# taz.de -- Bundestag beschließt Notfallreform: Was sich jetzt ändert
       
       > Neue integrierte Notfallzentren und eine vernetzte Leitstellenstruktur
       > sollen überlastete Notaufnahmen entlasten und die Patientenversorgung
       > verbessern.
       
 (IMG) Bild: Alltag in einer Notaufnahme: Die meisten Zentren sind überlastet, weil zu viel Bagatellfälle in der Notaufnahme auftauchen
       
       Jens Spahn, Karl Lauterbach und Nina Warken – alle waren
       Gesundheitsminister:innen und alle arbeiteten an der Notfallreform.
       Mit reichlich Vorlauf ist es nun so weit. Am Donnerstag hat der Bundestag
       das Gesetz für eine neue Struktur in der Notfallmedizin beschlossen. Der
       Bundesrat muss noch zustimmen.
       
       CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann sagte, dass etwa ein Drittel der
       Besucher:innen von Notaufnahmen keine echten Notfälle seien. Das
       Problem liege aber nicht bei den Menschen, sondern im ineffizienten System.
       Eine bessere Patientensteuerung und vernetzte Leitstellen sollten daher
       Abhilfe schaffen. Und genau hier setze die Reform an, sagte Linnemann im
       Bundestag. Lange Wartezeiten, überlastete Einsatzkräfte und fehlende
       Rettungswagen sollen der Vergangenheit angehören.
       
       Die telefonische Steuerung erfolgt weiter durch zwei Anlaufstellen – die
       116117 (der ärztliche Bereitschaftsdienst) und die 112. Beide Nummern
       bleiben erhalten. Wer bei der 112 anruft, kann nach einer Ersteinschätzung
       künftig an die 116117 weitervermittelt werden, wenn kein lebensbedrohlicher
       Notfall vorliegt.
       
       ## Integrierte Notfallzentren für alle Bedarfe
       
       So sollen die Anrufer:innen eine professionelle Einschätzung erhalten,
       welche Hilfe nötig ist. Entweder kommt dann der Rettungswagen oder die
       Leitstelle empfiehlt den Besuch eines integrierten Notfallzentrums (INZ),
       einer weiteren Neuerung.
       
       Diese Zentren sollen die Notaufnahmen entlasten. Die Idee: Ein gemeinsamer
       Tresen koordiniert alle Ankommenden. Zunächst erfolgt eine
       Ersteinschätzung, dann ein kurzes Gespräch. Je nach Bedarf geht der Patient
       ins Wartezimmer der Notdienstpraxen oder in die klassische Notaufnahme.
       Bundesweit sollen einheitliche Standards gelten, die Länder regeln die
       Details. Die einzelnen INZ sollen innerhalb von 30 Autominuten erreichbar
       sein.
       
       In den INZ soll im Zuge der Reform besonderes Augenmerk auf Menschen am
       Lebensende gelegt werden. Palliative Versorgung zielt auf Linderung, nicht
       Heilung, etwa durch Schmerztherapie. Die Neuregelung soll Übertherapie
       verhindern. Zudem sollen die Zentren besser auf die Bedürfnisse von
       Menschen mit Behinderung eingehen. Medikamente sollen in kleinen Packungen
       erhältlich sein, um den Gang zur Apotheke zu ersparen. „Damit sichern wir
       die Notfallversorgung immer und überall“, so der CSU-Abgeordnete Hans
       Theiss.
       
       Auch der Rettungsdienst soll nach dem Willen der Bundesregierung
       umgestaltet werden. Derzeit kann der Rettungsdienst nur Transportkosten
       abrechnen, was oft zu unnötigen Krankenhausfahrten führt. Mit der Reform
       wird der Rettungsdiensteinsatz eine eigenständige Leistung, die über das
       fünfte Sozialbuch abgerechnet werden kann.
       
       Stella Merendino von der Linken erkennt die strukturellen Verbesserungen
       zwar an, fordert aber bessere Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte: „Die
       Anerkennung einer Leistung ersetzt nicht die Leistung, die diese
       erbringen.“ [1][Die Linke hat knapp 8.000 Fachleute zu ihrer Arbeit
       befragt.]
       
       ## Bundeseinheitliche Qualitätssicherung über Fachgremium
       
       Notfallsanitäter:innen haben die höchste nichtärztliche
       Qualifikation. Sie lernen drei Jahre, um auf Notfälle zu reagieren. Mit dem
       neuen Gesetz soll ein Gremium entstehen, das über weitere Anpassungen in
       der Notfallversorgung berät. So könnten Notfallsanitäter:innen
       künftig eine Behandlung vor Ort abschließen. Bis jetzt müssen sie
       Patient:innen, die Medikamente erhalten, ins Krankenhaus bringen. Für Tanja
       Machalet, die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, ein großer Erfolg:
       „Wir denken die Rettungswege konsequent zusammen, mit verbindlichen Wegen
       zurück in die ambulante Versorgung“, sagte die SPD-Politikerin.
       
       Doch genau diese ambulante Versorgung steht in der Kritik: Während die
       Notfallreform auf Entlastung zielt, kürzt ein anderes Gesetz im ambulanten
       Bereich. Nach massiver Kritik debattierte der Bundestag am Donnerstag dann
       auch erneut [2][über das Beitragsstabilisierungsgesetz]. „Die pauschalen
       Kürzungen in der ambulanten Versorgung sind problematisch. Patienten werden
       durch die Notfallreform gesteuert, aber: Wohin?“, fragte der
       gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen.
       
       Immerhin: Einigkeit herrschte am Donnerstag darin, dass das System eine
       Veränderung braucht. Die bessere Steuerung der Patient:innen könne
       dabei helfen. Tanja Machalet sieht auch die Bürger:innen in der Pflicht.
       „Wir müssen besser auf Notsituationen vorbereitet sein. Frischen Sie Ihre
       Kenntnisse auf, stärken Sie Ihre Erste-Hilfe-Kompetenz. Lassen Sie uns alle
       zu Lebensrettern werden“, so der Appell von Machalet.
       
       15 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://versand.dielinkebt.de/wp-content/uploads/2026/09/20260909H-Rettungsdienst.pdf
 (DIR) [2] /Reform-gesetzlicher-Krankenversicherung/!6191162
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sean-Elias Ansa
       
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