# taz.de -- Sächsische Justiz gegen Antifaschistin: Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Lina E. eingeleitet
> Die Leipziger Linke Lina E. wurde gerade aus der Beugehaft entlassen. Nun
> setzt die sächsische Justiz nach und versucht sie erneut in Haft zu
> nehmen.
(IMG) Bild: Immer wieder hatten sich Linke mit Lina E. solidarisiert – wie hier auf einer Demonstration im Mai 2023 in Bielefeld
Seit drei Wochen ist Lina E. wieder auf freiem Fuß. [1][Sechs Monate
Beugehaft waren zuvor gegen die Leipzigerin verhängt worden] – weil sie in
einem Dresdner Prozess gegen sieben Antifaschist*innen als Zeugin die
Aussage verweigerte. Mitte September, nach zweieinhalb Monaten in Haft, gab
das Bundesverfassungsgericht ihrer Beschwerde nach und setzte die Beugehaft
aus. Die sächsische Justiz gibt jedoch nicht auf: Nun leitete die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Verfahren wegen Strafvereitelung
gegen Lina E. ein.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigte der taz das
Verfahren. Es gebe einen Anfangsverdacht der vollendeten Strafvereitelung
durch Unterlassen in drei Fällen und einer versuchten Strafvereitelung in
sechs Fällen, sagte er.
Die Generalstaatsanwaltschaft ging zuletzt noch weiter. Sie hatte versucht,
Lina E. erneut in Beugehaft zu nehmen – obwohl das Bundesverfassungsgericht
diese zuvor ausgesetzt hatte. Hintergrund ist ein noch offenes
Ermittlungsverfahren zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter im Januar
2019 in Leipzig-Connewitz. Der Angriff wird der „Antifa Ost“ zugeschrieben,
bis heute ist ungeklärt, wer genau daran beteiligt war.
Die Gewalttat war Teil einer Angriffsserie auf mehrere Rechtsextreme in
Thüringen und Sachsen, für die Lina E. bereits im Mai 2023 vor dem
Oberlandesgericht Dresden [2][zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde].
Mitverurteilt wurden damals drei weitere Angeklagte. Im Mai dieses Jahres
war Lina E. dann aus der Strafhaft entlassen worden, [3][nach zwei Dritteln
verbüßter Strafe].
## Bundesverfassungsgericht kritisiert Dresdner Justiz
Ende Juni war die Leipzigerin dann als Zeugin im zweiten Dresdner „Antifa
Ost“-Prozess geladen, [4][wo noch einmal sieben Linke wegen der
Angriffsserie angeklagt sind]. Lina E. aber verweigerte dort die Aussage,
um nicht Gefahr zu laufen, damit neue Ermittlungen gegen sich auszulösen –
und kassierte dafür von dem Gericht sechs Monate Beugehaft. Noch im
Gerichtssaal wurde sie festgenommen.
Nach einer Verfassungsbeschwerde setzte das Bundesverfassungsgericht die
Beugehaft für Lina E. dann Mitte September vorläufig aus. Über die
Beschwerde ist zwar noch nicht entschieden, das Gericht befand aber, dass
diese nicht offensichtlich unbegründet sei und Lina E. in dem Fall
tatsächlich ein Aussageverweigerungsrecht haben könnte.
Dann aber nahm sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das offene
Verfahren zu dem Angriff auf den Kanalarbeiter in Leipzig erneut vor. Denn
auch dort war Lina E. zweimal als Zeugin vorgeladen worden, im Juli und
September 2025. Und auch dort hatte sie die Aussage verweigert und dafür
vom Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft kassiert – die allerdings
zunächst nicht vollstreckt wurden. Nach der nun ausgesetzten Beugehaft im
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden versuchte die
Generalstaatsanwaltschaft dann eben, die Beugehaft im Verfahren zu dem
Kanalarbeiter umzusetzen.
## Verteidiger vermutet politisch motiviertes Vorgehen
Das Bundesverfassungsgericht veranlasste das vor wenigen Tagen zu einem
weiteren Beschluss, der auch diese Beugehaft vorläufig untersagte. Darin
finden sich zugleich deutliche Worte gegenüber der Dresdner
Generalstaatsanwaltschaft. Dass diese trotz des ersten Beschlusses noch
einmal Beugehaft gegen Lina E. vollstrecken wolle, sei „aus
rechtsstaatlicher Sicht nach Auffassung der Kammer befremdlich“, heißt es.
Beide Verfahren seien schließlich „gleichgelagert“, eine Beugehaft gegen
Lina E. dürfe vorläufig nicht erfolgen.
Ein Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sagte der taz zur
Kritik des Bundesverfassungsgerichts, man habe diese „zur Kenntnis
genommen“. Die Aussetzung der Beugehaft werde „selbstverständlich
beachtet“.
Erkan Zünbül, Verteidiger von Lina E., nennt das Vorgehen der Dresdner
Generalstaatsanwaltschaft dagegen „mehr als befremdlich“. „Ein Verfahren
wegen Strafvereitelung gegen meine Mandantin führt ihr Recht auf
Selbstbelastungsfreiheit ad absurdum.“ Dass die sächsische Justiz so
vehement gegen Lina E. vorgehe und diese hinter Gitter bringen wolle, lasse
ein politisch motiviertes Vorgehen vermuten, so Zünbül. „Rechtlich ist das
Vorgehen nicht nachvollziehbar.“
Lina E. bleibt damit vorerst weiter auf freiem Fuß. Sie hatte vor ihrer
Entlassung aus der Strafhaft angegeben, sie wolle in Freiheit wieder ihre
Arbeit als Sozialarbeiterin aufnehmen und ihr Studium der
Erziehungswissenschaften abschließen.
16 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Lina-E-wieder-in-Haft/!6192132
(DIR) [2] /Urteile-im-Linksextremismus-Prozess/!5934710
(DIR) [3] /Reststrafe-zur-Bewaehrung-ausgesetzt/!6182261
(DIR) [4] /Antifa-Prozess-beginnt/!6130317
## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
## TAGS
(DIR) Antifa Ost
(DIR) Lina E.
(DIR) Justiz
(DIR) Schwerpunkt Antifa
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Soli mit albanischem Antifaschisten: Internationale Unterstützung für Pariser Exil-Antifas
Europäische Intellektuelle stellen sich gegen die Auslieferung von „Gino“
aus Frankreich nach Deutschland. Derweil kommt Lina E. vorerst frei.
(DIR) Antifaschistin in Haft: Lina E. geht juristisch gegen Beugehaft vor
Die Antifaschistin Lina E. wurde zuletzt in Beugehaft genommen, nun
bestätigte der BGH die Maßnahme. Die Leipzigerin legt Verfassungsbeschwerde
ein.
(DIR) Lina E. wieder in Haft: Aus dem Zeugenstand ins Gefängnis
Sie wurde wegen Angriffen auf Neonazis verurteilt und gerade erst aus der
Haft entlassen. Nun muss die Leipzigerin Lina E. wegen Aussageverweigerung
wieder hinter Gitter.