# taz.de -- Bundestag will Reform beschließen: Notfallmedizin unter Druck
> Die Notfallversorgung leidet unter Überlastung und Fehlsteuerung, wie
> eine neue Umfrage zeigt. Was die Bundesregierung plant.
(IMG) Bild: Die Rettungsdienste sind vielerorts überlastet, in den Notaufnahmen fehlen Betten und Personal
kna | Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Hilfe in Notaufnahmen der
Krankenhäuser suchen, ist seit Jahren gestiegen. Auch die Rettungsdienste
klagen über Überlastung und Fehlsteuerung. Noch in diesem Jahr [1][soll der
Bundestag eine Notfallreform] verabschieden. Sie befindet sich derzeit im
parlamentarischen Verfahren.
Warum brennt das Thema so auf den Nägeln?
Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Dezember mitgeteilt, dass in
den Krankenhäusern in Deutschland 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle
behandelt worden seien. Das war ein Anstieg um 5 Prozent gegenüber dem
Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Damit
wurden im Jahr 2024 im Durchschnitt täglich rund 35.600 Menschen in einer
Notfallambulanz versorgt.
Warum ist das ein Problem?
Der Leidensdruck ist auf allen Seiten hoch. Patienten klagen über
überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Ärzte und Mitarbeiter im
Rettungsdienst zeigen sich überfordert und berichten von Fehlsteuerungen:
Patienten nutzten die Notaufnahmen und die Notrufnummer auch bei kleineren
Problemen und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Im
Rettungsdienst gebe es viele unnötige Fahrten.
Gibt es konkrete Daten?
Nach einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage der Deutschen Gesellschaft
für Notfallmedizin sieht sich fast jede zweite [2][Notaufnahme in
Deutschland] als überlastet an – und das teils so stark, dass die
Patientensicherheit gefährdet sein kann. 60,6 Prozent der Kliniken gaben
als Grund für die Überlastung an, Patienten hätten vor allem von der
Notaufnahme nicht auf reguläre Stationen verlegt werden können, weil dort
keine Betten frei gewesen seien. Beinahe zwei Drittel der Krankenhäuser
berichteten in der Umfrage von unbesetzten Stellen in ihrer Notaufnahme im
ärztlichen Dienst beziehungsweise in der Pflege. Nur knapp ein Drittel
bewertete die Personalausstattung als ausreichend.
Sind Verbesserungen geplant?
Dass der Not- und Rettungsdienst in Deutschland dringend reformiert werden
muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und
Experten. [3][Schon 2019 wurde ein Anlauf] unternommen, der zunächst am
Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte.
Auch die Ampel hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen
Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Doch der Bruch der
Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung. Jetzt liegt ein
Gesetzentwurf im Bundestag. Er soll noch in diesem Jahr verabschiedet
werden und dann 2027 in Kraft treten.
Was ist das Ziel der Reform?
Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst,
Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander
abzustimmen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und kostengünstigere
Notfallversorgung. Die Patientinnen und Patienten sollen besser gesteuert
werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein
Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen
Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.
Was ist konkret in den Krankenhäusern geplant?
Mit der Reform sollen rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern
aufgebaut werden, die den stationären und ambulanten Bereich besser
verzahnen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Vorgesehen ist, dass
die Notaufnahme des Krankenhauses, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen
Vereinigung sowie eine – perspektivisch digitale – Ersteinschätzung
zusammenarbeiten. Um einer Überlastung der Notaufnahmen vorzubeugen, sollen
weitere Notdienstpraxen zu festgelegten Zeiten – etwa an Wochenenden –
unterstützen.
Gibt es auch weiterhin Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst?
Häusliche Besuche beim Patienten sollen erst dann vermittelt werden, wenn
weder eine Weiterleitung zur Arztpraxis, eine telemedizinische Behandlung
noch eine Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind.
Wie sollen die Patientinnen und Patienten besser gesteuert werden?
Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und
der bundesweiten Notrufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
Das Ziel ist, gesundheitliche Beschwerden anhand eines
Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufenden in die passende
Versorgung zu vermitteln. Über die Notrufnummer 112 soll aber weiterhin für
Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine
Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein.
Und die Rettungsdienste?
Experten beklagen eine „völlig zersplitterte Zuständigkeit“ der
Rettungsdienste durch föderale Strukturen. Die Björn-Steiger-Stiftung aus
Winnenden hat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die
Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes,
flächendeckendes Rettungsdienst-System zur Verfügung stelle.
Neu im Gesetzentwurf ist, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung
der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Dabei sollen
das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und
die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports als Teil der
Krankenbehandlung anerkannt werden. Damit werde die Finanzierung verändert,
und es werden nicht mehr nur reine Transportkosten übernommen.
Die Reform der Rettungsdienste ist kompliziert, weil eigentlich die Länder
zuständig sind. Bleibt das so?
Für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig.
Der Bund dringt aber auf eine verbesserte digitale Ausstattung und
Vernetzung: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den
Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen
übermitteln. Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen
Krankenhausressourcen wird verbindlich.
Geplant sind auch Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei
plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand.
Es wird gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon
bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die
Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden
freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand
sofort alarmiert und führen schnell erste Maßnahmen durch.
15 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578
(DIR) [2] /Reform-der-Gesundheitsversorgung/!6172982
(DIR) [3] /Aufstand-gegen-Reformplaene/!6037788
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