# taz.de -- Sächsische Justiz gegen Antifaschistin: Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. eingeleitet
       
       > Die Leipziger Linke Lina E. wurde gerade aus der Beugehaft entlassen. Nun
       > setzt die sächsische Justiz nach und versucht sie erneut in Haft zu
       > nehmen.
       
 (IMG) Bild: Immer wieder hatten sich Linke mit Lina E. solidarisiert – wie hier auf einer Demonstration im Mai 2023 in Bielefeld
       
       Seit drei Wochen ist Lina E. wieder auf freiem Fuß. [1][Sechs Monate
       Beugehaft waren zuvor gegen die Leipzigerin verhängt worden] – weil sie in
       einem Dresdner Prozess gegen sieben Antifaschist*innen als Zeugin die
       Aussage verweigerte. Mitte September, nach zweieinhalb Monaten in Haft, gab
       das Bundesverfassungsgericht ihrer Beschwerde nach und setzte die Beugehaft
       aus. Die sächsische Justiz gibt jedoch nicht auf: Nun leitete die
       Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren wegen Strafvereitelung
       gegen Lina E. ein.
       
       Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigte der taz das
       Verfahren. Es gebe einen Anfangsverdacht der vollendeten Strafvereitelung
       durch Unterlassen in drei Fällen und einer versuchten Strafvereitelung in
       sechs Fällen, sagte er.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft ging zuletzt noch weiter. Sie hatte versucht,
       Lina E. erneut in Beugehaft zu nehmen – obwohl das Bundesverfassungsgericht
       diese zuvor ausgesetzt hatte. Hintergrund ist ein noch offenes
       Ermittlungsverfahren zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter im Januar
       2019 in Leipzig-Connewitz. Der Angriff wird der „Antifa Ost“ zugeschrieben,
       bis heute ist ungeklärt, wer genau daran beteiligt war.
       
       Die Gewalttat war Teil einer Angriffsserie auf mehrere Rechtsextreme in
       Thüringen und Sachsen, für die Lina E. bereits im Mai 2023 vor dem
       Oberlandesgericht Dresden [2][zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde].
       Mitverurteilt wurden damals drei weitere Angeklagte. Im Mai dieses Jahres
       war Lina E. dann aus der Strafhaft entlassen worden, [3][nach zwei Dritteln
       verbüßter Strafe].
       
       ## Bundesverfassungsgericht kritisiert Dresdner Justiz
       
       Ende Juni war die Leipzigerin dann als Zeugin im zweiten Dresdner „Antifa
       Ost“-Prozess geladen, [4][wo noch einmal sieben Linke wegen der
       Angriffsserie angeklagt sind]. Lina E. aber verweigerte dort die Aussage,
       um nicht Gefahr zu laufen, damit neue Ermittlungen gegen sich auszulösen –
       und kassierte dafür von dem Gericht sechs Monate Beugehaft. Noch im
       Gerichtssaal wurde sie festgenommen.
       
       Nach einer Verfassungsbeschwerde setzte das Bundesverfassungsgericht die
       Beugehaft für Lina E. dann Mitte September vorläufig aus. Über die
       Beschwerde ist zwar noch nicht entschieden, das Gericht befand aber, dass
       diese nicht offensichtlich unbegründet sei und Lina E. in dem Fall
       tatsächlich ein Aussageverweigerungsrecht haben könnte.
       
       Dann aber nahm sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das offene
       Verfahren zu dem Angriff auf den Kanalarbeiter in Leipzig erneut vor. Denn
       auch dort war Lina E. zweimal als Zeugin vorgeladen worden, im Juli und
       September 2025. Und auch dort hatte sie die Aussage verweigert und dafür
       vom Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft kassiert – die allerdings
       zunächst nicht vollstreckt wurden. Nach der nun ausgesetzten Beugehaft im
       Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden versuchte die
       Generalstaatsanwaltschaft dann eben, die Beugehaft im Verfahren zu dem
       Kanalarbeiter umzusetzen.
       
       ## Verteidiger vermutet politisch motiviertes Vorgehen
       
       Das Bundesverfassungsgericht veranlasste das vor wenigen Tagen zu einem
       weiteren Beschluss, der auch diese Beugehaft vorläufig untersagte. Darin
       finden sich zugleich deutliche Worte gegenüber der Dresdner
       Generalstaatsanwaltschaft. Dass diese trotz des ersten Beschlusses noch
       einmal Beugehaft gegen Lina E. vollstrecken wolle, sei „aus
       rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich“, heißt es.
       Beide Verfahren seien schließlich „gleichgelagert“, eine Beugehaft gegen
       Lina E. dürfe vorläufig nicht erfolgen.
       
       Ein Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sagte der taz zur
       Kritik des Bundesverfassungsgerichts, man habe diese „zur Kenntnis
       genommen“. Die Aussetzung der Beugehaft werde „selbstverständlich
       beachtet“.
       
       Erkan Zünbül, Verteidiger von Lina E., nennt das Vorgehen der Dresdner
       Generalstaatsanwaltschaft dagegen „mehr als befremdlich“. „Ein Verfahren
       wegen Strafvereitelung gegen meine Mandantin führt ihr Recht auf
       Selbstbelastungsfreiheit ad absurdum.“ Dass die sächsische Justiz so
       vehement gegen Lina E. vorgehe und diese hinter Gitter bringen wolle, lasse
       ein politisch motiviertes Vorgehen vermuten, so Zünbül. „Rechtlich ist das
       Vorgehen nicht nachvollziehbar.“
       
       Lina E. bleibt damit vorerst weiter auf freiem Fuß. Sie hatte vor ihrer
       Entlassung aus der Strafhaft angegeben, sie wolle in Freiheit wieder ihre
       Arbeit als Sozialarbeiterin aufnehmen und ihr Studium der
       Erziehungswissenschaften abschließen.
       
       16 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       wieder hinter Gitter.