abgelehnt, dürfen sie bis zur Abschiebung weitere drei
       Monate eingesperrt werden. Bedingung ist, dass die Betroffenen aus Staaten
       mit einer Schutzquote unter 20 Prozent kommen und keine besondere
       Vulnerabilität aufweisen.
       
       ## Einzelfälle zeigen Missstände
       
       Genau das scheint in der Praxis aber teils unterlaufen zu werden, wie aus
       dem [2][Pro Asyl-Report] hervorgeht. Da ist etwa eine trans Frau aus
       Usbekistan, die im Juni den Flughafen Berlin-Brandenburg erreichte. Obwohl
       sie geschildert habe, eine chronische Erkrankung zu haben und Opfer von
       Menschenhandel zu sein, habe sie in der geschlossenen Einrichtung am BER
       bleiben müssen.
       
       Die Frau bekam Pro Asyl zufolge während ihrer Unterbringung dort weder eine
       angemessene medizinische Versorgung noch ausreichende Betreuung. Die
       persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
       fand nach zehn Tagen statt, nur mithilfe anwaltlicher Unterstützung durfte
       sie schließlich einreisen und wurde später auch als Flüchtling anerkannt.
       
       ## Bundespolizei setzt „Fiktion der Nichteinreise“ um
       
       Dann ist da ein georgisches Pärchen mit zwei Kindern im Alter von 11 und 16
       Jahren. Sie kamen im Juni 2026 am Flughafen München an. Die Frau wurde
       anschließend in stationäre psychiatrische Behandlung genommen, was aber
       nicht bedeutete, dass sie aus dem Grenzverfahren juristisch entlassen
       wurde.
       
       Solange die Schutzsuchenden im Grenzverfahren und am Flughafen
       untergebracht sind, gelten sie als nicht eingereist, obwohl sie faktisch
       hier sind. „Fiktion der Nichteinreise“ nennt sich dieses juristische
       Konstrukt, das selbst dann gilt, wenn die Betroffenen zwischen
       verschiedenen Einrichtungen innerhalb Deutschlands per Auto verlegt werden.
       
       Das BAMF entschied in der Zwischenzeit, den Asylantrag des georgischen
       Paars als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wobei die beiden wegen
       der Erkrankung der Frau zunächst nicht abgeschoben wurden. Erst zwei Monate
       nach der Ankunft in München durfte die Familie nach Deutschland einreisen,
       weil das Verwaltungsgericht entschied, dass die Mutter wegen ihrer
       psychischen Erkrankung nicht im Grenzverfahren bleiben und die Familie
       außerdem nicht getrennt werden darf.
       
       ## Nur wenige Fälle am Flughafen registriert
       
       So hart diese Fälle auch sind, zeigen erste Zahlen der Bundesregierung aber
       auch, dass bislang nur sehr wenige Menschen das Grenzverfahren am Flughafen
       durchlaufen. Insgesamt 36 Betroffene gab es von Juni bis August.
       Tatsächlich sind Airlines rechtlich verpflichtet, keine Passagiere ohne
       Visum für das Zielland an Bord zu lassen, wodurch Flüchtende kaum eine
       Chance haben, überhaupt nach Deutschland einzufliegen.
       
       Stattdessen kommt der allergrößte Teil der Geflüchteten weiterhin über Land
       nach Deutschland. Hier greift nicht das Grenzverfahren, sondern das
       sogenannte Dublin-Verfahren. In diesem soll festgestellt werden, wo die
       Betroffenen zuerst EU-Boden betreten haben, um sie dorthin zurückzubringen.
       Inwieweit sich diese Praxis seit der GEAS-Reform verändert hat, ist noch
       nicht abzusehen.
       
       Denjenigen, die nicht nach den Dublin-Regeln abgeschoben werden, sondern
       bleiben dürfen, droht nach der GEAS-Reform künftig ein Schnellverfahren.
       Bedingung ist dafür aber wie beim Grenzverfahren am Flughafen, dass die
       Person aus einem Land mit Schutzquote unter 20 Prozent kommt und keine
       besondere Vulnerabilität aufweist.
       
       Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei kommt
       das bereits in großem Umfang zur Anwendung. Demnach wurden in den ersten
       Monaten mehr als die Hälfte aller Anträge in beschleunigten Asylverfahren
       bearbeitet. Dabei sind die Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung zu
       wehren, deutlich beschränkt. Außerdem fürchten Kritiker*innen, dass wegen
       Zeitdrucks nur oberflächlich geprüft wird.
       
       22 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html
 (DIR) [2] https://www.proasyl.de/pressemitteilung/100-tage-geas-abschreckung-druck-und-rechtsverstoesse/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annika Danielmeier
       
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