# taz.de -- Pflegereform: Zuschüsse bei Heimaufenthalt sollen „zielgenauer“ werden
> Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission für die weitere
> Pflegereform eingesetzt. Diese soll das kürzlich beschlossene Spargesetz
> ergänzen.
(IMG) Bild: Pflegeheime sind teuer und die staatlichen Zuschüsse soll neu geregelt werden
Jetzt sollen Expert:innen ran, um Vorschläge zu entwickeln, wie man die
Finanzprobleme der Pflegeversicherung mittel- und langfristig lösen könnte.
Die Bundesregierung setzte am Mittwoch eine Expertenkommission ein, die
über eine umfassende Pflegereform beraten soll. Ein entsprechendes Gesetz
soll bereits Mitte des Jahres 2027 in Kraft treten, hieß es in einer
Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums.
Dieses neue Gesetz wäre damit die zweite Stufe der Pflegereform. Die erste
Stufe ist das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das vor zwei
Wochen im Bundeskabinett vorgestellt wurde, noch durch den Bundestag muss
und bereits im Januar 2027 in Kraft treten soll. Ohne Reformen droht nach
[1][Auflistung] des Bundesgesundheitsministeriums im nächsten Jahr in der
Pflegeversicherung ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro, das ohne
Kostendämpfung bis zum Jahre 2030 auf 17,4 Milliarden Euro im Jahr
anwachsen würde.
Den Vorsitz des neuen 13-köpfigen Gremiums haben der ehemalige
Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Berliner Juristin Gabriele
Kuhn-Zuber. Laut dem vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten
[2][„Arbeitsauftrag“] der Kommission sollen „konkrete, umsetzbare
Vorschläge“ zur Stabilisierung der Finanzsituation gemacht werden. Unter
anderem soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, um Leistungen der
sozialen Pflegeversicherung „auch unter Berücksichtigung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Versicherten“ so auszugestalten, dass
Sozialhilfebedarf „möglichst vermieden“ wird.
Dabei soll die Kommission prüfen, ob die bisher geltenden Zuschüsse zu den
Heimkosten „zielgenauer auf Personengruppen zum Beispiel ohne Vermögen,
beziehungsweise mit geringerem beziehungsweise mittlerem Einkommen
fokussiert werden können“, so der Arbeitsauftrag.
## Zuschüsse wären stärker individuell abhängig
Dies könnte bedeuten, dass die bisher geltenden prozentualen Zuschüsse zu
den Heimkosten stärker nach der individuellen Vermögens- und Einkommenslage
der Heimbewohner:innen gewährt werden. [3][Studien] haben ergeben,
dass etwa die Hälfte der Rentnerhaushalte die Heimkosten aus ihrem
Einkommen und Vermögen stemmen könnte, auch ohne eine selbstgenutzte
Immobilie angreifen zu müssen.
Die Kommission soll auch Modelle für „verfassungskonforme soziale
Ausgleichsmechanismen“ prüfen. SPD-Politiker:innen und
Sozialwissenschaftler:innen fordern, die privaten Pflegekassen zu
einem solidarischen Finanzausgleich mit den gesetzlichen Pflegekassen
heranzuziehen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte aber
im Vorfeld betont, es handele sich dabei nur um eine juristische Prüfung.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht auch schon erste
Einsparungen vor. Durch dieses Gesetz werden die Zugangsschwellen in die
Pflegegrade erhöht, Leistungen im Pflegegrad 1 gestrichen und etwa die
Leistungen zur Verhinderungspflege umgewidmet, was bei den
Betroffenenverbänden zu heftigen [4][Protesten] führt.
14 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
(DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegekommisison/Pflegestrukturkommission_Arbeitsauftrag-Zeitplan.pdf
(DIR) [3] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Gutachten-PKV-Vorsorge-f%C3%BCr-den-station%C3%A4ren-Pflegefall.pdf
(DIR) [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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